Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz (Umzugskosten) bei Rücknahme Eigenbedarfskündigung durch Vermieter, nachdem Mieter neuen Mietvertrag abgeschlossen hat?

Unser Vermieter hat uns am 20.09. Wochen schriftlich, per Kurier und rechtlich wirksam (per Anwalt Schreiben prüfen lassen) eine Eigenbedarfskündigung (EBK) zum 31.12. mitgeteilt. Er kommt aus dem Ausland nach FFM zurück, tritt eine neue Stelle an und benötigt die Wohnung für sich und seine Familie. Soweit in Ordnung.

Zehn Tage (30.09.) nach Eingang der Kündigung hat er telefonisch mitgeteilt, dass er ggfs. eine Wohnung in der Umgebung kaufen wird, die er demnächst besichtigt und dass bei Kaufvertrag der Grund für die EBK entfallen könnte. Nach der Besichtigung (02.10.) hat er sich gemeldet und erklärt, dass er sich in 4-5 Tagen zur Kaufwohnung entscheidet und uns dann eine Rückmeldung gibt. Wir haben erwidert, dass wir dennoch weiter nach einer neuen Wohnung suchen, da Warten zu unsicher ist mit dem knappen Auszugstermin, was für ihn nachvollziehbar war/ist.

Wir haben Ende der gleichen Woche (04.10.) nach mehreren Besichtigungen eine neue Wohnung gefunden und uns zur Unterschrift des Vertrages entschieden, als wir gegen mehreren Mitbewerbern eine Chance bekommen haben.

Am 12.10. haben wir unseren Vermieter per Textnachricht angeschrieben und über den Vertrag informiert, da er sich nicht mehr von sich aus gemeldet hat.

Am 15.10. hat er uns dann ebenfalls per Text informiert, dass er der Kaufvertrag per Notar geklärt sei und er den Eigenbedarf tatsächlich zurückzieht und er sich freuen würde, wenn wir bei ihm in der Wohnung bleiben.

Wir möchten definitiv ausziehen und die bisherige Wohnung entsprechend der Kündigung Ende Dezember verlassen.

Meine Frage:

Können wir für die entstandenen und entstehenden Kosten (Anwalt wg Prüfung Kündigung, Wohungssuche, Umzugskosten) eine Entschädigung bekommen, da er seinen Eigenbedarf erst nach unserer Unterschrift auf dem neuen Vertrag zurückgezogen hat?

Mietrecht, Eigenbedarfskündigung
Umsatzsteuer bei freiberuflicher Tätigkeit via Upwork?

Hallo! Ich bin freiberufliche Übersetzerin und bekomme meine Aufträge über die Freelancerplattform Upwork. Ich bin vor zwei Wochen von den USA zurück nach Deutschland gezogen und will hier meine Arbeit als Freelancerin fortsetzen. Meine Kunden/Auftraggeber sind ausschliesslich Unternehmen mit Sitz in den USA. Online habe ich herausgefunden, dass ich aus diesem Grund keine Umsatzsteuer bezahlen muss (Reverse Charge). Ist das soweit richtig?

Mein zuständiges Finanzamt war leider nicht in der Lage, mir weiterzuhelfen.

Wie ich aus anderen Antworten entnommen habe, wird empfohlen, sich nicht als Kleinunternehmer zu registrieren, um die VAT, die von Upwork erhoben wird, zu umgehen und auch die Möglichkeit zu haben, andere Ausgaben steuerlich abzusetzen (neuer Computer etc). Das bedeutet, ich beantrage eine Umsatzsteuer-ID-Nummer und melde regelmäßig meine Umsätze an. Ich vermute mal via Ist-Versteuerung?

Ich bin derzeit noch am Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Gibt es Punkte in dem Formular, die ich beachten muss? (Beispiel Abschnitt 17, Punkt 132 Summe der Umsätze) Gebe ich hier meine (geschätzten) Umsätze an oder nicht, da es ja um die Berechnung der Umsatzsteuer geht und ich keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen habe? Oder ignoriere ich diese Tatsache für diesen Fragebogen und beschäftige mich erst bei der Umsatzsteueranmeldung damit? Muss Punkt 146 zur Steuerbefreiung behandelt werden?

