Mieteinnahmen: zahlt derjenige, der sie bekommt, oder derjenige der im Grundbuch eingetragen ist?
Mein Ex-Mann hat waehrend unserer Ehe unsere Steuern gezahlt.
Nun sind wir geschieden und ich bin im Mietvertrag als Vermieterin eingetragen, da ich mich um die Mieter, Hausverwaltung, usw gekuemmert habe und es weiterhin tuhe.
Kann er die Steuern weiterhin zahlen, da er im Grundbuch eingetragen ist (ich nicht), oder sollte ich diejenige sein, die die Steuern zahlt, da die Mieteinkuenfte auf mein Konto fliessen?
Interessiert es das Finanzamt, wer die Steuern zahlt, so lange sie gezahlt werden?
Ich wuerde meinem Ex-Mann so und so die Steuern zurueckzahlen.
Sollte diesbezueglich eventuell etwas in der Trennungsvereinbarung vermerkt werden.
2 Antworten
Ihr müsst natürlich eine Vereinbarung treffen, denn als Eigentümer stehen Deinem Mann die Vermietungserlöse zu.
Also entweder die Mieter zahlen zukünftig an ihn, oder Du bleibt n der Vermieter rolle und zahlst nach Abzug eines Ertrags für Deine Arbeit den Rest an ihn.
Man kann nicht die Steuern auf die Einkünfte einer anderen Person zahlen.
Wie ihr es jetzt macht, ist es nicht möglich. Dein Mann hat als Eigentümer die Abschreibung. Er sollte auch die anderen Kosten aber natürlich auch die Mieteinnahmen haben.
Dafür, dass du auch was machst, kannst du ihm Rechnungen stellen.
In der Scheidungsvereinbarung ist es für dich auch ungut, weil du dann nur etwas bekommst, wenn die Immobilie vermietet ist.
Und ja! Es interessiert das Finanzamt. Entweder du bekommst die Wohnung oder sie gehört deinem Ex. Irgendwas dazwischen geht nicht.