Wie ist die rechtliche Situation, wenn der Rechnungsbetrag meines Handwerkers DEUTLICH höher ausfällt als sein Angebot?

3 Antworten

Im ersten Schritt vergleichst Du erst einmal den Arbeitsumfang des Angebots mit dem der Rechnung.

Dann überlegst Du, wie der definitiv vorhandene Unterschied zustande kommt, also z.B. ob während der Bauarbeiten der Arbeitsumfang gestiegen ist, ob Du weitere Arbeiten, die im Angebot nicht vorhanden waren, verlangt hast, ob im Angebot Regiearbeiten nach kalkuliertem Zeitaufwand vorhanden sind und in der Rechnung dieser Zeitaufwand gravierend abweicht usw.

Und zuletzt lässt Du Dir den Unterschied vom Handwerker plausibel erklären.

Danke für Deine Antwort!

Werde mich nächste Woche mit ihm treffen, um die Rechnung zu besprechen...

Der Stundenaufwand war in der Rechnung deutlich höher als kalkuliert, allerdings kann ich das nicht überprüfen, da ich damals noch nicht vor Ort war, als er anfing...

Die anderen Positionen muss ich nochmals genauer durchschauen...

Viele Grüße

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Vorab: Du hast einen Werkvertrag abgeschlossen. Was anders sollte das denn schon sein? Werkverträge können auch mündlich geschlossen werden.

Unklar ist, wie das Angebot aussieht. Bei einem verbindlichen Kostenanschlag hätte der Werkunternehmer Dich über absehbare Erhöhungen noch während der Ausführung informieren und Deine Weisung einholen müssen:

https://dejure.org/gesetze/BGB/649.html

Allerdings schreiben viele Handwerker gerne etwas von unverbindlichen Einschätzungen und Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Dann sieht es schlecht aus.

Mein Tipp für die Verhandlungen mit dem Installateur: Laß Dir alle Stundenzettel vorlegen. Da wird oft geschludert und gemogelt. Das ist geradezu die Einladung für Beanstandungen.

Man muß zudem auch prüfen, wo genau die Ursache der Steigerungen liegt. Es kann in der Tat Gründe geben die dem Handwerker nicht anzulasten sind.

Vielen Dank für die Antwort!

Leider war ich die meiste Zeit nicht selbst vor Ort und kann deswegen nur bedingt die geleistete Arbeitszeit von ihm "überprüfen".

Nächsten Dienstag treffe ich mich mit ihm, dann werde ich mir seine Argumentation anhören.

Viele Grüße

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Hallo,

ergänzend zur Antwort von @wjgmuc......

du wirst das Netz sicher schon nach Antworten auf dein o.g. Problem durchsucht haben, dennoch hier eine interessante Seite zum Thema:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/drei-klassische-rechtsfragen-zum-kostenvoranschlag_100284.html

Danke, ja, hab natürlich auch schon Google befragt... Da stand nur meistens was von "Werksvertrag" und so was hab ich nicht...

Vielen Dank und viele Grüße

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@KK1302

Natürlich hast Du einen Werkvertrag abgeschlossen, aber eben nur mündlich und nicht schriftlich.

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