--> Meine Frage ist also im Endeffekt, ob ich innerhalb des Fragebogens bereits irgendwo darauf aufmerksam machen muss, dass meine Umsätze nicht umsatzsteuerpflichtig sind und ich deshalb weder Umsatzsteuer erheben noch bezahlen werde?

Freiberufler, Umsatzsteuer
Freiwillige Krankenversicherung Aok?

Hallo Habe vor paar Monaten Post von der AOK erhalten das Angeblich für den Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes kein Versicherungsschutz bestehen würde habe natürlich Widerspruch eingereicht und eine Überprüfung gefordert da meine mutter zur besagten Zeit Versichert war dann kam wieder ein Brief von der AOK wegen eine Freiwilligen Krankenversicherung und mit einer Rechnung von 31000 € für den Zeitraum 1.10.14 bis 1.7.18 allerdings ist mir keine Freiwillige Krankenversicherung bekannt bei der AOK da meine mutter zum 30.6.18 zu einer andern Krankenkasse gewechselt ist und bei der AOK gekündigt wurde.

Das ganze begann 6 Monate nach Kündigung bei der AOK was natürlich merkwürdig ist da der Krankenhausaufenthalt vom 5.10.17 bis 16.11.2017 war und mittlerweile 1 Jahr vergangen war zum Zeitpunkt der ersten Rechnung und Krankenhaus und Hausarzt einen hätte nicht behandeln können wenn meine Mutter nicht versichert gewesen wäre da sonst die Karte gesperrt gewesen wäre was jedoch nicht der Fall war.

Zurück zur Rechnung von 31000€ :

Die AOK hat nun einen Gerichtsvollzieher eingeschaltet dieser mir einen Brief wegen Zwangsvollstreckung zusandt. Ich jedoch fest daran glaube das es keine Freiwillige Krankenversicherung gab und auch Beweise für die Angelegenheit der angeblichen Versicherung haben möchte da mir das nicht ganz geheuer vorkommt zumal es sich bei der eigentlichen Versicherung um eine Gesetzliche handelt da meine Mutter bis 30.10.14 noch beim Jobcenter gemeldet war und seit 1.11.2014 EU Rente bezieht und die Versicherungs Beiträge laut Bescheide vom Jobcenter und Rententräger regelmäßig monatlich an die AOK abgeführt wurden zusätzlich wurden laut Bescheide der Zusatzbeitrag abgeführt und der Beitrag zur Pflegeversicherung

Nun meine Frage was kann ich dagegen unternehmen wenn der Gerichtsvollzieher bereits zum Termin erscheint und ich der Meinung bin das die Forderung der AOK nicht rechtens ist ?

Klage einreichen oder den Gerichtsvollzieher beauftragen den Vorfall zu überprüfen und die Antragsformulare zur freiwilligen Krankenversicherung einfordern von der AOK ? Diese müssten ja denn bei der AOK vorliegen wenn es eine Freiwillige Krankenversicherung geben würde

Werde ihm die besagten schreiben und Bescheide vom Jobcenter und Rententräger vorlegen als Beweis das die Beiträge abgeführt wurden

Krankenversicherung
BG Unfall Arzt schreib nicht mehr krank obwohl Diagnose...?

Hallo, ich hatte einen Wegeunfall und bin seither Krank geschrieben. Verletztengeld und sonst alles funktioniert prima. Ich bin mit dem Roller gestürzt auf dem Heimweg. Der D-Arzt wo ich hingehe ist im Krankenhaus. Ich hatte jetzt schon 7 verschiedene Ärzte aus seinem Team da nur der kommt wo Zeit hat. Die anderen operieren etc..... Jeder der Ärzte erzählt etwas anderes.... Diagnose Schultereckgelenksverletzung, Bone Bruise, Knochenmarködem und laut einem Arzt auch angebrochen so gespannt worden das er fraktiert/eingerissen ist mit Knochenhautriss an mindestens einer Stelle... wurde durch 2 MRT und CT von 3 verschiedenen Radiologen bestätigt, es war immer ein anderer... Der meiner Meinung nach beste der Ärzte teilte mir mit das die Ausheilung, falls nix zurück bleibt, bis zu 6 Monate dauern kann. Möglicherweise wird die Schulter problematisch bleiben...

