Postbank Konto aufgelöst ohne Grund komme ich an das Kindergeld meines Kindes und an mein eigenes Kindergeld?

Hallo,

undzwar wurde ohne Grund am 9.01.2020

mein Konto bei der Postbank einfach grundlos aufgelöst!“ 2 1/2 Monate habe ich dieses Konto“
Meine Mutter hat mein Kindergeld (Ich 22 Jahre alt) am 9.01. überwiesen per direkt Überweisung!

am 10.01. war ich nachmittags bei der Postbank und wollte einfach erst mal meinen Kontostand einsehen, direkt wurde angezeigt,

( Karte wurde eingezogen , Karte ist ungültig)

ich ganz erstaunt und in den Wissen ich müsste am 10.01. definitiv 174€ (204€ abzüglich 30€) drauf haben gehe zum Berater aber keiner war anwesend !

als ich zu Hause war habe ich zwei mal bei der Hotline angerufen wo man bis zu 40 Minuten in der Schleife hängt und die Mitarbeiter keinerlei Auskünfte geben können wieso!

es kam nur, wir haben ihnen „heute“ einen Brief raus gesendet, sie müssen den Brief abwarten.

im Brief steht nur ihr Konto wurde aufgelöst und ich hätte angeblich auch in minus von 6,15€ obwohl ich keine dispo habe und nicht ins Minus kommen kann und eigentlich Geld auf dem Konto hatte !

auf mein Konto konnten sie aber drauf schauen!

nun kommt morgen am 13.01. das Kindergeld meines Sohnes auf mein Konto und ich weiß nicht wie ich an mein Geld kommen kann!

kann ich zu einen der Mitarbeiter gehen die mir mein Geld aushändigen ?

es sind immerhin 2x 204€ Kindergeld

Und ich habe einen nicht mal drei jährigen Sohn !

kann mir jemand sagen wie ich an mein Geld komme ?

das kann ja nicht einfach weg sein und meine Mama hat das Geld auch nicht zurück auf ihr Konto bekommen !

Kindergeld
Untermietvertrag: Schönheitsreparaturen/Pflichten beim Auszug?

Ich bin seit 1,5 Jahren untermieterin bei meiner Mitbewohnerin. Sie ist Hauptmieterin und ich habe damals einen Untermietvetrag mit ihr abgeschlossen. Hier ein paar Auszüge:

[...]

Die Anzahl der untervermieteten Räume: 1

[...]

Es wird die Mitbenutzung der folgenden Räume vereinbart : Küche, Bad, WC, Keller

[...]

Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Hauptmieter die Mietkaution, sofern keine Schäden oder ähnliches entstanden sind, schnellstmöglich zurückzahlen, spätestens nach 3 Monaten.

[...]

§ 8 Rückgabe der Mietsache

Bei Ende des Untermietvetrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel sind dem Hauptmieter zu übergeben.

Der Untermieter haftet für Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

Der Untermieter hat die notwendigen Schönheitsreparaturen (Wand- und Deckenfarbe in weiß oder dezenren Farbtönen) ordnungsgemäß zu erledigen.

[...]

§10 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

____________________________________

Das waren Auszüge aus dem untermietvertrag. Als ich eingezogen bin habe ich das Zimmer von einer Vormieter übernommen. Es gab KEIN Übergabeprotokoll oder ähnliches. Die Vormieterin hat das Zimmer sauber hinterlassen. Sie hatte die gebohrten Löcher zugemacht und mit weißer Farbe überstrichen (der Unterschied zur Wandfarbe ist zu sehen). Die Lage ist momentan so. Meine Mitbewohnerin hat mir mündlich vor 6 Monaten gekündigt. Ich ziehe als fristgerecht aus. Meine Frage wäre, was kann sie wirklich von mir beim Auszug verlangen bzgl. Schönheitsreparaturen und die Hinterlassung der Gemeinschaftsräume. Ich werde alles in einen ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen, keine Frage, nur:

  1. Wann muss mir meine Mitbewohnerin mitteilen was ich genau zu machen habe (Decke/Wand streichen)?
  2. Kann sie von mir verlangen an den gemeinschaftsräumen irgendwas zu machen bzgl. Schönheitsreparaturen (ist im Vertrag ja nicht erwähnt)?
  3. Wenn sie von mir verlangt das ganze Zimmer zu streichen, darf sie das überhaupt wenn der Vormieter auch nur die Löcher zu gemacht hat und mit weiß die stellen abgedeckt hat?
  4. Wenn ich die Löcher in weiß überstreiche (und ich es eigentlich nicht machen muss), kann sie mir das dann als "nicht ordnungsgemäße Schönheitsreparaturen" beanstanden?
  5. Kann ich ein Abnahmeprotokoll erstellen das sie unterschreibt, bzw. Was mache ich wenn sie sich weigert es zu unterschreiben? Was ist wenn sie ein Protokoll aufsetzt das nicht gültig ist?

Danke!

Mietrecht, Auszug
Nur ein Ehepartner im Grundbuch -- Welcher Anteil ist bei der Erbmasse zu berücksichtigen?

Hallo in die Runde !

Sachverhalt:

EM ist Eigentümer eines Baugrundstückes (Wert 50TE), welches mit in die Ehe gebracht wurde. Es wurde während der Ehe hierauf ein EFH gebaut, welches nun schuldenfrei ist. Das EFH (Wert 500TE inkl. Grundstück) wird derzeit selbstgenutzt, später evtl. vermietet.

Es existieren 2 Kinder.

Es ist ein Berliner Testament verfasst.

Es gilt die Zugewinngemeinschaft.

Das Grundbuch wurde bisher nicht geändert, dh. der EM steht weiterhin alleine im Grundbuch.

Es sind noch weitere Vermögenswerte vorhanden, sodass der Freibetrag von 500TE je nach Wertermittlungs-Konstellation eventuell nicht reichen würde.

Folgende Fragen habe ich:

Welche Vorteile würden sich durch die Erweiterung des Grundbuches um den Eintrag der EF im Hinblick auf eine spätere noch zu Lebenszeit getätigte Vermietung, bzw. auch dann für den jeweiligen Erbfall ergeben?

Wie hoch wäre dann der anteilige Betrag je Erbfall, welcher in die Erbmasse einfließt?

Es ist nicht angedacht, dass im Erbfalle das EFH noch 10 Jahre selbst genutzt wird, ansonsten wäre dieses ja hier kein Thema.

Nach meinem Verständnis fließt jeweils der hälftige Wert der Immobilie über die Zugewinnregel in die Erbmasse, also 250TE, unerheblich ob im Grundbuch eine Veränderung erfolgt oder wer zuerst stirbt.

Eine Erweiterung des Grundbuches würde ja auch eine Schenkung an die EF gelten und somit für die nächsten 10 Jahre den Freibetrag tangieren, welcher dann im Erbfall evtl. nochmals mit dem gleichen Objekt belastet würde, oder?

Die Nachteile des nicht vorhandenen Eigentümerrechts seitens der EF sind bekannt.

Kann mir jemand meine Annahmen bestätigen, bzw. richtig stellen? und gibt es sonst noch Sachverhalte welche berücksichtigt werden sollten?

erbrecht, Grundbuch, Steuerrecht
Kleinunternehmer Grenzen?

Hallo zusammen, ich habe nochmal etwas im Internet gelesen. Mich verunsichert dieser Absatz

Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020. (Klein-)Unternehmer die im Jahr 2019 Umsätze zwischen 17.500 Euro und 22.000 Euro erzielt haben, sind somit in Abweichung zur alten Regelung ab 2020 (weiterhin) Kleinunternehmer, soweit sie in 2020 die Grenze von voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten

Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

   im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro)

   und

   im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Kurze Fakten zu meiner Tatigkeit.

9.815,03 Euro Umsatz im Jahr 2017 (31.01.2017 gegründet)

* unter 17.500

23.704,39 Euro Umsatz im Jahr 2018

* laufendes Jahr unter 50.000

17.335,20 Euro Umsatz im Jahr 2019

* unter 17.500

(davon muss ich noch Rückgabe / Retouren durch Kunden abziehen)

Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?

Verstehe ich das falsch, oder kann ich doch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Weil ich war im ersten Jahr unter 17.500, im laufenden (damals ja 2018) unter 50.000 und im dritten dann bei unter 17.500 wieder.

Sorry für die lange Nachricht und vielen Dank für eure Zeit

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung
Darf die Kommunale so viel Geld abziehen?

