Geerbte Bürgschaft und eigentlicher Schuldner ist Miterbe und nach dem Erbe verschollen, wer zahlt Schulden? Ehefrau oder andere Erben?

2 Antworten

Man muss hier die Rechtsbeziehungen sehen und beurteilen.

  1. Deine Mutter haftet persönlich natürlich nicht für die Bürgschaft.
  2. Die Bürgschaft war ggf. aus dem ererbten Vermögen zu bedienen (Also vom Gesamtvermögen abzuziehen und danach erst zu verteilen.
  3. Aber eigentlich hätte der Onkel seine Schulden erstmal persönlich aus seiner Erbschaft zahlen müssen, wodurch die Bürgschaft hinfällig geworden wäre.

Daher:

Wenn es ein persönliches Konto Deine Mutter ist, sofort zum Amtsgericht um die Pfändung aufheben zu lassen. Wäre es ein Konto der Erbengemeinschaft (Haus) dann wäre die Pfändung ggf. berechtigt.

Was ist überhaupt mit dem Haus aus der Erbschaft geworden? Verkauft? Vermietet? Gibt es daraus Einnahmen?

Auf jeden Fall sind die Schulden des Onkels aus seinem Teil der Erbschaft zu zahlen.

Wenn der Onkel für tot erklärt wird, erbt die Ehefrau und die Kinder. Sollten keine Kinder vorhanden sein und es kein Testament geben, so würde Deine Mutter 1/4 erben (§§ 1371-1931 BGB)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kommentare in separater Antwort niedergeschrieben.

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Hallo wfwbinder und vielen Dank für die Antwort.

Das Problem ergibt sich aus dem Verschwinden des Onkels nach dem Erbe. Das Haus gehört zu gleichen Teilen der Mutter und dem Onkel, welche zusammen die Erbengemeinschaft bilden. Er ist vor einer Erbauseinandersetzung verschwunden. Das Haus wird zur Zeit von der Mutter bewohnt, da es in Abwesenheit des Onkels nicht verkauft werden kann.

zu 1) -3) Das Gesamtvermögen belief sich auf das Haus, welches wie eben beschrieben momentan nicht veräußert werden kann. Die anderen vererbten Kleinschulden hat meine Mutter bereits beglichen.

Es handelt sich um das Privat-Konto meiner Mutter. Kann das Inkasso nach Nichtauffinden des Hauptschuldners nicht die Schulden von ihr als Bürgschaftserbin einfordern?

Der Onkel hat Frau und Kinder. Würden diese dann die Hauptschuld erben oder geht diese auf den Bürgen und damit meine Mutter über?

OK, verstanden.

Es gibt hier zwei Problemkreise.

Deine Mutter wohnt in dem Haus. wäre der Onkel noch da, müsste ihm die halbe Miete gezahlt werden, als Vergütung für die Nutzung seines Anteils.

Die Kosten des Hauses (Grundsteuer, Versicherung, Reparaturen) wären gemeinsam zu tragen.

Vermutlich ist die Nutzungsentschädigung etwa dem zu vergleichen, was an kleinen Schulden gezahlt wurde.

Das zweite ist das Erbe des Bruders (Onkels), wenn er für Tod erklärt wird. das halbe Haus was ihm gehört, geht an seine Frau und die Kinder und die erben natürlich die Schulden mit. Die Bürgschaft wird aus meiner Sicht hinfällig, weil seine Schulden schon heute in sein Vermögen vollstreckt werden könnten, nämlich in seine Haushälfte.

Seine Frau und die Kinder müssten diesen Betrag dann zahlen.

Deine Mutter, wenn sie allein dort wohnen bleibt, eine Nutzungsvergütung für den Teil des verstorbenen Bruders.

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@wfwbinder

Ich bin kein Fachmann für solche Fälle, das sei vorweg geschickt.

Trotzdem zwei Gedanken zur Sache.

