Chancen auf Stundung /Ratenzahlung beim Finanzamt?

Guten Tag zusammen,

folgende Situation: Ich war ab 2010 - 2012 selbständig als Texterin. Anfangs lief alles gut, dann blieben aber Aufträge aus, und die psychische Belastung hat mich obendrein für einige Wochen lahm gelegt, weshalb ich hohe Ausfälle hatte und daher nun hohe Schulden habe. Letztes Jahr lief es allerdings deutlich besser, und ich konnte recht hohe Einkünfte erzielen. Inzwischen habe ich eine ordentlich bezahlte Festanstellung.

Trotz der guten Einkünfte war es allerdings kaum möglich, Geld für die Einkommensteuer zur Seite zu legen, da sich sehr viele Schulden angesammelt hatten und ich vollauf damit beschäftigt war, die drängenden Rechnungen zurück zu zahlen (unter anderem konnte ich meine Krankenversicherung nicht mehr zahlen und hatte da hohe Raten, hinzu kamen ausstehende Kreditkartenraten etc. Leider habe ich den Fehler gemacht, zu versuchen, Engpässe mir Kreditkarten zu überbrücken. Dass das dumm war, braucht mir keiner sagen, ich weiß das, ich bin da sehr naiv ran gegangen, bereue das auch sehr und tue alles, um mich nach und nach aus der Misere zu befreien)

Ich wohne derzeit sehr billig in meinem Elternhaus, um die Möglichkeit zu haben, die Steuern anzusparen, aber es reicht nicht. Ich habe auch eine begründete Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuer beantragt und bewilligt bekommen, damit ich etwas mehr Zeit habe, das Geld zusammen zu bekommen. Allerdings fehlen von den zu erwartenden rund 3.000 Euro Einkommensteuer wie ich es drehe und wende bis zum Fälligkeitstermin (wenn ich davon ausgehe, dass die Bearbeitung einen Monat dauert + 1 Monat Zahlungsfrist) 500 Euro. Ich war diesbezüglich bei meiner Bank und habe um eine Dispoerhöhung um diesen Betrag gebeten, dies wurde aber abgelehnt, wohl weil es in der Vergangenheit mehrere Rücklastschriften gab. In den letzten Monaten war dies zwar nicht mehr der Fall, aber da ist nichts zu machen. Kredit bekomme ich dann natürlich erst recht keinen.

Natürlich ist man immer auf die Kulanz des Finanzamts angewiesen. Aber bestünden eventuell Chancen, wenn ich anbieten könnte, den größten Teil der Steuerschuld, 2.500 Euro sofort zu bezahlen und den Rest dann in zwei Raten zu 250 Euro abzuzahlen? Morgen telefoniere ich noch einmal mit der Bankberaterin und werde sie bitten, mir eine Bestätigung der Ablehnung zukommen zu lassen.

Und wenn sich das Finanzamt nicht darauf einlässt, was droht mir dann? Würde es wahrscheinlich recht schnell zu einer Vollstreckung kommen oder lassen die sich durch eine Zahlung einer größeren Summe erst einmal besänftigen?

Bin für jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus.

Beruf, einkommensteuer, Finanzamt, Freiberufler, Ratenzahlung, Steuern, Stundung
Anlagevorschläge Sparkasse

Einen schönen guten Tag !

Da unsere Deka-Anlage in vielen Jahren eine durchschnittliche Rendite von 0,6% gebracht hat, war mein Plan, diesen sechsstelligen Betrag zu verkaufen und bei einer Direktbank als Tagesgeld anzulegen.

Der Bankberater sagte aber, daß alle Direktbanken unseriös und unsicher sind und riet uns zur Anlage einer der folgenden 4 Anlagen.

Was haltet Ihr so davon?

