Kriege ich auch wenn ich bei meiner Oma lebe Unterhalt?

3 Antworten

Was zur Auskunft des Jugendamtes passt, ist, dass ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss durch den Staat für die Oma nicht besteht. Den Unterhaltsvorschuss gibt es nur für Elternteile, bei denen das Kind lebt.

Die Eltern selbst sind unterhaltspflichtig im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit. Es gibt einen Selbstbehalt. Wenn beide einzeln berechnet werden, wäre der Selbstbehalt für die arbeitende Mutter 1080 netto, für den Vater 880 Euro. Ob der SB für zusammenlebende Elternpaare anders berechnet wird, weiss ich nicht. Das könntest Du beim JA nochmal fragen.

Hallo !

Wenn Du offiziell bei deiner Oma wohnst hast du Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern.

Wenn diese dich nicht mehr haben wollen und deine Oma schon das Kindergeld bekommt müßten deine Eltern deiner Oma Geld für dich zukommen lassen. Ansonsten noch mal zum Jugendamt wenn deine Eltern nicht zahlen wollen.

Liebe Grüße

Grundsätzlich sind die Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig und nicht der Staat.

Leider geht aus der Frage Dein Alter nicht hervor, da es bei dieser Unterhaltspflicht Unterschiede gibt.

Du kannst Dich z.B. hier in das Thema einlesen, denn es ist wichtig, nicht mit einem Halbwissen die Arbeit von Behörden negativ zu beurteilen:

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltspflicht.html