zählt die Übungsleiterpauschale zu den Betriebskosten?

2 Antworten

Ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz:

§ 3 Nr. 26 EStG:

Steuerfrei sind....

...Einnahmen ..... bis zur Höhe von insgesamt 2.400 Euro im Jahr.

Also nicht "Einkünfte".

Doch, das lese ich auch so. In der freigestellten Pauschale sind eben Betriebskosten enthalten, und nur ein überschießender Anteil kann abgesetzt werden.

Über Sinn und Unsinn braucht man sich gar nicht zu unterhalten, da gelten alleine Gesetze, Durchführungsverordnungen und Urteile (am besten vom BFH) etc..

Siehe hier

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/steuerliche-beurteilung-von-nebentaetigkeiten-17-abzug-von-werbungskosten-und-betriebsausgaben_idesk_PI11525_HI2546229.html&ved=2ahUKEwjisZGe1p7lAhXQZFAKHXJjB8AQFjABegQIDBAG&usg=AOvVaw3hclUd5PvDEabcatTP9Kez

und hier Stand 2016, aber gut erklärt.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://winheller.com/blog/werbungskosten-uebungsleiter/&ved=2ahUKEwjisZGe1p7lAhXQZFAKHXJjB8AQFjADegQIBRAB&usg=AOvVaw03UhWpewK6OAyr9Mz1eGGM