Wie kann ich im geschilderten Fall erkennen, ob die Abfindung tatsächlich berücksichtigt wurde?

Guten Tag,

folgende Frage: Wie ist im Steuerbescheid zu erkennen, ob eine erhaltene Abfindung nach der Fünftelregelung besteuert wurde bzw. ob mindestens das Finanzamt geprüft hat, ob die Anwendung der Fünftelregelung in Betracht kommt?

Sachverhalt:

Der Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer zum 31.12. betriebsbedingt. Dieser erhält monatlich regulären Arbeitslohn vom 01.01. bis 31.12. in Höhe von 5.000 €. Nach dem Urteil im Kammertermin zahlt der Arbeitgeber mit dem Dezemberentgelt eine Abfindung als Einmalzahlung von 20.000 €. Somit erhielt der Arbeitnehmer in dem Veranlagungsjahr in Summe 80.000 €, bestehend aus 60.000 € regulärem Arbeitslohn und 20.000 € Abfindung. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers weist unter Nr. 3 Bruttoarbeitslohn den Gesamtbetrag von 80.000 € aus. Er hat demnach die Abfindung nicht ermäßigt besteuert, sondern als Bruttoarbeitslohn regulär besteuert. Allerdings hat er auch keine Angabe in Nr. 19 der Lohnsteuerbescheinigung gemacht. Aus den Angaben der Bescheinigung wird also nicht ersichtlich, dass der gemeldete Bruttoarbeitslohn zum Teil eine Abfindung enthält.

Der Arbeitnehmer setzt in Anlage N den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend in Zeile 6 Bruttoarbeitslohn von 60.000 € an und trägt die Abfindung von 20.000 € in Zeile 18 als „Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre – ggf. lt. Nr. 19 der Lohnsteuerbescheinigung – vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert“ ein.

Beide Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung zur ermäßigten Besteuerung sind gegeben (Zusammenballung und Zahlung in einem Kalenderjahr).

In den Erläuterungen zur Festsetzung des eingetroffenen Steuerbescheides findet sich: „Der Arbeitslohn wurde entsprechend den vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Daten angesetzt.“ Das legt den Schluss nahe, es wurde von den Angaben des Arbeitnehmers abgewichen und die Meldung des Arbeitgebers übernommen, die wiederum nicht erkennen lässt, dass der gemeldete Bruttoarbeitslohn von 80.000 € eine Abfindung von 20.000 € umfasst, die ermäßigt zu besteuern wäre.

Es wirkt somit als ist im Steuerbescheid das Thema Abfindung und damit die Fünftelregelung nach § 34 EStG für die Abfindung total ignoriert. Wie kann der Arbeitnehmer seinen Steuerbescheid dahingehend selbst prüfen? Müsste sich nicht im Bescheid „§ 34 EStG“ als Schlagwort finden?

Zugegebenermaßen wurden keine Unterlagen zur Abfindung eingereicht, sondern nur die Angaben in Anlage N gemacht (da dort kein Hinweis erteilt wurde). Gleichzeitig veranlagte das Finanzamt ohne jegliche Nachfragen zur eingereichten Steuererklärung, obwohl scheinbar die Diskrepanz in der Angabe des Bruttoarbeitslohns Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer auffiel.

Besten Dank für eine kurze Info wie aus dem Bescheid zu erkennen ist, ob das Thema Abfindung und § 34 EStG betrachtet wurde oder nicht.

Viele Grüße!

Abfindung, Steuererklärung, Steuerrecht
Steuerklasse 6 statt Steuerklasse 1?

Hallo zusammen,

ich habe mich nun bereits durch sämtliche Beiträge geklickt, die das Thema beschäftigen, aber ich bin iommer noch in dem Teufelskreis zwischen Finanzamt und Arbeitgeber. Jeder schiebt dem anderen die Möglichekit der Problemlösung zu.

Es geht um folgende Situation:

Ich bin nach meinem Praktikum bei dem Unternehmen Müller Krause ins Auslandssemester gegangen und habe jetzt seit September wieder im Unternehmen Müller Krause als Werkstudent angefangen und seit meinem Praktikum auch keinen Arbeitgeber mehr gehabt.
Nun habe ich beim Beginn Steuerklasse 1 angegeben, allerdings werde ich auf einmal auf Steuerklasse 6 seit Oktober abgerechnet. Nun war ich beim Finanzamt und sehe, dass ich beim Unternehmen Müller Krause alleine angestellt bin. Dieses sich aber als Nebenarbeitgeber eignetragen hat.
Mein Unternehmen sagt nun nächsten Tag, dass es einen Beleg vom Finanzamt braucht.

