GEZ Gebühr bei untervermieteter Zweitwohnung?

1 Antwort

Hallo,

diese Frage ist zwar schon einige Std. alt, aber vielleicht nutzt sie dir dennoch. ;-))

Ja stimmt, mit der Neuregelung musst du jetzt nur einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung stellen. Dazu muss jedoch ein Nachweis über die Entrichtung des Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung erfolgen.

Betr. Untervermietung. Selbst für diesen zwischenzeitlichen Mieter, kann diese Wohnung doch auch nur eine Nebenwohnung sein, also auch beitragsfrei.