Kleinbetragsrechnung mit Rechnungsadresse aus Ausland?

2 Antworten

Kann ich dann hier trotzdem die Vorsteuer ziehen?

Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, klar.

Steht allerdings nichts dazu im Sachverhalt.

Ja, also auf der Rechnung stehen 19% ausgewiesene Mehrwertsteuer und ich bin Vorsteuerabzugberechtigt. Ich war mir nur unsicher wegen der ausländischen Adresse, die als Absender auf der Rechnung stehen und ob für diesen ausländischen Absender auf die Kleinbetragsrechnungs-Regeln gelten

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@emmy29

§ 15 UStG sagt:

(1) 1Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:

1.die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. ......

Wo dert Rechnungsschreiber sitzen muss, steht da nicht.

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@EnnoWarMal

Nur weil irgendjemand auf einen Zettel 19% Mwst schreibt kann man noch lange nichts abziehen. Wo dert Rechnungsschreiber sitzen muss, steht in den einzelnen Gesetzten. Es wird zwsichen Innergemeinschaftlich, außer und Deutschen Umsatzsteuer unterschieden

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@KarinM

immer wieder geil, wenn einem STEUERBERATER das Umsatzsteuergesetz erklärt wird .......

es gibt Firmen, die den Sitz im Ausland haben, aber im INLAND steuerlich registriert sind ....

aber wenn ich mit meiner Wand diskutiere, kommt mehr dabei raus

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@wurzlsepp6682

Das besitzen Sie eine Umsatzsteuernummer oder nicht ?

hier scheinen nur Steuerberater zu sein ?? Merkwürdig. die sind fast häufig in dem Forum wie Schwätzer und Märchenerzähler

emmy29 soll die IHk fragen, die beraten kostenlos

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@KarinM

Das muß ja jeder selbst entscheiden, ob er Textruinen vertraut oder anderen Beantwortenden.

Was genau bedeutet nun "Das besitzen Sie eine Umsatzsteuernummer oder nicht?" Alter Schwede.

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@KarinM

Der Verkäufer hat eine Umsatzsteuernummer, diese ist auch in seinem Impressum angegeben. Sie steht nur eben nicht auf der Rechnung, was mich auf die Frage gebracht hat, ob die Regeln für Kleinbetragsrechnungen auch für diesen Fall gelten.

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@KarinM

mit Schwätzer und Märchenerzähler kennst du dich ja anscheinend aus ......

aber wer einem Steuerberater das Umsatzsteuergesetz erklären will ....

die IHK macht Steuerberatung? wäre mir neu

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@emmy29

Es gibt keine Umsatzsteuernummer.

Bitte prüf den Fall doch einfach mal dogmatisch durch.

Einen innergemeinschaftlichen Erwerb haben wir nicht (§ 6a für den Leistenden (dort innergemeinschaftliche Lieferung), §1a für den Leistungsempfänger).

Bleibt doch nur § 15 (1) Nr. 1. Der verweist auf § 14, also prüfe den durch und du weißt, ob die Vorsteuer abziehbar ist.

Umsatzsteuer ist von allen Steuerarten eine der logischen Steuern.

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@KarinM
Nur weil irgendjemand auf einen Zettel 19% Mwst schreibt kann man noch lange nichts abziehen. 

Da gebe ich dir recht. Es müssen schon alle Voraussetzungen des § 14 vorliegen, aber dann ist es auch egal, ob es auf einem Zettel steht oder mit Lippenstift auf der Unterhose. Wortlaut § 14 beachten.

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Auf einer Rechnung aus England kann keine deutsche Umsatzsteuer stehen, dazu wäre dann auch eine deutsche Umsatzsteuernummer nötig, die hat und bekommt ein der engländisches Unternehmen in England nicht.

Hast du dem eine USST ID gegeben, kann er in der EU ohne englische Umsatzsteuer an Unternehmen verkaufen. Du kannst aber dann nichts ziehen, das er abziehen muss.

