Ich bin hauptmieter in einer wg . Mein untermieter ist ausgezogen. Kaution dann Schlüssel oder Schlüssel dann Kaution zurück?
Wie die Überschrift es ja schon sagt bin ich hauptmieter in einer wg. Mein Problem ist das mein Untermieter ausgezogen ist und mir jetzt den Schlüssel nicht zurück geben will bevor ich ihm die kaution nicht zurück gebe . Darf er den Schlüssel so lange behalten ? Schlüssel Übergabe Protokoll und das Geld und Quittung habe ich hier perat liegen . Er hat mich aber überall gesperrt und blockiert und ich hab auch nicht seine neue Adresse. Seit zwei Tagen ist er jetzt offiziell weg . Was soll ich machen ? Welche Rechte hab ich und welche hat er ? Würde alles gerne friedlich beenden. Vertrauen Zug ich ihm aber nicht mehr. Bitte helft mir. MfG parussel
3 Antworten
Tausch einfach das Schloß aus, das kostet vielleicht 30,-€, wenn man keinen Notdienst bemüht. Die Kosten ziehst Du dann von der Kaution ab.
Andernfalls wäre er mangels Übergabe natürlich die Miete für September noch schuldig.
Hast Du auch schon an die nächste Nebenkostenabrechnung gedacht? Dafür könntest Du ggf. auch einen Anteil zurückhalten.
Naja, diese Antwort ist jetzt etwas aus der Hüfte geschossen... aber wohl hoffentlich nicht substanzlos.
Könnte man so machen.
Die "gesamte Kaution" (wieviel Nettomieten stecken in der Kaution?) wäre möglicherweise zuviel. Aber momentan reicht der Einbehalt in Höhe der Summe von: Miete September (evtl. auch Oktober, wenn der Schlüssel nicht kommt), neuer Schlosszylinder und zuerwartende, anteilige Nebenkostennachzahlung 2018. Letztere sollte innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode vorliegen (die hier keiner kennt, denn es muss nicht das Kalenderjahr sein).
Die vorläufige Kautionsabrechnung muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsende erfolgen. Mehr zur Kautionsabrechnung unter
https://www.bmgev.de/fileadmin/user_upload/Mietsicherheit.pdf
Der Sachverhalt ist einigermaßen klar und von Andri123 umfassend auch aus rechtlicher Sicht beantwortet worden.
Aber dies verstehe ich nicht:
Er hat mich aber überall gesperrt und blockiert
Mag ja sein, dass jemand dies versteht oder Du erklärst es bitte.
Ich Entschuldige mich , ich meinte damit das ich ihn nicht Telefonisch erreiche kann und keine Adresse von ihm habe . er ist einfach weg . mit der nachricht ( du bekommst noch post von mir) !
Na, dann soll er mal was schreiben. Laß Dich nicht einschüchtern.
Wo ist das Problem?
Zur Schlüsselsituation gibt es schon klare und praktikable Anworten. Und er will doch noch Geld von Dir. Musst Du ihm doch nicht nachrennen!
Also abwarten, keinen Stress und die letzten schönen Sommertage geniessen.
Mit dem Blockieren ist wahrscheinlich WhatsApp gemeint und mit dem Sperren die Möglichkeit über Telefon erreicht zu werden. Kurzum: Der Untermieter will nicht mehr mit seinem Vermieter reden.
Ich danke dir Herzlich ! aber bin ich den Gesetzlich dazu befugt ? bin ja selbst nur Mieter ( Hauptmieter der wg ) der Wohnung . Will mich nicht strafbar machen . will einfach ihm die blöde kaution geben und meine schlüssel haben und ihn dann nie wieder sehen . Aber nix überweisen bevor ich meine schlüssel nicht habe . mfg
Wichtig ist, dass Du nach einem Schlosstausch das ursprüngliche Schloss aufhebst und dann, wenn Du wieder alle Schlüssel hast bzw. selbst ausziehst, wieder einbaust.
Genauso passt es.
Schlösser gibt es für wenig Geld im Baumarkt, und ein Austausch ist leicht selbst durchzuführen - sind nur ein paar Schrauben.
Würde sogar die gesamte Kaution bis nach der Nebenkostenabrechnung einbehalten,