Kündigen zum 31.12.19 - Kann ich jetzt schon kündigen?

2 Antworten

Hallo,

ja natürlich geht das, denn eine im AV vereinbarte Kündigungsfrist ist nur eine Mindestfrist, die vom AN einzuhalten ist.

Der Sinn besteht darin, dass sich der AG während dieser Zeit gegebenfalls Ersatz beschaffen kann. Da deine Kündigung nun vorfristig beim AG vorliegt, hat er somit eine noch größere Zeitspanne.

Das kann aber zum Nachteil für dich sein.

Falls er für dich frühzeitig einen Ersatz findet, könnte er dich z.B. selbst zum 31.11. kündigen

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@Angelsiep

auch dies ist nur bedingt richtig.

Welche Fristen im Einzelfall gelten, kann dem § 622 BGB entnommen werden.

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Um einer "Revanche-Kündigung" vorzubeugen, solltet Du nicht vor dem 3. November kündigen. Wenn eine solche Gefahr nicht besteht, kannst Du auch sofort kündigen, wenn die Kündigung den Austrittszeitpunkt genau bezeichnet.