Anderer Autofahrer verfolgt mich und bremst mich aggressiv aus!

Hallo,

Heute ist mir folgendes passiert. Ich fuhr auf einer relativ gut befahrenen Straße auf der linken Spur. Neben mir fuhr, gleichauf ein weiteres Fahrzeug. Ich habe erstmal nicht weiter auf den Fahrer geachtet. Vor ihm war ein weiteres Auto...er fuhr ziemlich dicht auf. Plötzlich schert der Fahrer rechts neben mir, ganz kurz nach links aus, und fängt sein Auto wieder. Dann guckt er mich an, und tut das selbe noch mal. Dementsprechend musste ich natürlich sehr stark bremsen und wäre dadurch selbst beinahe auf eine Verkehrsinsel aufgefahren. Da meine Aufregung sehr groß war in dem Moment, da es für mich nicht danach aussah, als hätte er mich nicht gesehen. Habe ich natürlich geflucht und meinen Mittelfinger gezeigt. Daraufhin, bremste der Fahrer stark ab, sodas ich auf die rechte Spur wechselte, was dieser dann auch unmittelbar tat. Dann hielt er an...machte seine Tür auf und fing an wild rumzuschreien. Ich lies mich dadurch nicht beeindrucken und bin einfach weitergefahren. Anschließend ist er mir 10 Minuten lang hinterher gefahren, und hat mich mitten auf der Straße, nach dem er noch einmal neben mir versuchte mich durch Schlenker abzudrängen, ausgebremst. Und rumgeschrien, mein Auto angespuckt und sich mein Kennzeichen notiert. Mit der Aussage, er käme vorbei um "mir eins in die Fresse zu hauen".

Ich kann wirklich verstehen, dass sich jemand im Straßenverkehr vielleicht schnell gereizt fühlt durch einen Mittelfinger. Aber was ich nicht nachvollziehen kann, ist es, wie man sich wegen so einer Lapalie, so dermaßen aufregen, jemanden verfolgen und mitten auf der Straße ausbremsen kann, und zudem noch andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährden kann. Und das ich persönlich wütend geworden bin, ist für mich irgendwo nachvollziehbar, da wenn mich jemand anschaut und dabei einlenkt auf meine Spur obwohl ich neben ihm fahre, sieht das für mich nicht mehr nach Zufall oder " hab ich nicht gesehen" aus.

Meine Frage ist jetzt, wie kann oder soll ich reagieren. Meines Wissens nach kann er schonmal allein durch mein Kennzeichen meine Adresse NICHT herausfinden. Es sei denn er geht zur Polizei und stell eine Anzeige, was ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen kann. Leider habe ich mir sein Kennzeichen nicht notiert sonst wäre ich jetzt längst schon zur Polizei gegangen. Freunde von mir meinen, dass Ihnen das auch schon oft passiert ist und eigentlich nichts daraus passieren wird, weil er sich definitiv falsch verhalten hat.

Ein bisschen Angst habe ich natürlich schon, man wird nicht jeden Tag auf der Straße so aggressiv bedroht.

Danke schonmal Liebe Grüße

VERKEHRSRECHT, Beleidigung
Gleitzonenvertrag (800 Euro) und freiberuflich als Gymnastiklehrerin (Steuern, Rente, Krankenkasse?)

Hallo zusammen. Seit 8 Jahren bin ich freiberuflich tätig als Gymnastiklehrerin (Katalogberuf). Aufgrund der vielen Steuern und hohen Versicherungseinstufungen (Rente+Krankenkasse), bin ich leider gezwungen meine Selbstständigkeit aufzugeben. Ich arbeite 6 Tage die Woche und frei nehme ich mir nur an Feiertagen, da mich sonst die monatlichen Ausgaben ausfressen.