Hallo, also ich habe ein großes Problem. Ich bin 19 Jahre und habe 3 Geschwister 16, 15 und 13. Meine Mama ist verwitwet und somit alleinerziehend. Sie bekommt Hartz 4 und es gibt keine Halbwaisenrente. Ich kann nur schätzen, aber sie bekommt ca. 1800€ monatlich und die Miete kostet ca. 800€ (wird übernommen). Ich weiß nicht, ob das alles wichtig ist, aber ich schreibe alles mal auf.

Nun zum Problem. Ich habe im Juni angefangen einen Nebenjob zu machen, 450€ Basis. Ich bekam nur einmal knapp 450€ und sonst waren es immer zwischen 200-300€. Ich denke, die haben mich hier verarscht, da ich gelesen habe, dass 100€ nicht angerechnet werden und sonst nur 80% vom Rest angerechnet wird. Meine Mum bekommt zum Ende des Monats für gewöhnlich 1000€ circa und sie bekam bis jetzt immer ein ganzes Stück weniger als das was ich hier so ausrechne. Ich meine bei 200€ wären es gerade mal 80€, aber kam mir eher wie 150-200€ rüber. Da muss ich aber auch noch anmerken, dass die Kommunale hier wirklich sehr schlecht ist.

Kann ich dagegen noch etwas machen?

Jetzt hätte ich noch ein Problem und zwar ein viel größeres. Ich bin seit Ende Juli auf keiner Schule und habe bis November einfach meinen Minijob gemacht. Im November hab ich mich ans CJD angemeldet. Das ist eine Schule, die einem hilft eine Ausbildung zu finden. Da wird auch ganz normal Unterricht gemacht. Die Schule ist wie eine Arbeit und wird dadurch von der Arbeitsagentur bezahlt. Normalerweise 293€ in meinem Fall. Im November waren es 117€, da ich erst am 15. eingestiegen bin. Im November wurden meiner Mama 350€ abgezogen, weil ich 300€ vom Nebenjob bekam, sie herausgefunden haben, dass ich von März bis April noch einen Minijob hatte (war keine Absicht es zu verheimlichen, ich verstehe das ganze nur nicht so gut). Aber im März habe ich gerade einmal 130€ und in April nur 33€ verdient gehabt. Die haben das alles angerechnet und meiner Mama 350€ abgezogen, dürfen die das? Ist das gerechtfertigt? Für diesen Monat haben sie sogar 500€ abgezogen. Da wurden wohl die 117 und die 350 vom Nebenjob angrechnet. Ich verzweifle nur noch, weil wir bis zum 15. hungern müssen. :/

Hartz IV
Stromklau?

Hallo, Folgendes Problem. Bin in eine neue Wohnung gezogen, und benutze schon seit Jahren meinen Smappee Energiemonitor der mich noch nie enttäuscht hat, und wie ein Uhrwerk funktioniert. Habe ein neues ceranfeld / inductionskochfeld gekauft, angeschlossen. Und einen standby Verbrauch von 350 Watt gehabt. Ich glaubte eigentlich das irgebdwas mit dem Feld nicht in Ordnung Währe, und schrieb schon den hersteller an, und machte natürlich die Sicherung raus.

3 Tage später stand auf einmal eine Tür weit auf die vorher immer verriegelt war im Keller, mit einer dicken Gefriertruhe die auch an meinen Strom angeschlossen war, weil ich den falschen Keller bekommen hatte. Diese Kühltruhe frisst aber nur 40 Watt, und habe ich schon vorher auf der Keller Sicherung identifizieren können.

Ich wunderte mich, ging zurück nach oben, machte meine Herd Sicherung rein und stellte fest das die 350 Watt extra auf meiner Herd Leitung weg warn. Standby Jetzt 10 Watt.

Ein nachtbar war schon sehr merkwürdig im Bezug auf den Strom hier, das jetzt die Türe speerangel weit auf stand, das ich die Gefriertruhe sehe, hat mich auch etwas verwundert.. Weil diese Tür Monate lang geschlossen war. Bzw seitdem ich hier wohne.

Meine Frage? Kann es sein das der nachtbar mich über mein Herd Kabel angezapft hat? Er wohnt direkt unter mir. Weil die 350 Watt warn 100 pro auf der Herd Leitung.

Falls ja, was sollte ich jetzt tun? Kann man sowas noch nachweisen?

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