Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

4 Antworten

Es ist wirklich so, dass die Gebäudeversicherung nicht einzutreten braucht, wenn der Sturmschaden durch eine Obliegenheitsverletzung, wie zum Beispiel ein bei Sturm geöffnetes Fenster, entstanden ist.

Bleibt nur noch die Haftpflichtversicherung.

Natürlich besteht kein Anspruch darauf ein neues Fenster einzubauen wenn das alte reparabel ist.

Wenn Du den Kaufpreis für ein Scharnier nennst, dann sei angemerkt, dass nicht die Materialkosten einen Handwerkereinsatz so teuer machen. Kostentreiber sind die Arbeitskosten. Ein Schreiner wird so um die 50 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer pro Stunde berechnen. Ich taxiere den für die Reparatur von 2 Fenstern erforderlichen Aufwand zwischen 400 bis 600 Euro.

Es ist wirklich so, dass die Gebäudeversicherung nicht einzutreten braucht, wenn der Sturmschaden durch eine Obliegenheitsverletzung, wie zum Beispiel ein bei Sturm geöffnetes Fenster, entstanden ist.

Wenn es ein vernünftiger Vertrag ist sollte der Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit bis zur VS gegeben sein.

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Wenn jemand Geld von Dir haben will dann ist Deine Haftpflichtversicherung in der Pflicht. Sie muss bezahlen oder die Forderung abwehren.

Also muss der Vermieter schriftlich bei Dir eine Forderung mit entsprechendem Kostenvoranschlag anmelden. Unter Angabe seiner Gebäudeversicherung und das diese den Schaden abgelehnt hat.

Und Du reichst das als Schaden bei Deiner Haftpflichtversicherung ein. Und dann bist Du nur noch Zuschauer und Zulieferer von Informationen. Denn Deine Haftpflichtversicherung hat den Job sich mit der Wohngebäudeversicherung und dem Vermieter auseinander zu setzen.

Ich sehe es so, Du hast Deine Sorgfaltspflicht verletzt durch die geöffneten Fenster. Der Vergleich mit dem Auto hinkt aber sowas von!!!

Deine Haftpflicht sollte in diesem Falle eintreten. Grobfahrlässig war es ja wohl nicht, sonst bleibt der Schaden bei Dir haften.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung