Was passiert bei Kontokündigung mit Pfändungen?

3 Antworten

Offensichtlich ist das Mietkautionssparbuch auf Deinen Namen, aber zu Gunsten des Vermieters gesperrt.

Dann kann darauf keine Deiner Pfändungen erfolgen, da die Bank "mit befreiender Wirkung" nur an den Vermieter auszahlen darf. Du würdest den Betrag ohnehin nicht bekommmen.

Umgekehrt wäre es so, dass der Vermieter das Sparbuch auf seinen Namen anlegt und die Kaution zu Deinen Gunsten sperrt. Dann könnte ein Gläubiger das Konto pfänden und sich vom Vermieter die Drittschuldnererklärung unterschreiben lassen.

Und was passiert mit den Pfändungen?

Wenn Du bei der gleichen Bank ein neues Konto eröffnest, dann gehen die Pfändungen auf dieses Konto über.

Gehst du zu einer neuen Bank und bekommst dort ein Konto, dann hast Du solange Ruhe bis der/die Gläubiger davon erfahren bzw. danach recherchieren und dort neu pfänden.

danke. nein. bei dieser bank existiert nur noch das mietkautionssparbuch. was mich aber irritierte ist, dass es aufgelöst werden soll wg. umzug und es dabei probleme gibt. leider war in der bank niemand im stande zu sagen, was das problem ist. außerdem müßte ja mein vermieter auch informiert worden sein, wenn seine kaution gepfändet wurde. oder?

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@dietemann

Das Kautionssparbuch wurde doch sicher nicht von Dir angelegt.

Warum also sollte jemand von der Bank Dir Auskünfte geben?

Das Sparbuch ist sicher nicht wegen Deiner Schulden gepfändet.

Mehr weiss nur Dein Vermieter.

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@correct

danke. und doch. es wurde von mir eingerichtet. zu gunsten meinem vermieter. dieser will es nun auflösen und mir das geld auszahlen. aber es passiert nichts. ich hab nachgefragt bei der bank, wie lang es dauert, denn sie sollten es schon letzte woche machen. passiert aber nichts. nun sagte mir gestern jemand, dass es ein problem gäbe. er wüßte nicht was, aber ob mal eine pfändung auf den konten gelegen hätte. ja! hat. aber die konten bestehen ja nicht mehr. lediglich dieses, von mir angelegte, kautionssparbuch.

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@dietemann

Das habe ich doch ausführlich dargestellt:

Ist es ein Konto zugunsten Dritter (hier für Deinen Vermieter), dann kann es nicht für Forderungen Dir gegenüber gepfändet werden. Und das Geld auszahlen Auszahlung darf die Bank "mit befreiender Wirkung" nur an den Vermieter.

Ob jetzt Du als Kontoinhaber das Konto formell auflösen musst oder ob der Vermieter als Begünstigter das kann, das ist von der Art der Sperre auf dem Konto abhängig.

Frag entprechend bei der Bank nach, das erforderliche Hintergrundwissen hast Du doch jetzt.

Wenn es dazu jetzt ein Problem gibt, dann ist entweder Deine Sachstandsschilderung nich richtig oder aber die Bank hat die Sperre unkorrekt angelegt.

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@dietemann

wenn der Vermieter die Kaution frei gibt (bei Beendigung des Mietvertrages und er hat keine Ansprüche auf die Kaution erhoben) bekommst du das Geld vom Sparbuch ausbezahlt. Wenn der Bank Pfändungen vorliegen hat wird es zu der Auszahlung nicht kommen.

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@frodo1405

Richtig.

Mit einer expliziten Freigabe durch den Vermieter ist die Sperre aufgehoben, die Bank könnte zwar auszahlen, aber jetzt gilt die Pfändung.

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@user2358

danke für alles! die sperre war nicht rechtens und das ganze gepaartmit einer sehr laissezfairen art der angestellten, die sich das ganze auch nicht richtig angeschaut haben. was sie sogar zu gegeben haben im persönlichen gespräch. nun ist alles geklärt! einen schönen tag!

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Was sollte Dein Vermieter mit Deinen Schulden zu tun haben?

warum kündigt denn deine bank dein konto trotz vorhandenen Pfändungen?