Ist die nebenberufliche Kursleitung ca.(1x wöchentlich) in einem Fitnessstudio eine freiberufliche Tätigkeit? Reicht zunächst ein formloser Antrag?
Hallo!
Ich habe in den letzten drei Wochen spontan eine Bekannte in ihrem Kurs (Zumba/Tanz) vertreten. Bin hauptberuflich angestellt.
- Ist dies tatsächlich eine freiberufliche Tätigkeit?
- Reicht zunächst ein formloser Antrag beim Amt (evtl per Mail)?
- Kann ich den Antrag auch jetzt noch stellen, obwohl die Tätigkeit schon vorüber ist?
- Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich weiter mache mit der Tätigkeit. Gibt es auch die Möglichkeit, die 4 Stunden abzurechnen, ohne Anmeldung (muss aber trotzdem Rechnungen schreiben! 🤔 !) ?
Danke schön und liebe Grüße,
Jennifer
2 Antworten
Das kommt darauf an, was du wo und wofür beantragen willst.
Das geht aus der Sachverhaltsdarstellung nicht hervor.
Wenn es bei den drei Wochen bleibt, ist es m.E. keine freiberufliche Tätigkeit, sondern es sind Einkünfte nach § 22 Nummer 3 EStG.
Und umsatzsteuerlich ist es gar nix, da keine Widerholungsabsicht.
Anders sieht die Sache aus, wenn es nicht bei den drei Wochen bleibt.
Prima.
Nun musst du ja nicht verraten, was du beantragen willst.
Bei 46/3 wäre der Freibetrag ja höher, falls sie doch noch ein paar mal Vertretung macht. Und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müßte bei Beträgen unter 410,-€ trotzdem nicht für freiberufliche Tätigkeit abgegeben werden, oder?
Vielleicht kommt auch diese Regelung in Betracht.
Da man diese Nebeneinkünfte bis 410,-€ offenbar nicht in der Steuererklärung angeben muß, wüßte ich auch nicht, was man da beantragen/anmelden soll.
Hallo Enno,
danke für Ihre Antwort. Diese hilft mir schon sehr.
Grüße,
Jennifer