Anteilige Betriebsrente vom Ex?

1 Antwort

Hallo, dass die Betriebsrente bei der Scheidung nicht mit berücksichtigt wurde, ist m.E. ein Fehler, zumal die Rente schon unverfallbar war und die Betriebsdauer abgeschlossen. Wenn es nicht mit Absicht einvernehmlich geschehen ist und dies auch dokumentiert wurde, kannst Du noch Ansprüche geltend machen. Ohne einen erfahrenen Anwalt wird das aber nichts werden.

Hier kommt m.E. in erster Linie ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich in Frage. Das bedeutet, dass Du eine Zahlung schon vorher direkt von Deinem Mann bekommen kannst.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung