kann ich die Ausgaben/Aufwendungen für ein AIFS Einsatz meiner Tochter steuerlich geltend machen?

3 Antworten

Für dieses "Freiwilligenprojekt" ist weder eine pädagogische Ausbildung noch ein Nachweis der Englischkenntnisse erforderlich. Auf der Herstellerseite heisst es sinngemäss, man muss es sich nur zutrauen, und die "zu unterrichtenden" Kinder haben ohnehin nur sehr geringe Englischkenntnisse. Nachzulesen auf der Anbieterseite unter dem entsprechenden Fragepunkt:

https://www.aifs.de/freiwilligenprojekte/bali/haeufig-gestellte-fragen.html

Grundsätzlich geht es bei dieser Art von "Freiwilligenvermittlung" darum, Leuten soziales Engagment vorzugaukeln, aber eigentlich nur Unterkünfte zu vermieten, was eindeutig ebenfalls aus den FAQ hervorgeht. Die verlangten Preise sind ganz schön heftig.

Im Prinzip hast Du Deiner Tochter einen 2monatigen, überteuerten Auslandsaufenthalt finanziert. Warum soll das jetzt über Steuerermässigung auf uns umgelegt werden?

Unklar ist die Sache mit dem Kindergeld.

Hier kann ich mir vorstellen, dass Du gegenüber der Kindergeldstelle eine ungenaue oder eine nach Deiner Ansicht richtige, aber doch nicht den Tatsachen entsprechende Schilderung des Auslandsaufenthalts abgegeben hast. Prüfe hier genau die Anlehnungsgründe und führe ggfs. dazu ein Gespräch.

Lt. Werbung verbrachte die Tochter dort die beste ihres Lebens.

Wenn Du ihr dies ermöglichst, so hat das weder mit der Repräsentation unseres Landes noch mit dem Einkommensteuer-Gesetz zu tun.

Hättest Du diese (ohnehin merkwürdige) Frage auch gestellt, wenn Du ihr eine Weltreise spendiert hättest?

Welche Werbung? Und ganze Sätze wären für diese Antwort auch nicht hilfreicher.

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@bewin

Verständliche Sätze bilden ist auch nicht Deine Stärke.

Erzählt hier was von AIFS und kennt deren Werbung nicht - Kopf auf Tischplatte.

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@correct

Verständliche Sätze zu bilden....

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beste Zeit

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