Welche Kosten darf Vermieter bei Umrüstung von Öl auf Gasheizung umlegen?

2 Antworten

Kann er diese Kosten als Modernisierung anrechnen bzw. was alles kann er anrechnen?

Ja: Wird durch die neue Gasheizung "nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt", handelt es sich um eine energetische Modernisierung i. S. d. § 555b BGB.

Davon ist auszugehen: Wer sich einen neuen Kühlschrank kauft, erwirbt ja auch ein energieeffizienteres, verbrauchsoptimiertes und umweltschonenderes Gerät :-)

In dem Fall kann er "die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen" derart aufteilen, "die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen", § 559 BGB.

Dazu gehören alle Aufwendungen, auch der Strom für Baugeräte, die keine Erhaltungsmassnahmen sind.

G imager761