Muss Eigentümergemeinschaft zustimmen, wenn man bauliche Veränderung am Balkon vornimmt?

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Da brauche ich weder Dr.Google zu bemühen noch ins WEG zu schauen: Alles was an der Außenfassade ist, ist Gemeinschaftseigentum und damit zustimmungspflichtig. Holt UNBEDINGT die Genehmigung der WEG ein. Goggle mal die Markisenfälle: Eine Markise ist noch unauffälliger als ein Glasdach und trotzdem mußten eigenmächtig handelnde Wohnungseigentümer die wieder entfernen. Zähneknischend, denn damit wurden tausende von DM/Euro in den Sand gesetzt.

Ohne Zustimmung geht gar nichts. Sollte Deine Mutter keine Genehmigung bekommen, hätte sie noch die Möglichkeit, sich eventuell eine Klemm-Markise anzubringen, für die auf keinen Fall eine bauliche Veränderung vorgenommen werden muss.

Da es einen ähnlichen Fall bei mir vor einem Jahr gab: Eindeutige Antwort "ja".

Alles, was von außen problemlos zu sehen ist oder die Bausubstanz beeinflussen kann, ist zumindest zustimmungspflichtig. Du musst schließlich berücksichtigen, dass bei einer möglichen Balkonsanierung die Geschichte abgebaut werden muss und danach wieder aufgebaut - und das auf Kosten der WEG.

Ausnahme wäre eine Markise, die kann auch als Regenschutz verwendet werden, ist aber "üblich". Trotzdem sollte da die Meinung des Verwalters eingeholt werden, weil ggfs. ein Beschluss existiert, Markisen nicht zuzulassen.

Privatier59  01.04.2013, 17:59

Die Markisenfälle kenne ich aber noch aus den 80ern und da waren "Ausnahmen" eher die Ausnahme.

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