  1. Wieso müsste die Mutter Miete für die Nutzung "seines Anteils" zahlen? Wer sagt, dass sie "seinen Anteil" überhaupt nutzt? Einen Mietvertrag wird es nicht geben. Vielleicht ist auch das Gegenteil der Fall, dass sie diesen Teil nur "pflegt" und damit den Wert des Hauses erhält. Heizung und sonstige NK und evtl. Reparaturen wird die Mutter ja außerdem für "seinen Teil" mitbezahlt haben. Möglicherweise hätte eher sie Forderungen gegen den Onkel.
  2. Wenn die Erbengemeinschaft nach wie vor besteht, ist es möglicherweise korrekt, dass die Mutter als Teil der EG haftbar sein könnte, wobei die Frage einer evtl. Verjährung zu klären wäre. Mir erscheint eine rechtlich einwandfreie Vollstreckung in ein privates Konto nach 9 Jahren ohne Vorankündigung "aus dem Nichts" doch etwas unwahrscheinlich. Vielleicht gab es damals schon einen Titel gegen den Onkel bzw. die EG. Eine Vollstreckung in "seine" Haushälfte wäre ja nicht möglich, wenn kein entsprechender Grundbucheintrag besteht.

Auf jeden Fall wären die Verbindlichkeiten des Onkels aus seinem Erbe, wie anteilige Kleinschulden, Hauskosten und die €10.000 zzgl. aller Zins- und Vollstreckungskosten im Falle seines Todes von seinem Erbteil zu tragen.

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@Zappzappzapp
Wieso müsste die Mutter Miete für die Nutzung "seines Anteils" zahlen? Wer sagt, dass sie "seinen Anteil" überhaupt nutzt?
Das Haus wird zur Zeit von der Mutter bewohnt, 

Daraus schließe ich erstmal die Einheitlichkeit, denn sonst würde man ja eventuell den anderen Teil vermieten, oder der Frager hätte geschrieben, "eine Wohnung wird von meiner Mutter genutzt."

Außerdem muss man den Frager vor falschen Hoffnungen schützen, denn im Endeffekt muss man mit dem Sachverhalt ohnehin zum Anwalt und da sollte der Frager nicht mit falscher Grundeinstellung auftauchen.

Wenn die Erbengemeinschaft nach wie vor besteht, ist es möglicherweise korrekt, dass die Mutter  als Teil der EGhaftbar sein könnte, wobei die Frage einer evtl. Verjährung zu klären wäre.

Der Onkel hatte ein Darlehen aufgenommen. Die Erblasserin (Oma) hatte die Bürgschaft übernommen. Eine persönliche Haftung der Erbin kann sich nicht ergeben, weil das Erbe die schulden übersteigt. Der Gläubiger müsste sich an den Schuldner Onkel wenden. Da der nicht erreichbar ist, geht der Gläubiger natürlich über die Bürgschaft, aber das gilt nicht für das private Konto der Mutter, als Erbin der Oma.

Die Mutter des Fragers bekommt für das Privatkonto Pfändungsschutz. Aber natürlich kann es klug sein eventuell für den Onkel zu zahlen, weil Vollstreckung in dessen Teil der Erbengemeinschaft viel Kosten verursacht.

Die Situation müsste in der Familie besprochen werden.

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@wfwbinder

Gut, ich gehe nicht davon aus, dass die Mutter ohne einen gültigen Mietvertrag für den Teil des Bruders Miete zu zahlen hätte, nur weil sie in dem Haus wohnt. Das wäre ja absurd.

Dass man in sich in so einer Angelegenheit rechtlich beraten lässt, ist natürlich auf jeden Fall zu empfehlen.

Das die Mutter nicht persönlich haftet, sondern nur indirekt über das Erbe, also die Erbengemeinschaft, solange das Erbe nicht aufgeteilt ist ist klar. So hatte ich ja auch geschrieben (als Teil der EG). Eine Pfändung müsste also an die Erbengemeinschaft gehen und in das Haus oder ein evtl. Konto der EG, welches ja auch existieren müsste, vollstrecken.

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