Schenkungssteuer auf zinsloses geliehenes Geld?

3 Antworten

400.000 EUR als Geschenk für die Gewährung eines 10-monatigen Kredits von 180.000 EUR ohne Vertrag??

Da gehen doch alle roten Warnlampen an.

Die Geschichte von einem Geschenk wird Dir niemand glauben. Da lass Dir mal was Besseres einfallen.

Steuerpflichtig ist es auf jeden Fall und dass keine Geldwäsche dahinter steht, wirst Du vermutlich auch nachweisen müssen.

Was wäre denn ein Geldwäschebeispiel in dem Zusammenhang? Wie würde man das Nachweisen, dass man es nicht getan hat?

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Bevor ich mir darüber Gedanken machen würde, würde ich mich zuerst einmal fragen, wie er innerhalb von 10 Monaten 180.000 € plus 420.000 € zusammen gebracht hat ...

Wenn jemand 180.000,00 Euro Steuern zu zahlen hat, kann man wohl davon ausgehen, dass da mehr als 600.000,00 Euro Einkommen zusammenkommen (zumindest gehe ich mal davon aus, dass es sich um Einkommensteuer handelt).

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Auf den geschenkten Betrag fällt Schenkungssteuer an. Diesem Betrag werden noch die geschenkten Zinsen hinzugezählt abzüglich des Freibetrages.

Anstelle Rücküberweisung würde ich Tilgung des gewährten Kredits auf der Überweisung angeben