Verlust bei festgesetztem Steuerbescheid nachträglich geltend machen?
Guten Tag,
leider wurde mir ein geschätzter Steuerbescheid für 2016 erstellt und festgesetzt da ich keinen Einspruch innerhalb von einem Monat nach erhalt (Jan 2019) erhoben habe.
Ich wurde vorher nicht gewarnt oder gebeten eine Steuererklärung fur 2016 einzureichen und bin davon ausgegangen, dass ich trotzdem Verluste 2016 (bzw Verlustvorträge fur die darauffolgenden Jahre) noch geltend machen kann.
Gibt es dan noch einen Ausweg die Verluste aus 2016 irgendwie vorzutragen?
Bei mehr als 6 Wochen "Urlaub" muss wohl man wohl dafür sorgen, dass Post trotzdem zugestellt werden kann.
4 Antworten
Nein.
Der Antrag auf Verlustfeststellung kann nur insoweit gestellt werden als auch die Einkommensteuerfestsetzung noch angegriffen werden kann.
Sieht so aus dass Du verpflichtet bist zur Abgabe der Steuererklärung. Da sind die Erinnerungen des Finanzamts, die in Deinem Urlaub eintreffen, nur Beiwerk, die Verpflichtung besteht auch so.
Oft werden geschätzte Steuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. Wie ist das bei Dir?
ehe das Finanzamt eine Schätzung vornimmt, gehen MINDESTENS 2 Erinnerungen raus ......
die willst du nicht erhalten haben?
glaubt dir kein Mensch!
mir ein geschätzter Steuerbescheid für 2016
Ich wurde vorher nicht gewarnt oder gebeten eine Steuererklärung fur 2016 einzureichen
Wetten doch?
da ich keinen Einspruch innerhalb von einem Monat nach erhalt
Gibt es dan noch einen Ausweg die Verluste aus 2016 irgendwie vorzutragen?
Nein.