Prozesskostenhilfe abgelehnt, Anwalt will Geld!?
Hallo zusammen!
Ich war wegen einer Erbschaftsangelegenheit beim Anwalt. Da ich leider AlgII beziehe musste ich Prozesskostenhilfe beantragen.
Im Bescheid des Gerichtes für den Widerspruch des, von jemand anderem beantragten Erbscheins, gab es eine 14-tägige Frist.
Zum Termin mit meinem Anwalt hatte ich alle Unterlagen für die Prozesskostenhilfe dabei und der Antrag wurde vom Anwalt ausgefüllt NUR unterschreiben hat er ihn von mir noch nicht lassen. Nach 2 Monaten nun bekam ich Post das der Anwalt einen Brief an das Gericht wegen des Widerspruchs geschickt hat. In der Zweitschrift lag der Antrag auf PKH den ich nun unterschrieben zurücksenden sollte. Ich rief beim Anwalt an weil ich eben diese 14-tägige Frist im Kopf hatte. Er meinte ja, er ist bissl spät tätig geworden aber das ist grad nicht das Problem, sondern das das Gericht keine Aussicht auf Erfolg sieht und somit PKH abgelehnt wurde. Anbei eine dicke Rechnung die mir das Genick bricht. Was tu ich jetzt?
2 Antworten
Aus der Sachverhaltsschilderung wird man nicht so ganz schlau. Frist für die Beschwerde gegen eine Entscheidung über einen Erbschein ist ein Monat und nicht 14 Tage.
Das mit dem zu spät verstehe ich auch nicht. Bezieht sich das nun auf das Rechtsmittel oder auf den PKH-Antrag?
Auf den PKH-Antrag kann es sich ja wohl nicht beziehen, denn so wie die Äußerung des Anwalts zu verstehen ist, ist über den ja entschieden worden und zwar abschlägig.
Schau Dir am besten alle Dir übersandten Unterlagen nochmals gründlich an.
Im Prinzip ist es aber leider so, daß man bei abgelehntem PKH-Antrag persönlich in der Zahlungspflicht ist.
So wie ich das verstanden habe, hat dein Anwalt den Widerspruch zu spät bei Gericht eingereicht. Wenn ein Widerspruch zu spät und auch unbegründet eingereicht wird, besteht keine Aussicht auf Erfolg. Deshalb wurde der PKH Antrag auch abgelehnt. Dies ist hier anscheinend die Schuld vom Anwalt. Der Widerspruch hat somit keinen Erfolg mehr. Ich würde mich an deiner Stelle an das zuständige Gericht wenden und fragen. Denn dort gibt es Rechtsantragsstellen und die helfen dir weiter. Dem Anwalt steht dann wegen eigener Versäumnis kein Geld zu. Denn es ist ja durch Ihn zu spät eingereicht worden. Was du paralell dazu machen kannst einem anderen Anwalt deine Situation auf Beratungshilfebasis schildern. Diesen Beratungshilfeschein bekommst du dann vom Gericht gleich mit.
Liebe Grüße
Das werd ich mal tun. Ich hab die Ablehnung ja erstmal nur als Email, darin steht leider nichts von Fristversäumnis sondern x Gründe die auf Auslegung des Testaments abzielen. Hat es dennoch Sinn gegen die Forderung von über 300 € vom Anwalt vorzugehen?
LG
Ja natürlich. Es ist Geld was du nicht hast und gleich garnicht zum Verschenken. Es ist ja nicht deine Schuld wenn der Anwalt zu spät reagiert.
Das ist kein "Widerspruch", sondern eine Frist zur Stellungnahme gewesen. Die schließt spätere Rechtsmittel nicht aus. Was Du da von Versäumnissen des Rechtsanwalts von Dir gibst, ist mal wieder substanzlos. Woher weißt Du, daß der Anwalt keine Stellungnahme abgegeben hat? Woher weißt Du, ob dem Anwalt überhaupt Tatsachen bekannt gemacht worden sind die man hätte vor Gericht vortragen können?
Warst Du bei dem Gespräch dabei zwischen Anwalt u. Mandant ? Der Fragesteller meinte die Frist des Widerspruches nicht dr Stellungnahme. Bei einer Frist der Stellungnahme wird weder ein PKH Antrag bewilligt noch abgelehnt.
Gegen einen Erbschein ist die BESCHWERDE das Rechtsmittel und nicht der Widerspruch. Für die Einlegung der BESCHWERDE gilt als Frist 1 Monat und nicht 14 Tage. Wenn der Fragesteller die Begriffe richtig verwendet hat brauche ich nicht dabei gewesen zu sein. ICH kenne diese Begriffe aus meiner juristischen Ausbildung.
Und zum PKH-Antrag: Der ist ja offenbar für das Erbscheinverfahren gestellt und abgelehnt worden.
Hallo, im Prinzip musst Du natürlich zahlen. Außer, es gibt Grund zu der Annahme, dass der Anwalt die Sache grob versiebt hat.
Zum Beispiel durch verspätetes Reagieren und dass nur deshalb das Gericht keine Erfolgsaussichten sieht.
Kann man von hier leider alles nicht sehen.
Viel Glück
barmer
Zunächst einmal Dankeschön und sorry das es bissl wirr ist. Also nochmal in Ruhe:
Ich bekam eunen Brief vom Gericht das ein Verwandter des Verstorbenen einen Erbschein beantragt hat der alle anderen ausschliesst. Darin eine Frist zum Widerspruch von 14 Tagen. Ich bin also zum Anwalt um zu erfahren ob das so rechtens ist und der Anwalt verneinte dies. Da ich AlGII beziehe wurde sofort vom Anwalt, anhand all meiner Unterlagen, der Antrag auf PKH gestellt, nur hat er mir den nicht zur Unterschrift übergeben.
Das war im Juni. Jetzt Ende August scheint mein Anwalt erst den Widerspruch geschrieben zu haben und schickte mir die Kopie. Anbei der Antrag auf PKH den ich nun unterschreiben sollte. Ich rief dann beim Anwalt an weil ich verunsichert war das die 14-tägige Frist nicht eingehalten wurde. Dort bekam ich dann die Aussage " Ja wir haben das bissl spät abgeschickt aber gestern kam Post vom Gericht das es keine Aussicht auf Erfolg gibt. Dieses Schreiben wurde mir nun per Email übersandt, zusammen mit der dicken Rechnung.
So, ich hoffe nun ist es nicht so wirr. 😁