Pflichtteil unterschlagen?
In einer Familie mit drei Kindern haben die Eltern ein gemeinsames Testament gemacht, sich zu Alleinerben erklärt und das Nacherbe so geregelt, dass zwei Kinder nach Ableben des Längerlebenden etwas weniger als der Pflichtteil bekommen. Der Dritte den Rest. Der länger Lebende kann das Testament aber ändern.
Vater stirbt. Nach Absprache mit dem Steuerberater der Mutter und der Mutter hat einer der beiden Minimalerben den Pflichtteil (also 1/12; sie lebten in Gütergemeinschaft) eingefordert und bekommen. Weil der Erbteil der anderen aus etwas Geld und einigen Wohnungen bestand, von deren Miete die Mutter leben wollte - in Wirklichkeit auch aus Nettigkeit - hat sie es nicht gemacht.
Acht Jahre später trifft man sich beim Notar, weil die Mutter nicht nochmals ein Pflichtteilthema haben möchte. Es wird eine Summe vereinbart und die beiden Minimalerben sollten auf ihren Pflichtteil verzichten. Weil in der Pflichtteilsvereinbarung die Wohnungen nicht enthalten sind, gibt es beim Notar eine Diskussion darüber, wie das denn sein kann. Die Mutter erklärt, dass die Wohnungen (Vaterteil der Tochter, die keinen Pflichtteil einforderte) ja erst bei Ihrem Ableben an die Tochter gehen sollen natürlich ihr zustehen! Mit dieser vor den drei Kindern und dem Notar getroffenen Aussage, die natürlich auch alle, die nicht lügen wollen bezeugen können (sicher die Erben), unterschreibt die Tochter den Pflichtteilsverzicht.
Zwei Jahre später überschreibt die Oma die Wohnungen an ein paar Enkel. Nebenbei bei dem Notar, der auch den Pflichtteilsverzicht beurkundete. Weil das Ganze noch sehr frisch ist, kann es sein, dass sie auch nur ihr Testament geändert hat. Die, die dabei waren, sagen entweder nichts (Enkel) oder wissen es nicht so genau (Oma).
Darf ein Notar mit einer Klientin insofern gemeinsame Sache machen, als dass er bei einem Pflichtteilsverzicht gut 3/4 des Erbes "vergisst", die Mutter reden lässt und nicht auf die Rechtsfolgen hinweist?
Gibt es ein Gesetz oder eine andere Handhabe, durch das die sich beim Pflichtteilsverzicht um ihren Pflichtteil betrogen fühlende Erbin gegen die Mutter, vielleicht auch den Notar vorgehen kann?
Es geht mir nicht darum, dass jeder mit seinem Erbe machen kann, was er will (irgendwie war das ja auch beim gemeinsamen Erbe vorgesehen) oder ob Pflichtteile gerecht sind. Es geht mir nur darum, ob bei einem Vertrag, der Schriftform erfordert, beim Notar gelogen und betrogen werden kann und der Betrogene keine Chance hat, sich zu wehren.
6 Antworten
Ebenso wie Barmer habe ich ein Problem mit dem Sachverhalt und dass aus der Ehefrau und Mutter plötzlich eine Oma wird, die den Enkeln (Kinder von welchem Kind?) etwas weitergibt.
Ich versuche Mal zu rekapitulieren:
Der Vater stirbt. Die Mutter M bekommt alles wegen Berliner Testament. In diesem BT sind die Drei Kinder wie folgt bedacht: Kind L und Kind N (wegen "lange Nase") bekommen weniger als Pflichtteil, Kind G bekommt den Rest.
Dann kommt Kind L und fordert Pflichtteil bekommt 1/12.
Nach ein paar Jahren geht man zum Notar und L und N bekommen ein wenig, damit sie einen Verbverzicht unterschreiben, was sie auch tun.
Dann geht M (inzwischen Oma geworden) hin und verschenkt an die Enkel (unklar Kind welches ihrer Kinder, aber vermutlich die Kinder G, sonst würde sich ja keiner aufregen) Immobilien, die bei der Regelung über den Erbverzicht nicht genannt worden waren.
Die Frage geht nun dahin Was kann ma da noch machen, weil M ja die Kinder L und N unter falschen Angaben zum Verzicht gebracht hat.
