Gehalt höher als Freibetrag auf P-Konto?

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Bitte ergänzen Sie den geschilderten Sachverhalt. Was bedeutet "wird nie was vom Lohn gepfändet" bei dem lfd. Insolvenzverfahren?

Werden beim Arbeitgeber keine Beträge aufgrund der Abtretung an den Insolvenzverwalter einbehalten und an diesen abgeführt?

Das Sie "netto nie über der Pfändungsfreigrenze verdienen" ist kein Argument für eine (weitere) Erhöhung des Pfändungsfreien Betrags auf dem P-Konto. Was aber ggfls. möglich wäre - entweder über den Insolvenzverwalter, an den theoretisch im lfd. Insolvenzverfahren aus dem P-Konto abzuführende Beträge fließen würden; er könnte das Konto bei der Bank per Erklärung frei geben und auf Abführung an die Masse verzichten oder über das Insolvenzgericht, das per Beschluß nach § 850k Abs. 4 ZPO das P-Konto dergestalt freigeben kann, daß der pfändungsfreie Grundfreibetrag von derzeit 1178,59 EUR (seit 01.07.2019) von der kontoführenden  Bank jeweils monatlich (gegen Vorlage der Gehaltsabrechnungen durch Sie) an die tatsächlich überwiesenen Nettolohnbeträge Ihres Arbeitgebers angepaßt werden müssen.

Komplett aus dem P-Konto raus geht erst, wenn keine Pfändung oder Insolvenz mehr greif - ihr Konto wäre sofort für Sie nicht mehr nutzbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung