Ist die nebenberufliche Kursleitung ca.(1x wöchentlich) in einem Fitnessstudio eine freiberufliche Tätigkeit? Reicht zunächst ein formloser Antrag?

2 Antworten

Das kommt darauf an, was du wo und wofür beantragen willst.

Das geht aus der Sachverhaltsdarstellung nicht hervor.

Wenn es bei den drei Wochen bleibt, ist es m.E. keine freiberufliche Tätigkeit, sondern es sind Einkünfte nach § 22 Nummer 3 EStG.

Und umsatzsteuerlich ist es gar nix, da keine Widerholungsabsicht.

Anders sieht die Sache aus, wenn es nicht bei den drei Wochen bleibt.

Hallo Enno,

danke für Ihre Antwort. Diese hilft mir schon sehr.

Grüße,

Jennifer

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Bei 46/3 wäre der Freibetrag ja höher, falls sie doch noch ein paar mal Vertretung macht. Und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müßte bei Beträgen unter 410,-€ trotzdem nicht für freiberufliche Tätigkeit abgegeben werden, oder?

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