Im Verlaufsbericht steht auch vorraussichtliches Ende der Behandlung 31.12.2019

Jetzt trödeln die Ärzte immer rum sie können mich nicht mehr krankschreiben BG Druck und der Chef dort wiedersprach seinem eigenem Oberarzt, nein das stimmt nicht und CT brauchen wir nicht das sehe ich gleich usw...

Fakt ist ich habe einen sehr körperlichen Beruf und kann zu Hause nicht mal meine Kinder schmerzfrei hochheben. Ich wache 2mal in der Nacht auf wenn ich auf der Schulter liege.... Wie soll ich denn so arbeiten?

Was soll ich tun wenn mich der D-Arzt nicht mehr krankschreibt? Ich habe doch sogar ein Recht auf Wiedereingliederung als schwerbehinderter oder? Das kam noch nicht mal zur Sprache... steht auch im Verlaufsbericht brauche ich nicht...

krankheit, unfall
Arbeitszeugnis aus CH - eure Einschätzung?

Liebe Community,

gerne möchte ich euch nach eurer Einschätzung zu dem folgendem Arbeitszeugnis fragen. Das Zeugnis wurde in der Schweiz geschrieben, nach einem Jahr als Assistenzarzt im Krankenhaus. Was würdet ihr darüber denken, wenn man sich mit dem Zeugnis in Deutschland in einer Klinik bewerben würde? 

Freue mich auf ein Feedback von euch. 

Herzliche Grüße 

—-

1.   Persönliche Angaben 

2.   Tätigkeitsbeschreibung (Facharzt Radiologie 1. Jahr) 

Herr --- verfügte über das nötige Fachwissen sowie eine angemessene Beobachtungsgabe verbunden mit praktischer Erfahrung.

Er setzte seine Kenntnisse im Sinne eines ganzheitlichen Betreuungsverständnisses um. 

Im Umgang mit Patienten war er korrekt und begegnete Ihnen mit Respekt. 

Die Berichte und Entscheide waren zweckmäßig formuliert und nachvollziehbar. 

Es gelang ihm, die Handlungen auf die Interessen der Organisation auszurichten und die Vorgaben einer professionellen Berufsausübung zu beachten. 

Herr --- engagierte sich für die Patienten und achtete auf deren Wohlergehen.

Der Arbeitsaufwand und die Arbeitsergebnisse waren weitgehend aufeinander abgestimmt und die Vorgaben wurden meistens eingehalten. 

Er besass ein stufengerechtes Verständnis für interdisziplinäre und wirtschaftliche Zusammenhänge.

 

Im Umgang mit den Patienten war Herr --- höflich und respektvoll. Er informierte zeitgerecht und angemessen und berücksichtigte dabei die Interessen der Beteiligte. Er war teamfähig, vertrag eigene Ideen und nahm an Fachdiskussionen teil. 

Er war freundlich und hilfsbereit und daher bei Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeitenden, Patienten und Angehörigen anerkannt. 

Herr --- verlässt unser Unternehmen nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses. Wir danken ihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Meinung
Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs?

Hallo,

ich habe im Studium nebenbei Werbetexte für Agenturen geschrieben und dafür ein Gewerbe angemeldet und Rechnungen verschickt. Seit 5 Jahren arbeite ich aber angestellt und habe es immer versäumt, das Gewerbe abzumelden, was ich aber nun getan habe. Kenne mich mit betriebswirtschaftlichen Begriffen null aus und bin darum nun beim gerade erhaltenen Fragebogen des Finanzamts etwas ratlos, auch mit Googles Hilfe. Es wäre nett, wenn mir jemand kurz bestätigen könnte, dass ich alles richtig ankreuze. Ich habe keinerlei Anschaffungen für das Gewerbe gemacht, noch ist in den letzten 5 Jahren irgendetwas rein oder raus gekommen...