Kann das UN nicht einfach mich neu als Hauptarbeitgeber anmelden?
Denn aktuell bin ich natürlich auf Steuerklasse 6, da mein Arbeitgeber sich als Nebenarbeitgeber eingetragen hat. - fälschlicherweise (denke ich!)

Wie kann es sein, dass ein UN es trotzdem falsch anmeldet oder es sich falsche Informationen zieht?
Wie sind die Abläufe für ein UN?

Kann mir hier jemand helfen?

Ich möchte nicht weiter über Steurklasse 6 abgerechnet werden, aber das UN handelt nicht.

Tausend Dank für jede Hilfe!

Maggi

Steuerklasse, Steuerklassenwechsel
Zelten in Gemeinschaftsgarten?

Bin Wohnungseigentümerin in Mehrparteienhaus. Hinterm Haus gibt es ein Gemeinschaftsgrundstück, deklariert als "Spielwiese". Es gibt keine Kinder im Haus.

War gezwungen, mangels Alternativen (außer illeg. Zelten im Wald, weit weg von Duschen, Arbeitsplatz usw.) dort ein Zelt aufzuschlagen und zu nächtigen. Grund: Unity Media hat strahlende Gerätschaften im Haus und in meiner Wohnungswand eingebracht, damit meine Nachbarn WLAN haben können (einen nicht dimmbaren Router, der auch noch als Hotspot fungiert) obwohl dem Techniker bekannt war, dass ich völlig strahlenintolerant bin und deswegen bereits sowohl verrentet als auch schwerbehindert bin, und meine einzigen Alternativen Obdachlosigkeit oder Schwerstverletzung oder Schlimmeres sein würde, wenn die Geräte angeklemmt werden.

Er hat es trotzdem eingebaut.

Also musste ich mit meinen Nachbarn reden, um eine nachbarschaftsfreundliche Lösung zu finden.

Der Hausverwalter mischte sich ein, untersagte mir die "Belästigung" meiner Nachbarn. Nun musste ich also auch den noch informieren, was etliche Tage dauerte. Ich konnte in meiner Wohnung ja nicht mehr schlafen, arbeiten, oder mich sonst wie aufhalten und bei Bekannten auch nicht, und Hotels haben auch WLAN/Gäste mit Smartphones.

Nach etlichen Tagen Schmerzen, Siechtum und körperlichen Ausfällen, schon allein weil ich nicht mehr schlafen oder mich irgendwo regenerieren konnte, blieb mir nur, ein Zelt auszuschlagen, bis die Sache mit Verwalter und Nachbarn geklärt wäre.

Jetzt will der Verwalter mir Kosten für Rechtsberatung in Rechnung stellen wegen gesetzeswidrigen Campens. Muss ich zahlen?

  1. Hat er mich dazu erst veranlasst mit seiner Einmischung.
  2. Gegen welche Gesetze verstößt das?
  3. Das Grundstück ist Gemeinschaftseigentum und zu einer Erwachsenen-Spielwiese gehören ja wohl auch Grillen, Pool, Lesen auf der Sonnenliege oder - in meinem Fall- auch mal ein Zelt auf meinem qm-Anteil, oder?
  4. Stellt es nicht Enteignung dar, wenn ein Rasen als Spielwiese deklariert wird, wo es keine Kinder gibt, und er anders nicht genutzt werden darf? Muss "Spielwiese" dann nicht weiter ausgelegt werden, für Erwachsene passend?
  5. Was mache ich mit Unity Media und deren vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung? Und auf Dauer auch schwerer KV, so jedenfalls würde ich Demenz - Folge der Verstrahlung bei denen, die die Anlage zu Demenz in der Familie haben - bezeichnen. Todesfolge ist bei schwerst elektrosensitiven Menschen auch zu erwarten, wenn sie in einer verstrahlten Wohnung bleiben.
  6. Und die Handies der Nachbarn, nachts 50 cm von meiner Wand. Und kein Zimmer zum Ausweichen. Kann man die Verantwortung für die Abschirmung von Wohnung, Kabelschächten, Handies usw. nicht dahin zurückschieben, wo sie hingehört? Zu den Verursachern? Meine Wohnung ist nicht abschirmbar und meine Rente lässt keine (2x2m) Abschirmbaldachine zu, Käfighaltung ist gegen Menschenwürde. Was ist mit Unverletzbarkeit der Wohnung, Recht auf Leben und Gesundheit ?

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