Darf mein Chef Lohn einbehalten und mit Miete verrechnen die er bezahlt hat?MEin Chef war auch mein Partner und wir lebten zusammen?

2 Antworten

Wenn eine Klage vor fristende eingereicht wird, wird diese i.d.R. Unterbrochen. Wobei ich mich frage, woher die 3 Monate kommen. Meines Wissens nach verfallen Geld Forderungen erst nach 3 Jahren zum Jahresende. Grundsätzlich macht es auf jeden Fall sinn, schriftlich anzumahnen, per Einschreiben. Dann hast du was in der Hand.

Er darf auf jeden Fall nicht mehr einbehalten als du ihm schuldest. Ich würde hier aber einen Anwalt empfehlen. Die haben solche Fälle sicher öfter.

Eigentlich schulde ich ihm gar nichts, mal hab ich, mal er miete gezahlt.War immer geben und nehmen.Und die 3 Monate hab ich meinem Arbeirsvertrag`"Verfallsklausel/Ausschluss von Ansprpchen/Anspruchsverlust"

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@NADINE83

Darum ja das Einschreiben (Unbedingt eine angemessene Frist setzen). Damit hast du ja schon mal Ansprüche gestellt. Ich würde ruhig alles fordern. Hier kommt privates mit beruflichen zusammen. Private Forderungen sind ja keine Forderungen vom Arbeitgeber.

Sollte sich da nichts tun, macht es wohl wirklich sinn, rechtzeitig einen Anwalt aufzusuchen.

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@Okso8

Ich habe ihm die Zahlungsaufforderung persönlich gegen Unterschrift ausgehändigt da mir ein Einschreiben nicht sicher erschien.Er holt nicht mal seine Post und Firmensitz ist Privatadressen nicht das es dann heißt er hat nichts bekommen. Danke für die Hilfe.

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@NADINE83

Damit kannst du ja schonmal nachweisen, dass du ihm die Forderungen fristgerecht übermittelt hast.

Gerne ich wünsche viel Erfolg und wenig Stress dabei.

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Damit kommt er mir jetzt, das die Frist abgelaufen ist.Hab ihm schon eine Zahlungsaufforderung geschrieben mit einer Frist die jetzt abgelaufen ist.Sollte ich nochmal schriftlich abmahnen oder direkt den gerichtlich weg gehen???

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@NADINE83

Die Frist ist abgelaufen? Kannst du beweisen, dass du das angemahnt hast? Könnte wichtig werden. Ich würde dann mal zum Anwalt. Der wird es vermutlich aus erst außergerichtlich versuchen, insofern er hierfür noch Zeit hat.

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Dein Anspruch auf Lohnzahlungen kann tatsächlich verfallen, aber die Verfallsfrist beginnt erst mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Damit ist bei dir noch alles offen. Allerdings mußt Du Deine Ansprüche innerhalb dieser Frist geltend machen und bei Ablehnung oder Nichteinhaltung der Folgetermiene zu einer Klage beim Arbeitsgericht führen.

Wer der Mieter dieser Wohnung ist, für die Dir der Lohn verrechnet wurde, das läßt Du offen. Nur der Mieter hat die Zahlungsverpflichtung, ersatzweise dessen Bürgen. Wegen Eurer privaten Beziehung wird es sicherlich nicht einfach gegenseitige Forderungen klar zu benennen.