Berufsferne Ausbildung (Fitnesstrainer B- Lizenz) von den Steuern absetzen?

1 Antwort

Nein, das sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben, da es sich nicht um eine Erstausbildung handelt.

Werbungskosten, wenn eine nichtselbständige Arbeit damit angestrebt werden soll. Betriebsausgaben, wenn eine selbständige Arbeit angestrebt wird. Im Zweifel würde ich es als Werbungskosten ansetzen.

Anzusetzen sind sie in dem Jahr, in dem sie gezahlt werden.