Hauskauf Vorvertrag Grunderwerbsteuer?
Hallo,
meine Frage ist...
Im März haben wir (damals noch nicht verheiratet), also mein jetziger Ehemann und ich vor einem Notar einen Vorvertrag über den Kauf des Hauses von dem Vater meines Mannes unterschrieben. Der Vater hat leider Demenz und wird durch einen Vormund vertreten. Der Verkauf kommt nur zustande, wenn das Vormundschaftsgericht dem Verkauf zustimmt.
im Juni haben wir geheiratet. Da lag die Zustimmung vom Vormundschaftsgericht immer noch nicht vor. Diese kam erst im Juli.
Hätte das Vormundschaftsgericht dem Verkauf mit der vereinbarten Kaufpreis nicht zugestimmt, wäre kein Verkauf zustande gekommen.
Der Notar meinte im März, dass die Grunderwerbsteuer für mich (Frau) nicht anfällt wenn wir vor Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages heiraten. Dies ist ja nun so.
gestern erreichte mich dann das große Entsetzen! Die Rechnung vom Finanzamt!
Hat das Finanzamt nun doch das Recht auf die Grunderwerbsteuer oder lohnt sich ein Weg zum Rechtsanwalt?
vielen Dank im Voraus für die Antworten!
1 Antwort
Einspruch einlegen kannst Du auch ohne Rechtsanwalt.
Hast Du vielleicht daran gedacht, dass das Finanzamt rein nach Aktenlage urteilt?
In dem Kaufvertrag steht Ihr ja nun einmal nicht als Eheleute. Auch ist dem Finanzamt nicht bekannt, dass der Kaufvertrag erst durch Zustimmung des Amtsgerichts wirksam geworden ist.
Diese beiden Fakten kann man im Einspruch benennen und belegen.
Da kann man sich kein Ei ins Nest legen. Man sollte eben die Fakten präzise, insbesondere mit Datumsangabe, darlegen.
Relativ einfach:
Hiermit lege ich Widerspruch gegen gegen die Forderung der Finanzkasse (Schreiben vom ..... AZ ..... ) ein.
Zum Zeitpunkt des Hauskaufes war ich bereits mit ........ verheiratet, somit ist der Hauskauf grunderwerbssteuerfrei.
Guten Morgen!
vielen Dank für die Antwort! Sehr hilfreich!
Wie formuliert man so was 😅 damit die mir kein Ei ins Nest legen