Schenkungssteuer auf zinsloses geliehenes Geld?
Guten Tag ,
habe eine Frage wie die Rückzahlung auf mein Konto von geliehenen Geld (ich habe zinslos verliehen, ohne Vertrag, aber alles per Überweisung, da Notsituation, habe meinen Freund bei einer großen Steuernachzahlung im Ausland geholfen, sonst drohende Haftstrafe, es musste schnell bezahlt werden).
Ich in Deutschland lebend, zahle hier Steuern. Er lebt im Ausland. Geliehener Betrag ca. 180.000 Euro für 10 Monate . Kann er dies so komplett mit Zahlungsgrund 'Rückzahlung' auf mein Konto überweisen? Habe ja keine Zinseinkünfte dadurch gehabt.
Darüber hinaus will er mir zum Dank 420.000 Euro schenken, minus 20.000 Freibetrag, also muss ich 400.000 Euro versteuern? Und den Finanzamt innerhalb von 3 Monaten melden. Ist dies so richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort
3 Antworten
400.000 EUR als Geschenk für die Gewährung eines 10-monatigen Kredits von 180.000 EUR ohne Vertrag??
Da gehen doch alle roten Warnlampen an.
Die Geschichte von einem Geschenk wird Dir niemand glauben. Da lass Dir mal was Besseres einfallen.
Steuerpflichtig ist es auf jeden Fall und dass keine Geldwäsche dahinter steht, wirst Du vermutlich auch nachweisen müssen.
Was wäre denn ein Geldwäschebeispiel in dem Zusammenhang? Wie würde man das Nachweisen, dass man es nicht getan hat?
Bevor ich mir darüber Gedanken machen würde, würde ich mich zuerst einmal fragen, wie er innerhalb von 10 Monaten 180.000 € plus 420.000 € zusammen gebracht hat ...
Auf den geschenkten Betrag fällt Schenkungssteuer an. Diesem Betrag werden noch die geschenkten Zinsen hinzugezählt abzüglich des Freibetrages.
Anstelle Rücküberweisung würde ich Tilgung des gewährten Kredits auf der Überweisung angeben
Wenn jemand 180.000,00 Euro Steuern zu zahlen hat, kann man wohl davon ausgehen, dass da mehr als 600.000,00 Euro Einkommen zusammenkommen (zumindest gehe ich mal davon aus, dass es sich um Einkommensteuer handelt).