Anders er hat seinen Sitz in D. Die erkennt man an einer deutschen Geschäftsadresse und deutscher Umsatzsteuernummer.

Jedoch kannst du versuchen die englische Umsatzsteuer von England zurück zu bekommen.

Antwort auf die Frage: Nein

wow, ein Märchenerzähler!

  1. auf einer Rechnung aus England kann sehr wohl deutsche Umsatzsteuer stehen (wir betreuen einen Mandanten, der seinen Sitz in der tiefsten Oberpfalz hat aber in Österreich Rechnungen mit 20% Umsatzsteuer ausstellt)
  2. wenn eine deutsche ID-Nummer vergeben wäre, müßte Fragesteller eine Umsatzsteuervoranmeldung in D abgeben und einen innergemeinschaftlichen Erwerb erklären
  3. siehe Punkt 1, bei den Rechnungen nach Österreich steht die DEUTSCHE Adresse drauf
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@wurzlsepp6682

Der Verkäufer hat eine deutsche UmsatzsteuerID. Widerspricht sich der von ihnen genannte Punkt 2 aber nicht mit der Aussage von EnnoWarMal, dass eben KEIN innengemeinschaftlicher Erwerb vorliegt?

Schließlich wurde der Artikel auch von einem deutschen Lager versendet?

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@emmy29

Die UStID ist in dem Fall unerheblich. Allerdings lässt sie vermuten, dass der Unternehmer in Deutschland steuerlich erfasst ist. Dann hat er auch eine Steuernummer.

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@emmy29

lesen und verstehen: ich habe NIE geschrieben, dass es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt!

Antwortgeberin interpretiert hier Sachverhalte, die hirnrissig sind, da nicht gegeben

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dazu wäre dann auch eine deutsche Umsatzsteuernummer nötig, die hat und bekommt ein der engländisches Unternehmen in England nicht

Aber in Deutschland!

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@Steinemann

immer wieder geil, wie Nichtwissen im Steuerrecht mit voller Überzeugung gegenüber Fachleuten verteidigt wird ....

wird Antwortgeberin nur nie verstehen, dass eine deutsche ID-Nummer nur in D vergeben wird .........

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@KarinM

aber eine deutsche Steuernummer .....

ich bin raus, anscheinend bist du um einiges schlauer als die Steuerfachleute hier im Forum.

schon zur Steuerberaterprüfung angemeldet?

schaffst diese bei deinem Wissen ja mit Links, brauchst nicht mal lernen ....

kopf-tisch!

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@KarinM

byhteway:

nachdem es sich um eine Kleinbetragsrechnung handelt, ist WEDER die USt-ID-Nummer NOCH eine Steuernummer erforderlich.

somit ist deine Antwort Käse hoch fünf, falscher kann eine Antwort nicht sein.

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@KarinM

ähm, du würdesgt also die IHK fragen. die IHK DARF keine Steuerberatung durchführen.

Deiner Meinung nach erzählt also Enno Müll

ja nicht zugeben, dass die eigene Antwort sch... war!

ganz abgesehen davon:

dein Link hat NICHTS mit der Frage zu tun.

denn hättest du die Frage gelesen (was ich bezweifle!), würdest du wissen, dass die Ware in D verschickt wurde.

wo du also eine Grenzüberschreitende Dienstleistung oder Lieferung siehst, weißt nur du!

aber glaub deinen Mist weiter, Fragesteller weiß hoffentlich, wessen Antwort er glauben kann (DEINE ist es def. nicht!)

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@KarinM

tja, DIESE Aussage kommt IMMER, wenn jemand weiß, dass sie falsch liegt, es aber nicht zugeben will ......

warum gibst du eigentlich Antworten zur Steuer, wenn du davon NULL Ahnung hast?

führst du deine Herzoperation auch selber durch?

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