Midijob + geringfügige Beschäftigung im öffentlichen Dienst?
Hallo,
ich arbeite seit einiger Zeit in einem Job und verdiene ungefähr 500 € Brutto, bin also in der Gleitzone.
Jetzt wollte ich noch einen Job in der Uni-Bibliothek annehmen (ich bin Student)bei dem ich 420 € verdiene(Minijob). In den Anmeldeformularen steht jetzt, dass ich bei einer Nebentätigkeit in Steuerklasse 6 komme. Hat das Auswirkungen auf meinen Midijob?
bzw. ist das kein Minijob der pauschal besteuert wird?
2 Antworten
Wenn Das Deine einzigen Tätigkeit sind, wäre es egal, weil Du noch unter 12.000,- Brutto im Jahr liegst udn ggf. abgezogene Lohnsteuer in der Einkommensteuerveranlagung zurück bekommst.
Wenn Du aber in den Semesterferien noch anderes machen willst, dann wäre es schon zu überlegen.
Frage die Leute von der Bibliothek mal, ob die das nicht pauschal versteuern können.
Hallo,
wenn es ein echter Minijob ist, wird der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal abführen. Nur wenn er das nicht tut, ist Steuerklasse 6 relevant.
Im Endeffekt wirst Du alles nach einer Einkommensteuererklärung zurückbekommen, aber lästig ist es schon.
Es kann aber auch ein, dass in den Formularen alle denkbaren Fälle abgehandelt werden, auch wenn sie Dich nicht betreffen
Auswirkungen auf den Midijob hat das jedenfalls nicht.
Viel Glück
Barmer