Kinderfreibetrag Rückzahlung bei falscher Berechnung?

1 Antwort

Durch mein Gehalt hätte meine Mutter den Kinderfreibetrag nicht bekommen

Das verstehe ich nicht. Kindergeld und kindbezogene Freibeträge sind seit etlichen Jahren nicht mehr vom Einkommen des Kindes abhängig.

Hier muss also ein Fehler vorliegen. Entweder sind Kindergeld und kindbezogene Freibeträge aus einem anderen Grund gar nicht zu gewähren. Oder aber das Kindergeld ist bei dem Einkommen der Mutter günstiger als die kindbezogenen Freibeträge, so dass der Tausch zwischen beidem für sie eher was Gutes ist.

Ich weiß nicht, ob das mit der Insolvenz zusammenhängt, dass es da andere Richtlinien gibt.... aber ich danke ihnen für ihre Antwort und werde meiner Mutter die Info weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen Karin

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@Karin8399

Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich, wenn man ein unterhaltsberechtigtes Kind hat. Ein Kind mit 1200,-€ Einkommen ist aber nicht bedürftig, dann steht der Mutter natürlich nur der pfändungsfreie Betrag für eine Einzelperson zu.

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@Andri123

Dann hab ich wohl zu sehr steuerlich gedacht und nicht daran, dass es außer Steuern auch noch andere Rechtsgebiete gibt.

Ich ziehe mich daher aus diesem Thema wegen erwiesener Inkompetenz zurück.

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@Andri123

Und obwohl wir alles angegeben haben, gibt es keine Chance diese Rückzahlung zu umgehen?

wir wären ja bereit jetzt mehr zu zahlen, aber das alles zurückzahlen wäre ja enorm. Wir haben ja immer alles angegeben. Ich weiß Dummheit schützt vor Strafe nicht, aber da sie ja wussten dass ich ein duales Studium mache sind sie ja auch Mitschuld.

P.s. Danke für deinen Beitrag

Mit freundlichen Grüßen Karin

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@Karin8399

Ich weiß es nicht, aber ich glaube, dass da im Insolvenzrecht kein pardon vorgesehen ist. Das wäre ja auch eine Benachteiligung der Gläubiger.

Und um eine Strafe handelt es sich ja gar nicht, nur um nachträgliches Abführen von nicht-geschütztem Einkommen. Das ist natürlich blöd für Deine Mutter.

Sie (nicht Du) könnte natürlich nochmal bei ihrer Schuldnerberatungsstelle nachfragen. Vorher nochmal nachsehen/überlegen, was sie tatsächlich angegeben hat. "Unterhaltsberechtigtes Kind", "Kind kann seinen Unterhalt wegen Ausbildung nicht selbst bestreiten" oder sonstiges.

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