Hallo zusammen! Ich habe mal wieder einen Fall, den nur das Leben schreibt.
Seit einiger Zeit übernimmt die Bank in D die Festsetzung der Steuer aber was macht man, wenn die sich gründlich verrechnet? Anmerken muss ich, dass es sich um eine große, namhafte deutsche Bank handelt.
Fall aus der Praxis. Für 2021 wurde eine Verlustbescheinigung beantragt, ausgestellt und auch vom Finanzamt veranlagt.
2022 sind die steuerwirksamen Vorgänge mit 16 eigentlich übersichtlich viele. Die Bank hat aber in der steuerlichen Detailansicht mehr als 300 Vorgänge (da wurde viel berichtigt) und kommt statt eines Gewinns auf einen niedrigen fünfstelligen Verlust, der bei Nicht-Aktien durch die nicht berücksichtigte Verlustbescheinigung plausibel ist (exakt der Betrag der Verlustbescheinigung ist die Diffenenz).
Bei Aktien ist die Differenz (niedriger fünfstelliger Betrag zugunsten des Kunden) auch mit viel Mühe nicht plausibel.
Weil Verlust wird für 2022 keine Steuerbescheinigung kommen (es hätte auch Abgeltungssteuer einbehalten werden müssen, was nicht passiert ist) sondern der Verlust auf 2023 vorgetragen.
Nun ist der Steuerpflichtige so drauf, dass er die Bank schon 2022 und wieder 2023 mehrfach darauf aufmerksam gemacht hat, dass sie sich verrechnet hat und doch die Steuerdaten prüfen soll. Dies führte jeweils zu einer Menge Korrekturbuchungen. Wie oben geschrieben sind es inzwischen über 300. Leider veränderte sich das Ergebnis nicht.
Die Antwort auf die schirftlichen Anfragen des Kunden wirkten wie von einem Roboter geschrieben und wenn ein Mensch schreibt oder wenn er anruft (was er auch schon mehrfach gemacht hat), kommt immer der Brustton der Überzeugung rüber, dass sich doch der Kunde verrechnet haben muss.
Scheinbar will sich jetzt keiner mehr die über 300 Buchungen anschauen oder man verlässt sich darauf, dass andere alles schon angeschaut und berichtigt haben. Vielleicht war inzwischen auch jeder, der die Steuerdaten berichtigen darf, schon mal dran.
Nun fragt mich der steuerehrliche, nicht von einem Steuerberater beratene Mensch (braucht auch keinen, nur N und Kap), was er denn machen soll. Er könnte in der - noch nicht abgegebenen - Einkommensteuererklärung 2022 die korrekten Zahlen angeben. Diese aber nur durch die eigenen Zahlen belegen, die denen der Bank widersprechen. Im Zweifel wird die Bank zwar ihm mehr glauben als der Bank (weil Steuer entsteht), nur setzt sich der Fehler ja in 2023 fort. Er überlegt schon, in 2023 wieder eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Soll er?
Konkrete Frage: Was würdet ihr an meiner Stelle ihm empfehlen? Darauf warten, dass bei der Bank irgendwann mal ein Revisor auf den vielleicht nicht nur bei dem Kunden passierten Fehler kommt?
Soll er für 2023 eine Verlustbescheinigung beantragen? Es wird wie schon für 2022 ein Gewinn entstehen aber laut Bank ist es abermals ein Verlust.