Das muss man aus meiner Sicht juristisch in verschiedene Vorgänge zerlegen:
- Der Erbverzicht ist anfechtbar, weil unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen.
- die Mutter M hat sich des Betrugs schuldig gemacht. Da in der Familie ist es ein Antragsdelikt.
- Dem Notar wird man nicht nachweisen können, dass er zum Zeitpunkt des ERbverzichts um die Wohnungen wusste, die später die Enkel bekamen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob er dann einschreiten muss, selbst wenn er sich an den Erbverzicht erinnern sollte. ER ist Urkundsperson und muss nur tätig werden, bzw. eine Beurkundung verweigern, wenn er um die Unrechtmäßigkeit weiß.
Sehe ich eine Idee anders, ich habe zwar im Strafrecht meine Dissertation geschrieben, jedoch nicht über Betrug, trotzdem halte ich die Sache für Eindeutig.
Betrug, § 263 StGB:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nehmen wir es auseinander:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen
Vorteil soll an G, oder die Enkel gehen
, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt
Die beiden Immobilien wurden verscchwiegen und damit wurde der Erbverzicht erreicht.
oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sie jetzt zu belangen wird aber nur funktionieren, wenn Sie die Wohnungen verschenkt hat, oder? Bei Testaments Änderung kann man aber den Pflichtteilsverzicht anfechten. Gibt es da Fristen oder laufen die ab Kenntnis des Betrugs?
Nein, wenn, dann würde ich es jetzt betreiben.Der Betrug ist ja vollendet.
Das Vermögen wurde falsch angegeben (Immobilien verschwiegen), damit haben sich die Pflichteilsberechtigten mit weniger Ausgleich für den Erbverzicht begnügt. Somit ist der Betrug erfüllt. Mit der Schenkung an die Enkel wurde die Sache ruchbar und die Verjährung läuft.
Ich würde jetzt zum Anwalt gehen.
"Gibt es ein Gesetz oder eine andere Handhabe, durch das die sich beim Pflichtteilsverzicht um ihren Pflichtteil betrogen fühlende Erbin gegen die Mutter, vielleicht auch den Notar vorgehen kann?"
Ich würde in diesem Fall eher in Richtung Notar zielen:
Ein Haftungsanspruch gegen einen Notar wäre möglich, wenn ihm eine Amtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann (§ 19 BNotO). Den Notar trifft hier aus meiner Sicht eine so genannte erweiterte Aufklärungspflicht, weil der Sachverhalt den Beteiligten evtl. nicht schlüssig oder hinreichend genug erklärt wurde.
Wie vorgehen? Gegebenenfalls kann eine Beschwerde bei der Bundesnotarkammer oder der Dienstaufsicht beim Präsident des zuständigen Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts im jeweiligen Bezirk durchaus hilfreich sein. Das kann Bewegung in die Sache bringen, auch um ein Entgegenkommen oder eine Neubewertung des Falls zu erreichen.
Hallo, nicht verstanden, z.B. woher kommt plötzlich mitten in der Geschichte die Oma mit den Wohnungen ?
Wenn die Geschichte so stimmt, hat der Notar seinen Job nicht gut gemacht. Andererseits: wenn ein Thema diskutiert wurde und mit einer Zusage der Mutter erledigt wurde, warum wurde das dann nicht aufgeschrieben ?
Ausnahmsweise der Rat: zum Anwalt, der gleichzeitig Notar ist und sich daher auskennt.
Viel Glück
Barmer
Danke. Die Oma ist die Mutter der aus meiner Sicht betrügerisch Enterbten, also die Witwe. Es sind also die Wohnungen, die im gemensamen Testament (als einen Großteil von deren Erbteil) an die Tochter gehen sollten und um die es beim Pflichtteilsverzicht ging. Über die hat die sie verfügt.
In Wirklichkeit hat die Oma mit den beiden anderen Kindern über ihr Vorhaben (da ging es um eine Änderung des Testaments) gesprochen und bekam zweimal ein "du spinnst; überlege was das bedeutet". Auch Worte wie "Betrug" sind gefallen. Dann hat sie es doch gemacht und es kann sein, dass sie wegen der Gespräche statt einer Testamentänderung Schenkungen mit lebenslangem Niesbrauch oder Schenkungen gemacht hat.