Jetzt habe ich die Möglichkeit in einem Gleitzonenvertrag einsteigen zu können. Mein Nettoverdienst läge dann bei max. 640 Euro. Zusätzlich möchte ich freiberuflich arbeiten ohne den hohen Beiträge der Krankenkasse und Rentenversicherungspflicht in die Arme zu laufen. Die Informationen, die ich bisher von der Rentenversicherung erhalten habe lautet, wenn ich unter 450 Euro in der Freiberuflichkeit verdiene, fallen keine Rentenkosten an. Zusätzliche Krankenkassenbeiträge fallen erst an, wenn ich mehr als 19,25 Stunden in der Woche arbeite. Scheinbar ist hier keine Einkommensgrenze gesetzt.

  1. Frage- habe ich die Information bzgl. der Krankenkasse richtig verstanden?

  2. Frage- wie hoch ist der Rentenbeitrag, wenn ich mehr als 450 Euro verdiene ( ca. 500- 750 Euro ) ? Gibt es dazu Beitragsbemessungsgrenzen..... ab wann man wie hochgestuft wird?

  3. Frage- wie sieht die Versteuerung meines Einkommens aus, wenn wir von einem Jahreseinkommen in der Höhe von 6000 Euro - 8000 Euro ausgehen (nur freiberuflich)

  4. Frage- habe ich die Möglichkeit (falls ich rentenversichungspflichtig werde), die Ausgaben steuerlich abzusetzen?

  5. Frage- kann ich neben dem Gleitzonenvertrag und der Freiberuflichkeit auch noch einen 400 Job annehmen?

6.Frage- in meinem Beruf kann ich den sog. Übungleiterfreibetrag von 2400 Euro im Jahr nutzen. Kann ich diese 2400 Euro am Ende des Jahres irgendwie steuerlich nutzen, auch wenn ich darüber liege in meiner Freiberuflichkeit?**

Puuuuhh..... ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Leider kann ich mir im Moment keinen Steuerberater leisten :-( Lieben Dank im Voraus!

Rentenversicherung, Freiberuflich, Steuern, Krankenkassenbeiträge
Werkstudent und Kleingewerbe - Krankenversicehrung und 20h Limit

Ich weiß, dass das hier bereits einige male gefragt wurde. 90% der offenen Fragen (Krankenversicherung/Gewerbe/Freiberufler) sind mir auch schon klar. Jedoch noch nicht alles.

Die Situation:

Ich arbeite als Werkstudent 15-20h pro Woche. Dabei verdiene ich zwischen 600 und 800 Euro im Monat. Deshalb bin ich auch studentisch Kranken- und Pflegeversichert.

Der Plan

Ich möchte mich nun nebenher noch selbstständig machen. Webdesigner (Teils Stundenarbeit für Agenturen, teils Festpreis-Arbeiten ohne Zeitnachweis), Einnahmen aus Werbeanzeigen und Affiliate-Programmen im Web. Dafür möchte ich ein Kleingewerbe anmelden.

Bleibt mein studentenstatus bestehen? Für Krankenversicherung und meinen jetzigen Arbeitgeber

Nicht mehr als 20h/Woche ist mir klar. Das Problem: Die Einnahmen aus dem Kleingewerbe können nicht in Stunden gemessen werden. Das sind Festpreise für Webdesigns, die Affiliate-Sachen sind ja quasi Einnahmen ohne Zeitaufwand. Alles an Zeitaufwand läuft in der Vorlesungsfreihen Zeit (Wochenende+Ferien), würde also - falls das überhaupt relevant ist - nicht in die 20h zählen. Meine Arbeitszeiten als Kleinunternehmer sind also nicht nachzuvollziehen bzw offiziell gar nicht vorhanden. Daraus ergeben sich ein paar Fragen:

  1. Kann ich mit Kleingewerbe weiter studentisch Kranken- und Pflegeversichert sein?
  2. Bleibt mein Werkstudentenstatus bestehen? (Laut Vertrag darf ich natürlich keinen Job annehmen, durch den ich diesen Sonderstatus verlieren würde)
  3. Gibt es sonst noch Dinge zu beachten? Kindergeld-Verdienstgrenze gibt es ja nicht mehr, die Verdienstlimits als Kleingewerbe sind mir bewusst...

Danke für eure Hilfe schon einmal! Gruß, Fabian

Student, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Krankenversicherung, nebenjob, Werkstudent
Schmerzensgeld trotz Schulden oder besser zuerst Privatinsolvenz anmelden? Beste Lösung gesucht!

