Steuerklassen(-wechsel) nach Hochzeit, Beamter uns Arbeitslose?
Hallo, bei uns haben sich gerade einige Lebensumstände geändert, bzw. stehen kurz bevor :) Noch sieht es so aus:
- Er: Beamter, Steuerklasse 1
- Sie: Arbeitslosengeld 1-Bezug, bisher Steuerklasse 1
- nicht verheiratet
- 1 gemeinsames Kind (2 Jahre alt)
Im März 2019 wird unser zweites Kind geboren, meine Frau wird dann aus dem ALG-I-Bezug direkt in die Elternzeit mit Elterngeld-Bezug übergehen. Zudem möchten wir in 2019 auch noch heiraten.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
- Wenn wir vor der Geburt heiraten: Können wir die Steuerklassen bei der Heirat frei wählen, wegen des ALG-Bezugs? Wir würden dann gerne III (für ihn) und IV (für sie) wählen. Ist das clever oder wirkt sich das negativ auf das AGL I aus? Oder müssten wir dann mit der folgenden Steuererklärung sogar nachzahlen?
- Wenn wir nach der Geburt heiraten: Sie ist dann ja schon im Elterngeldbezug. Ist da dann ein Steuerklassenwechsel mit der Heirat noch möglich? Auf das Eltergeld wird sich das nicht auswirken, da sie ohnehin nur den Mindestsatz bekommt.
- Ich vermute, dass eine Hochzeit nach der Geburt diesbezüglich sinnvoller ist, da sich dann gar nicht erst Auswirkungen auf das ALG ergeben können. Ist das richtig? Mit III/V hätten wir dann monatlich ca. 400€ mehr netto.
- Sowohl Elterngeld als auch ALG I unterliegen m.W. dem Progressionsvorbehalt. Also ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir am Ende des Jahres aufgrund der Hochzeit so oder so nachzahlen müssen. Wo wäre denn mit einer geringeren Nachzahlung zu rechnen: III/V oder IV/IV?
Ich hoffe, mir kann jemand hierbei helfen :) Das ist eine ziemlich verwirrende und undurchsichtige Thematik :/
VG
1 Antwort
- Bei der Heirat die Steuerklasse zu wechseln ist schlichtweg unmöglich, da sagt man ja erstmal "ja." Nach der Heirat kann man es allerdings. Theoretisch sogar sofort, wenn man die Hochzeitsgesellschaft ihrem Schicksal überlässt. Wenn der Verdiener die St.-Kl. 3 nimmt, ist je nach dem Hochzeitsdatum eine Nachzahlung möglich, weil praktisch ein Vergleich stattfindet "Splittingvorteil vs. Progressionsvorbehalt von ALG I und Elterngeld." Ich würde mich immer für Änderung der Steuerklasse entscheiden, lieber nachzahlen, als dem Finanzminister ein Darlehen geben.
- Natürlich, außer Ihr heiratet erst im November.
- Ja, die Arbeitsverwaltung passt das ALG I an die Steuerklasse an.
- Ebenso gut kann man fragen, ob rote, oder grüne Autos mehr verbrauchen. Ohne eine einzige Summe zu haben, kann man nicht rechnen, ohne zu rechnen kein Ergebnis.
Besten Dank schon mal :)
Zu 1.: Ich meinte natürlich auch nach der Hochzeit ;)
Zu 4.: Die Geburt ist Ende März. Dementsprechend wird es von Januar bis Mai ca. 1700€ ALG I bzw. Mutterschaftsgeld für meine Frau geben. Danach dann monatlich 150€ Elterngeld (Mindestsatz auf zwei Jahre ausgezahlt). ... Ich als Beamter beziehe ca. 4000€ brutto pro Monat. Das sind in Steuerklasse III ca. 3800€ netto und in Steuerklasse IV ca. 3370€ netto.