Hier im Süden ist das Notarwesen von den Anwälten getrennt. Es gibt befreundete Notare, Anwälte und auch Richter. Es ist nur so frisch - und eigentlich auch die Geschichte so unglaublich - dass ich hier fragen wollte.
Ich sehe hier weder Betrug noch Amtspflichtverletzung des beurkunden Notars:
Der Notar beurkundet keinen Vertragsinhalt, sondern nur, dass die daran beteiligten Personen deren Inhalt vorgelsen bekamen und diejenigen sind, die ihn unterschrieben.
Die Pflichtteilsverzichtende unterschrieb, obwohl sie mit der Summe offensichtlich nicht einverstanden war.
Hatte aber nur die Wahl, es gleichwohl zu tun oder eben zu rsikieren, das bei Weigerung ohne vereinbarte Ausgleichszahlung alternativ durch lebzeitige Schenkung - wie auch geschehen - ihr tatsächliches Pflichtteilsrecht am zwischenzeitlich durch Schenkung entreicherten Nachlass im Erbfall noch geringer sein würde.
Meint, die Aussage der Mutter war doch richtig, dass durch lebzeitige Schenkung nach spätestens 10 Jahren der Schenkunsgwert der fraglichen Immobilie ebenso völlig unberücksichtig bliebe und daher auch jetzt bei der Berehcnung der Ausgleichssumme nicht in die Bewertung einfliessen muß.
Wenn die Mutter das ausgesagt hätte, wären alle glücklich und die Tochter hätte den Pflichtteilsverzicht nicht unterschrieben.
Sie hat aber ausgesagt, dass der Teil, den die Tochter vom Vater zu erben hat, von der Vereinbarung ausgenommen ist.
Noch einmal: Dass Nacherbrecht bestimmt sich an dem Nachlass der Längstlebenden. Wenn man sein Nacherbrecht durch Unterschrift unter einen notariellen Erbverzicht freiwillig aufgibt, obwohl einem die angebotene Ausgleichszahlung zu niedrig erscheint, ist das kein Betrug, ja nicht einmal arglistige Täuschung da man wußte, dass man zu wenig bekommt.
Die Nacherbin hätte das Erbverzichtsangebot daher dankend ablehnen, ihre Kontroll- und Sicherungsrechte n. §§ 2121 – 2123, 2127 – 2129 BGB geltend machen und sich so selbst im Falle der befreiten Vorebschaft wenigstens den Teil des väterlichen Erbes sichern können.
Mal aufdröseln:
Erbschaft = Tod Vater
Beteiligt sind gemäss Testament die Ehefrau als Haupterbin sowie Kind 1, Kind 2 und Kind 3 als Nacherben.
Kind 1 und Kind 2 haben hier abweichend vom Testament den ihnen per Gesetz zustehenden Pflichtteil eingefordedrt und offensichtlich bekommen, Kind 3 (Tochter) nicht (selber schuld, ist die Strafe für Nettigkeit)
8 Jahre später = Notartermin wg. Pflichtteilsverzicht
Alle 3 Kinder unterschreiben eine Pflichtteilsverzicht (gegen Sofortabfindung?), wobei Kind 3 (Tochter) es nicht blickt, dass sie dann beim Tod der Mutter nichts mehr bekommt. Unklar ist, ob sie auch eine Sofortabfindung bekommen hat, denn das geht aus der Frage nicht hervor.
Damit sind alle 3 Kinder vom Erbe ausgeschlossen und für sie ist die weitere Vorgehensweise der Mutter (respektive befördert zur "Oma") nicht mehr relevant. Diese kann wahlweise die Enkel, den Pabst oder den Tierschutzverein als Erbe bestimmen, das sie ja keine Bindung an das erste Testament mehr hat.
Situation der Tochter
Mal vorausgesetzt, dass die Tochter zum Zeitpunkt der Unterschrift volljährig und in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht eingeschränkt war - warum jetzt diese Geschrei um etwas, das sie bewusst mit ihrer Unterschrift anerkannt hat. Es ist nachvollziehbar, dass sie sich getäuscht und "gelogen und betrogen" fühlt, aber hier gilt leider erneut "selber schuld" und jeder Richter wird sie gleich wieder heimschicken.
