Umkleidespind in der Therme aufgebrochen. Zahlt die Hausratversicherung den Schaden?
Hallo Zusammen!
Wir waren gestern in der Therme.... Als wir nach knapp zwei Stunden kurz zu unserem Spind wollten, wurden wir von einer Bademeisterin "empfangen". Sie teilte uns mit, dass diverse Spinde offenbar unbefugt geöffnet und u.U. auch etwas daraus entwendet wurde.
Die Polizei kam, die gestohlenen Gegenstände wurden zusammengetragen und Anzeige erstattet. Das Aktenzeichen liegt derweil vor.
Alles wurde dann eigenen Hausratversicherung übergeben. Ist es korrekt, dass diese den Schaden übernehmen muss, da es sich um einen "Einbruch-Diebstahl" handelt?
1 Antwort
zuerst ist der Thermenbesitzer dran... genau die Bedingungen lesen... die Hausrat MUSS gar nichts... was steht explizit in den Bedingungen? Diebstahl gilt für die Wohnung/ Haus...nicht extern...es gibt diverse Zusatzklauseln... wie z.B. bei Diebstahl aus Auto... wie das in diesem Fall aussieht...keine Ahnung...
Jein, ich glaube da bist du "nicht mehr auf aktuellem Stand". Natürlich sind Verträge unterschiedlich, aber regulär haben die Hausratversicherungen eine Außenbereichs-Klausel... Eine Antwort, die mit "...keine Ahnung...." endet braucht hier eigentlich niemand!