1. Carrara Zuwachsanleihe 09n/2013

Helaba Landesbank Hessen-Thüringen HLB01L / DE000HLB01O

Laufzeit 6 Jahre

Zinsen= 1-2 Jahr = 1,5% Zinsen, 3.=1,6%, 4.=1,7%, 5.=1,8%, 6.=2%

Ausgabepreis = 100%

Rückzahlung = 100% des Nennbetrages am Ende der Laufzeit

Transaktionskosten = 1,2% des Anlagebetrages oder Mindestentgelte zzgl. weitere Kosten wie z.B. Börsengebühren

zzgl. laufende Kosten

Vertriebskosten = 1,5% des Nennbetrages

2. Inflationsanleihe 09a/2013

Helaba Landesbank Hessen-Thüringen HLB00y / DE000HLB00y5

Laufzeit = 8 Jahre

Zinsen = 1 Jahr lang 3%. Danach richtet sich der Zins an der Inflationsrate, mindestens aber 1%

Ausgabepreis = 101,50% (1,5% Ausgabeaufschlag)

Rückzahlung = 100% auf den Nennbetrag am Ende der Laufzeit

Transaktionskosten = 1,2% des Anlagebetrages oder Mindestentgelte zzgl. weitere Kosten wie z.B. Börsengebühren

zzgl. laufende Kosten

Vertriebskosten = 2,25% des Nennbetrages

3. Geldmarktfloater 09a/2013

Helaba Landesbank Hessen-Thürigen HLB00U DE000HLB00U3

Laufzeit = 8 Jahre

Zinsen = Mindestens 1,6%, Höchstens 4%

Ausgabepreis = 100,85% (0,85% Ausgabeaufschlag)

Rückzahlung = 100% auf den Nennbetrag am Ende der Laufzeit

Transaktionskosten = 1,2% des Anlagebetrages oder Mindestentgelte zzgl. weitere Kosten wie z.B. Börsengebühren

zzgl. laufende Kosten

Vertriebskosten = 1,85% des Nennbetrages

4. GIA- Rentenplan.

Gesellschaft für Industrieberatung AG

Man entscheidet selbst, ob und wieviel man sich ausschütten lassen möchte.

Oder wäre es besser, aufgrund der Steuerfreiheit beim Verkauf des Dekabestandes (Kauf vor 2009), alles so zu lassen wie es ist?

Herzlichen Dank

Geldanlage, Anleihen, Sparkasse, Steuern, Tagesgeld, Deka
Dienstwagen - Nachträglich über Steuererklärung auf Pauschalversteuerung wechseln?

Hallo,

in 2012 hatte ich meinen Dienstwagen via Pauschalversteuerung (0,002%-Regelung) versteuert. Hierbei versteuerte der Arbeitgeber den Nutzungswert für die Fahrten von Wohnort zur Arbeitsstätte mit 15% pauschal, ohne dass Sozialabgaben anfielen. In Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung ("Pauschal besteuerte AG-Leistungen Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte") war die korrekte Summe vermerkt. Gleichzeitig haben sich die Werbungskosten vermindert. Das ist aber nicht relevant für mich, da ich ohnehin unter dem Werbungskostenpauschbetrag von 1000 EUR liege.

Für 2013 bin ich dann - warum auch immer - auf die Individualversteuerung (0,002%-Regelung) gewechselt. Ein Wechsel zurück zur Pauschalversteuerung ist während des laufenden Kalenderjahres nicht möglich.

Frage 1: Da ich das Grundprinzip glaube ich noch nicht ganz verstanden habe … Wann lohnt sich die Pauschalversteuerung, wann lohnt sich die Individualversteuerung? Lohnt sich die Pauschalversteuerung nur, wenn man wenige Werbungskosten hat? Wann hat die Individualversteuerung Vorteile?

Frage 2: Es dürfte für mich doch ganz einfach von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber die Steuern zahlt. Aber kann ich nachträglich über die Steuererklärung auf die Pauschalversteuerung wechseln? Dass ich gleichzeitig weniger Werbungskosten ansetzen darf, tut mir wie gesagt nicht weh, da ich ohnehin unter dem Werbungskostenpauschbetrag von 1000 EUR liege. Oder habe ich da einen Denkfehler drin?

Viele Grüße

Dienstwagen, Steuererklärung, Entfernungspauschale, Firmenwagen
Zusammenzug am Hauptwohnsitz mit Partner, und Aufnahme einer Zweitwohnung

Hallo Zusammen,

ich habe schon einiges gelesen aber noch nicht alle Fragen beantworten können.