Der Notar
Der Notar beurkundet keinen Vertragsinhalt, sondern nur, dass die daran beteiligten Personen auch tatsächlich die Personen sind, welche sie vorgeben zu sein, also nur die ordnungsgemässe Unterschrift. Maximal kann er Bedenken zu Inhalten äussern bzw. auf gesetzlich unzulässige Inhalte hinweisen. Im Rahmen der bestehenden Gesetze ist aber alles ordnungsgemäss abgelaufen.
Thema ist, dass da jemand beim Notar belogen würde, die ohne diese Lüge den Pflichtteilsverzicht nicht unterschrieben hätte. Ich denke, das macht den Pflichtteilsverzicht fraglich und die Witwe zur Betrügerin (s.o.).
Wir sind uns zumindest einig, dass der Notar aus dem Thema raus ist.
Was jetzt genau die Witwe zur Tochter gesagt hat oder was die Tochter verstanden hat, was die Witwe gesagt hat?
Wir werden es nicht lösen. Aber wenn sich die Tochter belogen und betrogen fühlt, dann ist es sinnvoll, es mit einen Rechtskundler, sprich Anwalt, zu besprechen.
Unklar ist übrigens immer noch, ob sie für ihren Pflichtteilsverzicht eine Sofortabfindung bekommen hat - das wird von den "benachteiligten" Beteiligten sehr gerne vergessen. Wenn es denn so war, dann schaut es anders aus als wenn sie tutto kompletto (wg. "Nettigkei") leer ausgegangen ist.
Kannst Du das bitte noch eruieren?
Mit Abfindung. Bei der Kalkulation der Höhe dieser Abfindung, war für das betrogene Kind mit eingerechnet, dass es die Wohnungen erbt.
Beim Notar, also bei der Unterzeichnung des Pflichtteilsverzichts ist einem der Kinder aufgefallen (der N war nicht bewusst, dass das Berliner Testament für die Witwe nicht verpflichtend ist), dass da von den Wohnungen nichts mehr steht. Daraufhin (also vor den Kindern und dem Notar) wurde von der Mutter klargestellt, dass natürlich die Betrogene die Wohnungen erbt, Sie (die Witwe) die Mieten aber erst mal noch zum Leben braucht.
Ohne diese (vor der gesamten Kernfamilie und dem Notar, in Bayern eine Amtsperson) getroffene Aussage, hätte die Betrogene den Pflichtteilsverzicht nicht unterzeichnet.
Ich denke, du fischst etwas im Trüben. Thema ist allein, welche Rechtsfolgen die Aussage der Witwe hat und dazu hat sich - dankenswerterweise - schon ein Anwalt geäußert.
Sie durchgängig als Witwe zu bezeichnen, wäre besser gewesen. Die bedachten Enkel sind auch schon jenseits der 30 aber das tut nichts zur Sache. Ich denke, ebenso wenig, wie dass die bedachten Enkel die Kinder der N sind, die zu ihr aber keinerlei Kontakt haben. Zur Oma sehr guten.
Das mit dem Betrug hatte ich schon vermutet. Es fühlt sich aus der Sicht der N genau so an.
Dass auch der Pflichtteilsverzicht anfechtbar ist, ist auch nur konsequent.
Der Notar wusste um die Wohnungen, konnte aber beim Pflichtteilsverzicht nicht davon ausgehen, dass die Witwe später darüber verfügt. Ich denke, dass er bei der vor wenigen Wochen erfolgten Änderung des Testaments oder der Schenkung der Wohnungen gestutzt hat, weil die Witwe eine seiner besten Kundinnen sein dürfte.
Er kann sich aber womöglich darauf berufen, dass er im Pflichtteilsverzicht gesucht aber nichts gefunden hat, was seiner Erinnerung auf die Sprünge geholfen hätte.
Das Thema ist jetzt eines von Recht haben und Recht bekommen. Testamente kann man nicht einsehen (oder?). Wenn die Witwe also (nur) das Testament geändert hat, kann der Tod der N oder Vergessen dafür sorgen, dass die W mit einem Betrug (wäre gut, wenn das ein Gericht entscheidet) ungesünt bleibt.
Über die Auswirkung auf den Clan kann man nur spekulieren.