Verlust bei festgesetztem Steuerbescheid nachträglich geltend machen?

4 Antworten

Nein.

Der Antrag auf Verlustfeststellung kann nur insoweit gestellt werden als auch die Einkommensteuerfestsetzung noch angegriffen werden kann.

Sieht so aus dass Du verpflichtet bist zur Abgabe der Steuererklärung. Da sind die Erinnerungen des Finanzamts, die in Deinem Urlaub eintreffen, nur Beiwerk, die Verpflichtung besteht auch so.

Oft werden geschätzte Steuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. Wie ist das bei Dir?

ehe das Finanzamt eine Schätzung vornimmt, gehen MINDESTENS 2 Erinnerungen raus ......

die willst du nicht erhalten haben?

glaubt dir kein Mensch!

mir ein geschätzter Steuerbescheid für 2016
Ich wurde vorher nicht gewarnt oder gebeten eine Steuererklärung fur 2016 einzureichen

Wetten doch?

da ich keinen Einspruch innerhalb von einem Monat nach erhalt
Gibt es dan noch einen Ausweg die Verluste aus 2016 irgendwie vorzutragen?

Nein.