Folgende Situation:

Im Augenblick haben mein Freund und ich jeder eine Wohnung an meinem Hauptwohnsitz in Norddeutschland. Ich habe noch einen weiteren Mietvertrag für ein möbliertes WG Zimmer in Arbeitsplatz nähe in Bonn. Ich setzte die Heimfahrten und die Miete für das WG Zimmer steuerlich ab, und habe mir einen Steuerfreibetrag eintragen lassen.

Jetzt zieht mein Arbeitgeber um nach Wermelskirchen, und dort sieht es schlecht mit WG Zimmern aus, daher muss ich jetzt wohl eine Wohnung anmieten. Das einzige das im Augenblick in Frage kommt : 480€ KM+220€ NK. Um meinen Hauptwohnsitz in Norddeutschland zu behalten, wo auch meine Familie lebt und meine Freunde, wollte ich mich jetzt unter der Adresse meines Freundes anmelden.

Muss ich dafür einen Mietvertrag haben, oder müssen wir die Wohnung auf uns beide melden? Reicht ein Untermietvertrag, oder wie sollte ich das machen? Er würde für diese Wohnung die Miete alleine tragen, da sie sehr viel günstiger ist als meine Miete, und er dazu noch mehr verdient als ich.

Ich fahre tatsächlich 3 Wochenenden im Monat hoch und verbringe auch meine Urlaube meist dort.

Ich möchte halt durch den Umzug nicht den Hauptwohnsitz im Norden verlieren, sonst kann ich die Beziehung gleich beenden, weil ich es mir schlicht nicht mehr leisten kann. Der Steuerfreibetrag finanziert das ganze im Augenblick nicht unerheblich.

Ich freue mich über jede Antwort und sage schon einmal vielen Dank.

Viele Grüße

Lena

zusammenziehen, Hauptwohnsitz, Steuerfreibetrag, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung
Nebenjob beim BAföG-Amt nicht rechtzeitig angegeben :(

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Bewilligungszeitraum ist ab Oktober jedes Jahres. Jetzt fülle ich das Formular für eine Bewilligung für den nächsten Bewilligungsraum. Was mir jetzt aufgefallen ist, ist folgendes "Bitte teilen Sie uns Änderungen des Einkommens im Laufe des BWZ unverzüglich mit.". Ich arbeite aber seit März als Werkstudent (aber kein Mini-Job-Vertrag), ich habe das damals aber nicht mitgeteilt, da als ich für den vorigen Bewilligungszeitraum das Formular ausgefüllt habe, ich das außer Acht gelassen habe, da ich ja weder gearbeitet habe, noch das beabsichtigt habe. Außerdem verdiene ich durchschnittlich 400 EUR pro Monat, so dass dieses Einkommen nicht meinen Anspruch auf den vollen BAföG-Satz. Nun, welche konsequensen kann es denn haben, dass ich das nicht rechtzeitig mitgeteilt habe bzw. kann man jetzt etwas machen, um die Konsequenzen zu vermeiden, eventuell beim Vorhanden irgendwelcher mildernder Umständen? Ich bin z.B. chronisch krank und leidet unter einem gewissen Konzentrationsverlust. Ich habe gelesen, dass auf mich eine Geldbuße bis zu 2500 EUR kommen kann :(. Wie soll ich das Formular ausfüllen? "Ich werde im Bewilligungszeitraum vom 03.2013 bis 09.2014 (...) Einnahmen erzielen" oder doch "(...)vom 10.2013 bis 09.2014"? Ich würde natürlich auch alle Abrechnungen meiner Bezüge und den Arbeitsvertrag mitschicken.

Danke schon mal

P.S. Ich habe mir jetzt überlegt, dass ich gleich am Dienstag ( montags haben sie keine Sprechzeiten ) mit Abrechnungen zu meinem Ansprechspartner rennen muss, als noch before ich einen neuen Antrag stelle ( da ich noch nicht alles dafür habe ) und auf seine Kulanz hoffen. Oder soll ich das lieber schriftlich machen? Bitte gebt mir Tipps, wie ich mich in dieser Situation besser verhalten sollte, wie und was ich sagen bzw. schreiben sollte...

Danke danke dankeeee!!!

BAföG, nebenjob, Recht, Sozialrecht, Ausbildungsförderung, Förderungsrecht

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