Umkleidespind in der Therme aufgebrochen. Zahlt die Hausratversicherung den Schaden?

1 Antwort

zuerst ist der Thermenbesitzer dran... genau die Bedingungen lesen... die Hausrat MUSS gar nichts... was steht explizit in den Bedingungen? Diebstahl gilt für die Wohnung/ Haus...nicht extern...es gibt diverse Zusatzklauseln... wie z.B. bei Diebstahl aus Auto... wie das in diesem Fall aussieht...keine Ahnung...

Nerak 
Fragesteller
 16.10.2019, 13:10

Jein, ich glaube da bist du "nicht mehr auf aktuellem Stand". Natürlich sind Verträge unterschiedlich, aber regulär haben die Hausratversicherungen eine Außenbereichs-Klausel... Eine Antwort, die mit "...keine Ahnung...." endet braucht hier eigentlich niemand!

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