Also, folgende Angaben würde ich nun machen:

Frage 2: Der Betrieb wurde [x] "im Ganzen" [x] "auf Dauer eingestellt":

Frage 3. Der Betrieb [x] "wird unter Auflösung der stillen Reserven aufgegeben: Höhe der Teilwerte: 0 Euro, Höhe der Buchwerte: 0 Euro"

Frage 4: Folgende Wirtschaftsgüter sind in da Privatvermögen überführt: "keine, Buchwerte 0 Euro, Teilwerte 0 Euro"

Frage 5: Folgende Unterlagen sind beigefügt: keine

Frage 6: Der Umsatz aus der (Teil-)Betriebseinstellung: Hier weiß ich nicht weiter: Es gibt " [ ]wir erklärt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für _____" und "[ ] unterliegt als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer"
---> Aber ich habe ja keinen Umsatz aus der Einstellung? Einfach freilassen?

Frage 7: Zu Verpachtung, trifft nicht zu

Frage 8: Auf die Umsatzsteuerfreiheit "[ ] aller" oder "[ ] der folgenden Umsätze wird gemäß §9 UStG verzichtet"
--> Weiß ich auch nicht, einfach frei lassen?

Frage 9: Zu angestellten Arbeitnehmern, trifft nicht zu

Frage 10: Für Vorauszahlungszwecke: Es werden künftig folgender Einnahmen (Art, Höhe, Steuerabzufsbeträge, Zeitraum - mtl., jährl. -) erzielt:
--> Was kommt hier hin? Muss ich hier mein aktuelles Gehalt, Kindergeld, etc. angeben oder bezieht sich das auf Einnahmen aus anderen Selbstständigkeiten? Ich leiste ja keine Vorauszahlungen.

Vielen Dank für eure Hilfe!


Finanzamt, Selbstständigkeit
Eigenbedarfskündigung nach 17 Jahren?

Guten Tag,

bin neu in dem Forum und hoffe das mir jemand ein paar hilfreiche Infos und Tipps geben kann.

Es geht um folgende Situation:

Wir haben letzte Woche eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von unserer Vermieterin erhalten. Sie hat uns eine Frist bis 31.12.2019 eingeräumt.

Die Kündigung ist äußerst detailliert formuliert, inklusive aller relevanter Informationen, Begründungen und Hinweise auf Paragrafen, etc., soweit ich das bisher recherchieren konnte. Laut neuesten Informationen wird die Wohnung in den nächsten Tagen auf den Sohn der Vermieterin (Enkel der Vermieterin soll laut Kündigung einziehen) überschrieben.

Der Mietvertrag wurde Januar 2015 abgeschlossen. Davor war meine Mutter (in der selben Wohnung) seit 1996 Mieterin.

Im Januar 2002 bin ich dann nach einem Auslandsaufenthalt als Untermieter zu meine Mutter gezogen. Diese Untermiete war von der Vermieterin mündlich genehmigt und wurde von Ihr auch mal schriftliche für das Arbeitsamt bestätigt. Da meine Mutter im Dezember 2014 wegen Demenz im Altersheim untergebracht wurde, habe ich die Wohnung (zusammen mit meiner Freundin) dann ab Januar 2015 übernommen.

Wir wohnen im Raum München und sehen wirklich keine Möglichkeit in dieser kurzen Zeit eine neue finanzierbare Wohnung zu finden.

Nun planen wir ein persönliches Gespräch mit der Vermieterin am kommenden Wochenende um eine Fristverlängerung zu erreichen.

Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat Jura-Kenntnisse im Mietrecht die uns weiterhelfen könnten?

Vielen Dank im voraus!

Andy66

Immobilien, Mietrecht
Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte. 

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief. 

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro ! 

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann. 

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre. 

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Gebäudeversicherung, Miete, Mietrecht, Versicherung, Wohngebäudeversicherung, Schaden
Warum sinkt das Schufa Score plötzlich?

