Kann ich als Großnichte, eine Kostenübernahme der Bestattung beim Sozialamt tätigen?

3 Antworten

Hallo,

selbst bei der Bestattungspflicht gilt ( deutsche Gründlichkeit) eine Reihenfolge. Der Bruder, mittellos oder nicht wäre, wenn keine näheren Verwandten vorhanden sind, vor dir bestattungspflichtig !

Damit du nicht etwa aus Unwissenheit Fehler begehst oder aus moralischen Beweggründen auf einen Teil der Bestattungskosten sitzen bleibst die du allein nicht tragen kannst, hier einige nützliche Informationen:

https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/sozialbestattung.html

Du solltest in diesem Fall, den Bruder deines Großonkels mit in die finanzielle Abwicklung der Bestattungskosten einbeziehen, unabhängig davon wie das geschwisterliche Verhältnis ausgeprägt war.

Deine subjektiven moralischen Beweggründe in allen Ehren, es gibt aber auch Grenzen.

Das Problem ist, dass er laut Ehefrau vom Bruder wohl auch nicht mehr gut zurecht ist... Sie sagte direkt, dass sie evtl nicht einmal kommen. Wollte mogen beim Sozialamt anrufen, weil ich auch die Vollmacht Bus über den Tod hinaus habe...

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Falls ein Girokonto existiert und Geld darauf ist, dann kann die Bank gegen Vorlage der Rechnung direkt an den Bestatter auszahlen. Dabei ist es egal, wer den Bestattungsauftrag gibt - dürfte sogar jemand sein, der zufällig auf der Strasse vorbeigeht.

Wenn Du Vollmacht über den Tod hinaus hast, dann gibt Dir die Bank auch Auskunft über den Kontostand.

Kurz zusammengefasst:

Du möchtest, daß das Sozialamt eine Erdbestattung und ein Reihengrab bezahlt.

Wir wissen nicht, was bei dem für diesen Sterbefall zuständigen Sozialamt übliche Praxis ist. Im Normalfall wird aber nur die billigste Lösung gewählt und das wäre die anonyme Urnenbestattung.

Ich habe letztes Jahr über das Sozialamt meinen Vater auch beerdigen müssen.

Das war eine Feuerbestattung und ein reihengrab. Das hat ohne Probleme geklappt...

Es geht darum, ob ich als Grossnichte sowas beantragen kann?!

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@Nariel

Ich glaube ja, dass der Bruder vorrangig bestattungs- und zahlungspflichtig ist. Alt und gebrechlich muß ja nicht heißen, dass er auch mittellos ist. Sozialhilfe wird sicher nicht an ihm vorbei gewährt werden.

Ich würde an Deiner Stelle nichts beauftragen, sondern es über den Bruder bzw. das Ordnungsamt laufen lassen. Dem Bestatter kannst Du ja trotzdem die Wünsche des Verstorbenen mitteilen.

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