Ex-Partner hat Sperrmüll/Abfälle in der Wohnung hinterlassen, darf ich die auf seine kosten entsorgen lassen?

2 Antworten

Rechtsrat darf nur der Rechtsanwalt erteilen. Der will Geld dafür. Das dürfte der Grund sein, wieso Du lieber hier anfragst.

Ohne irgendeine Verbindlichkeit und ohne Paragraphenangabe sage ich Dir, dass der Lebensgefährten natürlich seine Hinterlassenschaften mitnehmen muss wenn er aus freien Stücken die Wohnung verläßt.

Die Idee den Prüll einfach vor seiner Haustür abzuladen finde ich zwar sehr charmant, aber es gibt da einen Haken:

Wenn vor seiner Haustür öffentliches Straßenland ist, bist Du diejenige, die die Stadt oder Gemeinde dann für die Beseitigung in Anspruch nehmen wird. Das kostet und zwar nicht nur die Beseitigung, sondern auch noch ein Bußgeld. Illegale Müllbeseitigung ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit, in manchen Fällen sogar eine Straftat.

Was Du tun sollst?

Photographiere zunächst alles. Nicht, dass der Ex später behauptet, es seien Wertstücke vorhanden gewesen. Und dann bestell den Sperrmüll und stell den Kram vor die Tür. Vor Deine eigene.

Ich persönlich würde auch never ever meine Wohnung als Sperrmülllager benutzen lassen, und dann noch so lange.

Ohne die benannten Einschreiben hätte der Ex ja zudem noch Probleme mit dem Beweis, dass sein Eigentum sich in der Wohnung befand, und vor allem welches Eigentum nun genau. Vielleicht war es ja nur eine Luftmatraze und ein Kleiderständer. Zudem würde er auch anteilige Mietkosten für die Zeit schulden. Soll er doch klagen. Ohne Gewähr.

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Abgesehen davon, dass Du selbst feststellst es ist keine Finanzfrage, muß Dir immer bewußt sein, dass Du bei den Entsorgungskosten als Auftraggeber immer erst in finanzielle Vorleistung gehen mußt. Ob Du dann Dein Geld jemals wieder siehst ist fraglich. Ich würde dem Ex Partner eine letzte Frist setzen, in der er seinem Kram abholt, ansonsten verliert er seine Eigentumsrechte an dem Kram. Nach verstreichen der Frist würde ich auf kostengünstigste Weise den Kram entsorgen.