Rechnung an sich selbst ausstellen?

3 Antworten

Gründung und Gründung ist nicht das Gleiche.

Steuerlich hast Du das Unternehmen gegründet, als Du den Entschluss gefasst hast, Gartenpflege anzubieten.

Seit diesem Zeitpunkt sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind, Betriebsausgaben.

Die Gewerbeanmeldung ist nicht anderes als die Mitteilung an das Gewerbeamt, dass Du eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen hast und damit nun nach außen auftrittst.

Also ganz entspannt, Deine Rechnungen von den Lieferanten gelten.

Es wäre nur anders, wenn Du eine UG gründen würdest. Dann müssten die Rechnungen auf die lauten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Gründung und Gründung ist nicht das Gleiche.

Da hast du wohl an Grün-Dung gedacht?

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@EnnoWarMal

;-). Nein, ich meinte, das ein Unternehmen schon besteht, bevor die Gewerbeanmeldung nötig ist.

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Warum willst du dein Gewerbe denn in ein paar Wochen anmelden.

Warum fängst du, wohl ohne einen eizigen Auftrag Geld ausgeben. Leihe die Maschinen wenn du Sie brauchst und kaufe erst wenn sich das tatsächlich lohnt.

Das ergibt wenig Sinn.

Vorgründungskosten kannst du auch absetzen ! Sobald du aber anfängst musst du ein Gewerbe anmelden. Das ist kein Wunschtermin

Guter Rat: Gründungskurse IHK und Volkhochschule - spart viel Geld einige Fehler nicht zu machen

Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Terminierung der Gewerbeanmeldung ergibt sich aus den noch zu klärenden Fragen.

Aufträge sind da und werden auch schon bearbeitet.

Durch Mieten der Geräte habe ich einen größeren Nichtwertschöpferichen Zeitaufwand (Logistik), hinzu kommt, dass ich keine Abschreibungen kalkulieren kann, was mein Unternehmenswachstum einbremst. Außerdem ist man unflexibler.

Ich kaufe ausschließlich Maschinen, die nur noch einen geringen Wertverlust erleiden, welche demnach auch günstiger sind.

Danke für den Tipp. Allerdings halte ich mich mit meinem Ausbildungsstand für ausreichend qualifiziert.

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@samuelfred
Aufträge sind da und werden auch schon bearbeitet.

Dann musst du ZWINGEND dein Gewerbe anmelden

Allerdings halte ich mich mit meinem Ausbildungsstand für ausreichend qualifiziert

Siehe Absatz 1 :-)

und

Gewerbeordnung § 14 Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung

(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn

Damit erledigen sich die weiteren Fragen.

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gut gemeinter Tipp:

Geh zu einem Steuerberater!