Schuldner verstorben, Erbe wurde ausgeschlagen?

1 Antwort

Leoni:

Deinen Anspruch auf Rückzahlung des der Verstorbenen gewährten Darlehens kannst du gegen die Erben geltend machen. Wer nun nach der Ausschlagung durch die Eltern als Erbe nachfolgt, erfährt du u.a. beim Nachlassgericht.

Der Staat ist gesetzlicher Erbe, wenn kein sonstiger Erbe vorhanden ist oder alle Erben rechtswirksam ausgeschlagen haben.

Dadurch ist sichergestellt, dass es keinen Nachlass ohne Erben gibt; die Herrenlosigkeit (warum eigentlich auch nicht Damenlosigkeit) eines Vermögens wird damit ausgeschlossen. Ein Nachlass findet somit immer einen Erben. Der Staat steht am Ende der gesetzlichen Erbfolge, er ist dann

Zwangserbe, auch Noterbe genannt.

Es ist aber nicht das Ziel des Staatserbrechts, den Nachlassgläubiger zu einem solventen Schuldner zu verhelfen.

Voraussetzung für die Geltendmachung des Staatserbrechts ist stets, dass ein Feststellungsbeschluss des Nachlassgerichts (§ 1964 BGB) erlassen wurde.

Der Staat kann nur dann von der Erbfolge ausgeschlossen werden, wenn dies im Testament angeordnet ist und ein anderer Erbe an seiner Stelle benannt wird. Der Staat kann weder verzichten noch die Erbschaft ausschlagen.

Der Staat kann seine Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten in der selben Art und Weise auf den Nachlasswert beschränken wie ein anderer Erbe, also etwa durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren. Bei Überschuldung gehen die Gläubiger in der Regel leer aus.

Nach § 1936 S. 1 BGB soll dasjenige Bundesland erben, in dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte. Hatte er ihn in Ausland, so erbt der Bund.