Liebe Forum-Mitglieder, wir befinden uns gerade in einer recht verzwickten Lage und hoffen, dass sich hier jemand für unseren Fall interessiert und eventuell einen guten Rat hat. Unser Vater musste vor ein paar Jahren Firmeninsolvenz anmelden und trägt hieraus als Privatperson immer noch riesige Schulden mit sich, da er leider keine Privatinsolvenz angemeldet hat. Letztes Jahr ist er schwer erkrankt und es kam zu einigen Fehlern bei der klinischen Behandlung, sodass er nun mit der Pflegestufe weiterleben muss. Wir würden gerne zivilrechtlich gegen einige Fehler der klinischen Behandlung angehen und denken auch eine recht hohe Summe an Schmerzensgeld erstreiten zu können (zumindest gibt es Urteile über ähnliche Fälle, bei denen die Summe recht angemessen schien). Nun stellt sich jedoch die Frage, ob dieser ganze Prozess, aufgrund der Verschuldung unseres Vaters, überhaupt Sinn macht? Wir möchten verschiedene Optionen abwägen: 1. Privatinsolvenz anmelden, in der Hoffnung, dass die Wohlverhaltensphase bereits vor dem Urteil eintritt? Unsere Recherchen haben ergeben, dass Schmerzensgeld, wenn man schon in der Wohlverhaltensphase ist, behalten werden kann. Hier würde sich jedoch die Frage stellen, wann diese Wohlverhaltensphase eintritt? Das konnten wir nicht wirklich rausfinden. Ist dies abhängig von der Höhe der Schulden oder einfach von der Länge des Prozesses? 2. Gibt es irgendeine Möglichkeit, bei der das Schmerzensgeld an einen Angehörigen ausgezahlt wird? 3. Oder ist es so einfach, dass Schmerzensgeld grundsätzlich trotz Schulden behalten werden kann? Eventuell hat jemand noch eine komplett andere Möglichkeit? Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und Zeit! Viele Grüße DieKinder

Privatinsolvenz, Schmerzensgeld, Schulden, Wohlverhaltensphase
Finanzamt Auskunft Lebensunterhalt

Guten Tag,

eine Frage zum Thema Finanzamt und Steuern... die Situation:

mein Mann ist seit einigen Jahren als Finanzberater tätig. Vor fünf Jahren sind wir aus meiner ehemaligen Heimatstadt in sein Elternhaus gezogen, da nach dem Tod seines Vaters seine Mutter allein im Haus war (wir haben in dem Dreifamilienhaus eine Wohnung). Sie hat die Pflegestufe 2 und wir wollen ihr ermöglichen, bis zum Ende in ihrer Wohnung wohnen zu bleiben.

Nun ist es so, dass mein Mann die meisten seiner Kunden nach wie vor in der ca. 500 km entfernten Stadt betreut und dort sein Geld verdient. Da wir uns beide um seine Mutter kümmern, sind die Einnahmen in den letzten Jahren recht gering. Das Finanzamt fragte nun nach, wie wir unseren Lebensunterhalt bestreiten, also ob es weitere Einnahmen gibt.

Neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb meines Mannes haben wir dadurch, dass wir uns um die Mutter kümmern, regelmäßige Zuwendungen ihrerseits, da ich mich auch um den Haushalt kümmere, für sie einkaufe usw. Da wir im Elternhaus leben, haben wir andererseits sehr geringe Lebenshaltungskosten, da wir im Moment mietfrei wohnen. Darüber hinaus gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung nach und verdiene im Monat derzeit 400 Euro dazu. Zusätzlich noch mal etwa 600 Euro, die uns meine Schwiegermutter für die Pflege zukommen lässt. Einen Teil der Kosten bestreiten wir auch aus einer erhaltenen Schenkung. Meine Frage:

Muss ich all diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber bekanntgeben? Welche Auswirkungen hat das?