Hallo,

zunächst einmal, mir ist bewusst, dass niemand die genaue Ursache kennt, aber evtl. hat ja jemand eine Idee, die mir helfen könnte.

Zu meiner Situation: Anfang des Jahres hatte ich einen Blick auf meine Schufa Score geworfen. Damals hatte ich >98% (den genauen Wert habe ich nicht mehr im Kopf).

Jetzt habe ich die Tage noch einmal geschaut und war recht erschrocken. Der Score liegt bei rund 87 %. Wenn ich der Grafik oben glaube, wird der Score bei der nächsten Berechnung noch weiter sinken. Bei einem Blick auf die Einträge ist alles was eingetragen ist auch richtig.

Wichtig ist, Zahlungen habe ich immer pünktlich vorgenommen. In der Zwischenzeit ist nur folgendes passiert:

  • Eröffnung neues Girokonto (ohne Dispo) als Konsumkonto (ich habe sonst nur mein Hauptkonto)
  • Beantragung und Erhalt einer Kreditkarte. Grund ist eine Umstellung bei meiner Bank, was zu einer kostenlosen Karte führte.
  • Vorzeitige Abzahlung zweier Ratenzahlungen bei PayPal. Die stehen nicht bei den Kreditinstituten aber unter sonstiges.
  • Eine Konditionsanfrage inkl. Ablehnung. (Der Grund warum ich mal nachgeschaut habe)

Wichtig dabei ist auch, dass ich nicht über meine Verhältnisse lebe. Ich komme gut mit meinem Geld zurecht. Ich bin schuldenfrei. Tatsächlich ist meine Finanzielle Situation seit Anfang des Jahres einiges besser geworden. Ein Grund mehr, warum mich das Score verwirrt. Aber nun gut die Schufa kann ja nicht auf meine Konten schauen :)

Hat jemand eine Idee woran es liegen könnte? Vielleicht habe ich ja auch was nicht bedacht?

Ich frage mich, ob die vorzeitige Rückzahlung der Ratenzahlungen evtl. negativ Einfluss genommen hat. Auch wurde mir von meiner Hauptbank ein höherer Dispo angeboten, was ich aber abgelehnt habe (da kein Bedarf). Aber der Dispo taucht ja eh nicht in der Schufa auf (zumindest steht da bei mir keiner).

Vielen Dank schon einmal.

VG

Schufa, Bonität
Vodafone inkasso..kein vodafone zugang..vertrag gekündigt?

Hallo

bin bei Vodafone -kabel kunde..

hatte TV packet ,internet und Telefon..

den TV vertrag habe ich gekündigt da ich es kaum genutzt habe..

zu der zeit waren noch ein par euros offen..

mir wurde versichert das das Internet weiter läuft wenn tv gekündigt wurde..

nun ja wollte heute bei Vodafone anrufen und mich erkundigen was noch offen ist für die internett rechnung..aber ich komme nicht rein..nur die meldung inkasso

berechnet wurde der TV reciver der angeblich nicht zurück gesendet wurde.

diesen habe ich aber zurück gesendet..denke da hat sich was überschnitten und nun steht er auf der rechnung ..die sich mitlerweile auf 600 euro beläuft..

mein problem ist nun...

bleibt der internet vertrag oder ist jetzt alles gekündigt..?

war bei einem vodafone shop,

der hat da angerufen mir eine nummer gegeben und meinte die warten auf meinen anruf wegen der klärung..

aber egal wie und wo ich anrufe..

keiner gibt mehr auskunnft..

was soll ich nun machen..

bin ja bereit das was denen zu steht auch zu bezahlen..

allerdings weis ich nicht an wen ich mich wenden soll wenn keiner aussagen da zu macht...ausser die inkasso..

und die sind so dermahßen frech und gehen ganicht auf meine fragen ein...da wurde mir gedroht ich soll nicht dazwischen reden sonst legt der nette her auf..

denke das beruht auf gegeseitigkeit..

jedenfalls konnte ich keinen satz zu ende bringen da die person mich nicht ausreden ließ ,sein text runtergesabbelt hat und dann noch frech wurde wo ich fragen gestellt habe..wollte dan seinen namen und den cheff der abteilung sprechen..da legt der mich in eine warte schleife und nix passiert..total inkompetent..

leider bekomme ich keinen zugang zu vodavfone mehr..

nun habe ich den verdacht das die einfach nicht ansprechbar sind um mir den internet vertrag auch zu kündigen..

an wen soll ich mich wenden..

