Zaun durch Firmen-LKW beschädigt - einige Fragen?

2 Antworten

Bart:

Wichtig ist eine sofortige schritliche Schadensmeldung an die Firma des Fahrers mit Wiedergabe (Schuldanerkentnis) des persönlichen oder telef. Gesprächs mit dem Fahrer und angemessene Fristsetzung zur Beseitigung des Schadens.

Schon aus dem Grunde der Schadensminderungspflicht kannst Du es nicht ablehnen, den Schaden durch einen Fachmann (Tischler) des Schädigers sach - und fachgerecht beseitigen zu lassen.

Hast du das Kennzeichen des LKW. Dann wende dich an den Zentralruf der Versicherungen, die sagen dir die Versicherung des Fahrers. Denen rufst du an die sollen einen Gutachter schicken. Oder du holst dir einen Kostenvoranschlag von einem Handwerker und reichst den ein.

Direkte Verhandlunge oder Arbeit durch deren Handwerker lehnst du ab. Notfalls die Arbeiten per Polizei untersagen, wenn du anfangen.

Du kannst auch den Fahrer anzeigen, dann bekommt der ein Ordnungsgeld aufgedrückt.

Und das alles SOFORT und ohne weiteres warten.