Freiwillige Krankenversicherung Aok?
Hallo Habe vor paar Monaten Post von der AOK erhalten das Angeblich für den Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes kein Versicherungsschutz bestehen würde habe natürlich Widerspruch eingereicht und eine Überprüfung gefordert da meine mutter zur besagten Zeit Versichert war dann kam wieder ein Brief von der AOK wegen eine Freiwilligen Krankenversicherung und mit einer Rechnung von 31000 € für den Zeitraum 1.10.14 bis 1.7.18 allerdings ist mir keine Freiwillige Krankenversicherung bekannt bei der AOK da meine mutter zum 30.6.18 zu einer andern Krankenkasse gewechselt ist und bei der AOK gekündigt wurde.
Das ganze begann 6 Monate nach Kündigung bei der AOK was natürlich merkwürdig ist da der Krankenhausaufenthalt vom 5.10.17 bis 16.11.2017 war und mittlerweile 1 Jahr vergangen war zum Zeitpunkt der ersten Rechnung und Krankenhaus und Hausarzt einen hätte nicht behandeln können wenn meine Mutter nicht versichert gewesen wäre da sonst die Karte gesperrt gewesen wäre was jedoch nicht der Fall war.
Zurück zur Rechnung von 31000€ :
Die AOK hat nun einen Gerichtsvollzieher eingeschaltet dieser mir einen Brief wegen Zwangsvollstreckung zusandt. Ich jedoch fest daran glaube das es keine Freiwillige Krankenversicherung gab und auch Beweise für die Angelegenheit der angeblichen Versicherung haben möchte da mir das nicht ganz geheuer vorkommt zumal es sich bei der eigentlichen Versicherung um eine Gesetzliche handelt da meine Mutter bis 30.10.14 noch beim Jobcenter gemeldet war und seit 1.11.2014 EU Rente bezieht und die Versicherungs Beiträge laut Bescheide vom Jobcenter und Rententräger regelmäßig monatlich an die AOK abgeführt wurden zusätzlich wurden laut Bescheide der Zusatzbeitrag abgeführt und der Beitrag zur Pflegeversicherung
Nun meine Frage was kann ich dagegen unternehmen wenn der Gerichtsvollzieher bereits zum Termin erscheint und ich der Meinung bin das die Forderung der AOK nicht rechtens ist ?
Klage einreichen oder den Gerichtsvollzieher beauftragen den Vorfall zu überprüfen und die Antragsformulare zur freiwilligen Krankenversicherung einfordern von der AOK ? Diese müssten ja denn bei der AOK vorliegen wenn es eine Freiwillige Krankenversicherung geben würde
Werde ihm die besagten schreiben und Bescheide vom Jobcenter und Rententräger vorlegen als Beweis das die Beiträge abgeführt wurden
3 Antworten
Wie jetzt?
Was hat die KV Deiner Mutter so ohne weiteres mit Deiner Krankenversicherungspflicht zu tun? Vielleicht warst Du schon über 25 oder aus anderen Gründen von der Familienversicherung ausgeschlossen?
31.000,-€ können sich für den Zeitraum grob gerechnet schon für die freiwillige KV ergeben. Beim Höchstsatz, und der wird immer bei Nichtbeantwortung von Einkommensanfragen zugrunde gelegt.
Was Du tun kannst:
- Die Briefe durchlesen
-P-Konto einrichten
- Beratungshilfeschein beim Gericht beantragen
und natürlich kannst Du auch nochmal bei KV und Zoll anrufen und versuchen, das auf Deine Art zu klären. Das wird in diesem Stadium wohl aber nicht mehr viel bringen, und den Sachverhalt hast Du m.E. nicht verstanden.
Bei Hartz IV Bezug gibt es keine Familienversicherung mehr, hier wird dann jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaaft eigens bei der letzten Krankenversicherung weiterversichert.
Gerichtsvollzieher beauftragen den Vorfall zu überprüfen
Es ist nicht Aufgabe eines Gerichtsvollziehers einen Vorfall zu überprüfen. Der hat aus dem Vollstreckungstitel zu vollstrecken und sonst garnichts.
Klage einreichen
Wie ist es denn wohl zu einem Vollstreckungstitel gekommen? Du hast kein Rechtsmittel eingelegt. Alles zu spät!
Wie so oft nennt der Fragesteller nicht alle Fakten. Da die Mutter haartz IV Leistungen bezogen hat ist die kostenlose Mitversicherung als Familienmitglied ausgeschlossen. Als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird wird dieses eigends bei der zuletzt zuständigen Krankenkasse weiterversichert. Aber aus welchen Gründen auch immer wurde der Fragesteller aus der Bedarfsgemeinschaft von Amt herausgenommen - weil so beispielsweise das eigene Einkommen des Fragestellers diesem zufließen kann, ohne bei der Berechnung der Hartz IV Geldes berücksichtigt werden zu müssen. Aber von diesem Moment an hätte sich der Fragesteller selbst krankenversichern müssen und dies nicht getan. So entsteht die Forderung von 31000,- €.
Hallo, hier ist vieles unklar. Geht es um den Fragesteller oder die Mutter ? Wer war im Krankenhaus ?
Geht es vielleicht um die Familienversicherung des Fragestellers über die Mutter, die 2014 geendet hat ?
Es gibt keinen Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Schriftwechsel.
Viel Glück
Barmer