Über 600€ Inkasso Gebühren?

Moin liebe Community,

Kurz zur Hintergrundgeschichte (Inkasso-Problem weiter unten): Am 10.07.2019 erhielt ich von meinem ehemaligen Stromlieferanten, der Stromio GmbH, eine "Mahnung vor Inkasso" mit einem offenen Betrag von 2.353,91 EUR, welchen ich für den Zeitraum 05.08.2017 - 31.01.2018 nachzahlen soll.

Da ich dies für doch etwas sehr übertrieben hielt, wo ich doch schon über 100€ monatlichen Abschlag gezahlt hatte, folgten diverse Telefonate mit dem Unternehmen und Recherchen meinerseits.

Es stellte sich heraus, dass ich dummerweise nie meine Zählerstände manuell abgelesen habe, sondern diese bis auf Ein- und Auszugsablesung maschinell geschätzt wurden.

Nichtsdestotrotz standen am Ende für knappe 17 Monate Belieferung etwa 14.000kWh auf der Uhr. Da ich dies immer noch nicht glauben konnte folgten weitere Gespräche mit Stromio und nach Absprache sollte ich mich mit meinem örtlichen Stromnetzbetreiber zwecks Zählerprüfung in Verbindung setzen.

Nach weiterem hin und her kam hier am Ende heraus, dass ich diese nicht beantragen könne, da ich nicht mehr Vertragspartner bin und dort auch nicht mehr wohnhaft.

Ich fand mich also damit ab, den Betrag zahlen zu müssen und kontaktierte noch einmal Stromio um über die Möglichkeit einer Ratenzahlung zu sprechen.

Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings insgesamt bereits knapp 2 Monate vergangen und mir wurde mitgeteilt, dass der Fall mittlerweile an ein Inkassobüro abgegeben wurde.

Da ich vom betreffenden Büro, Tesch Inkasso, noch keinerlei Post bekommen hatte, kontaktierte ich diese umgehend telefonisch und nach deren Bitte auch per Mail, um
1. meine korrekten Kontaktdaten weiterzugeben und
2. nach einem Ratenzahlungsplan in Höhe von 100€ - 150€ zu fragen

Nun zum Hauptproblem:Neben der Hauptforderung von 2346,41€ und Zinsen in Höhe von 28,73€ soll ich nun noch ingesamt 613,00€ Gebühren an das Inkassobüro zahlen.

Die genauere Forderungsaufstellung sieht wie folgt aus:
2346,41€ Hauptforderung
28,73€ Zinsen
7,50€ Mahnauslagen des Gläubigers
2,70€ Adressermittlung
261,30€ Geschäftsgebühr
20,00€ Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale
321,50€ Teilzahlungsvergleich

=2988,14€ Forderungsstand

Da mich neben diesen horrenden Gebühren auch noch die Klauseln im Teilzahlungsvergleich sehr abschrecken, steht die Überlegung im Raum hier doch einen Anwalt einzuschalten, oder anderweitig gegen die Forderung vorzugehen.
Der Teilzahlungsvergleich soll im übrigen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt im Original zurückgesendet werden.

Da die ursprüngliche Forderung allerdings zumindest nicht ganz zu unrecht besteht, bin ich nicht ganz sicher wie in diesem Fall die beste Vorgehensweise / der nächste Schritt aussieht.

Bis hierhin vielen Dank fürs lesen! Was würdet ihr als nächstes tun?

Strom, Inkasso, Stromanbieter, stromkosten, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Stromrechnung, Inkassogebühren

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