Welche Kosten darf Vermieter bei Umrüstung von Öl auf Gasheizung umlegen?
Vermieter ´kündigte kurz vor Weihnachten an, dass er die Ölheizung auf Gas umstellen will. Ein Gasanschluss lag nur vor dem Haus und nicht im Haus an. Kosten nur für den Hausanschluss 4500,00 Euro ( 2500,00 waren wohl geplant von ihm)begründet, dass alles teuer geworden ist. Kann er diese Kosten als Modernisierung anrechnen bzw. was alles kann er anrechnen? Den Strom für die Kernbohrung ins Haus haben wir ja auch bezahlt.
Danke schon mal für die Antworten!!
2 Antworten
Kann er diese Kosten als Modernisierung anrechnen bzw. was alles kann er anrechnen?
Ja: Wird durch die neue Gasheizung "nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt", handelt es sich um eine energetische Modernisierung i. S. d. § 555b BGB.
Davon ist auszugehen: Wer sich einen neuen Kühlschrank kauft, erwirbt ja auch ein energieeffizienteres, verbrauchsoptimiertes und umweltschonenderes Gerät :-)
In dem Fall kann er "die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen" derart aufteilen, "die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen", § 559 BGB.
Dazu gehören alle Aufwendungen, auch der Strom für Baugeräte, die keine Erhaltungsmassnahmen sind.
G imager761