Welche hätte es ggf. wenn ich diese nicht komplett bekannt gebe, d.h. unsere Einnahmen eigentlich zu gering wären, um nachvollziehen zu können, dass wir davon leben können?

Für den ein oder anderen Tipp bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße, Jule.

Finanzamt, lebensunterhalt, Steuererklärung, Steuern
Hilfe: Rechnung doppelt so hoch, nicht erfüllte Arbeiten enthalten, Pfusch und er droht mit Klage

Guten Tag zusammen! Ich hoffe sehr, dass uns jemand weiter helfen kann: Im November letzten Jahres gaben wir zwei Dinge bei einem Heizungsbauern/Blechnerei in Auftrag. 1. Solaranlage prüfen 2. Zwei Bleche fertigen und montieren um die Ein- bzw. Austrittsstelle des Edelstahlrohres (Kamin) am Haus zu verkleiden. Mündlich hieß es, alle Arbeiten werden ca 350 Euro kosten. Im Nov. kam dann ein Monteur und ein Azubi. wir unterschrieben, dass sie 2,5 h blieben. Die Solarflüssigkeit, die ausgetauscht wurde, wurde per Schlauch in unseren Garten geleitet mit der Aussage, das wäre o. k., es baut sich ab. Die Bleche wurden jetzt angebracht und das Loch das um das Edelstahlrohr ausgesägt war (Holzpanele/Dach) wurde nicht vollständig abgedeckt, was ja der Sinn dieser Arbeit sein sollte. Nun die Rechnung: 775 Euro, darin entlhalten: 56 Euro Entsorgung der Solarflüssigkeit (die in unserem Garten landete, was der Chef nun leugnet), 6 h Monteur (auf Nachfrage: 2,5 Monteur, 2,5 Azubi, 1h Kostenvoranschlag) und zum Mangel an dem Blech heißt es: Da war die Vorarbeit ja schon schlecht, das Loch um den Kamin war zu groß ausgeschnitten, stimmt, aber deswegen sollten die Bleche es ja verdecken! Der Handwerker will nun sein Geld, erst wenn er das vollständig hat, bessert er evtl. noch was nach und wenn wir nicht alles zahlen droht er mit Klage. Wie sollen wir uns verhalten? Wir sind wirklich ratlos! Vielen Dank!

Handwerker, Heizung, Kostenvoranschlag, rechnung, Recht, Schaden
Rechtsfrage: Stark überteuerter Kostenvoranschlag eines Luxusschreiners

Hallo!

Vor einiger Zeit bin ich jemandem rückwärts mit dem Auto in einen Holzzaun reingefahren. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich es ohne Versicherung zahle, da der Schaden nicht allzu groß schien. Nun besteht der Herr aber darauf, den von ihm beauftragten Schreiner für die Reparaturen ranzuziehen und heute kam das Angebot von diesem Schreiner, welches bei überteuerten 550€ liegt! Mein Kumpel (gelernter Schreiner, aber nicht mehr in diesem Beruf tätig) würde diesen Zaun nun für etwa 200 bis 250€ reparieren, was weniger als die Hälfte des anderen ist! Der gute Herr meinte nun, dass ich seinen Schreiner bezahlen MUSS, sonst droht er mit rechtlichen Schritten... Was kann ich da tun? Darf er auf seinen Schreiner bestehen, oder muss nur der Schaden neuwertig beglichen werden? Bei dem Zaun habe ich genau den Pfeiler getroffen, bei dem das Fundament und die Metallhalterung neu gemacht werden muss. Bei dem einen Zaunsegment sind lediglich die Halterungen abgerissen, was mit ein paar Schrauben wieder geflickt werden könnte; das andere Segment wurde in der Mitte zusammen geknickt und zwei Latten sind abgefallen, aber ohne weitere Beschädigung und es müsste eigentlich nur das Haltebrett, welches auf der Rückseite horizontal verläuft, repariert werden. Wie gesagt, kein großer Schaden ...und deshalb wundere ich mich über die 550€ Kostenvoranschlag von seinem Luxusschreiner...

Danke schonmal im Voraus

Kostenvoranschlag, Reparaturkosten, Sachbeschädigung

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