Witwenrente muss wo eingetragen werden? In einer zweiten Anlage R?

2 Antworten

Es gibt doch bei Anlage R die Möglichkeit mehrere Renten einzutragen, neben der eigenen auch die Hinterbliebenenrente.

Ist also nicht die Abgabe von zwei Anlagen R erforderlich.

Wenn der Ehemann bereits Rente bezog, muss für ihn eine eigene Anlage R ausgefüllt werden.

Deine Renten kommen in Deine persönliche Anlage R (max. 3 plus 3 Leibrenten), die Du um weitere Anlagen R für die 4. bzw. 7. usw. Rente ergänzen kannst.