Hauskauf von der Tochter aus finanziellen Gründen - spätere Schenkung?

2 Antworten

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zu 1.: ja!

zu 2.: Das Mietobjekt schreibt er wie andere, also im Zweifel 2 %/Jahr des Gebäudes ab. Das kann aber bei entsprechendem Bodenateil auch wenig sein. Mit der Sanierung sollte der Vater drei Jahre warten. Alles was an Sanierungskosten netto 15 % der Anschaffungskosten übersteigt ist anschaffungsnaher Aufwand (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

zu 3. mit einem entsprechendem Testament.

zu 3:

An dem Verkehrswert, nicht Versteigerungspreis, der dann sanierten Immobilie am Todestag des Eigentümers stünden allen Kindern Erbrecht, mindestens aber Pflichtteilsrecht zu.

Im Fall der lebzeitigen Schenkung an einen Erbin 10 Jahre lang degressiv Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen sie, wäre dieser Nachlasswerte vorenthalten.

Wäre die Sanierung aus ererbten Mitteln der vorverstobenen Mutter mit gemeinschaftlichem Testament vorzunehmen, könne sie über den durch Vorerbschaft zugefallenenn Nachlasswert Sicherung beanspruchen.

Im Fall eines Vermächtnisses könnte Erfüllung verweigert werden, wenn dieser Mindestanspruch nicht erzielt würde.

Und der Eigentümer entscheidet, ob er diese Ungleichhbehandlung seiner Kinder an seinem Nachlass denn überhaupt zulässt oder gar Erbstreit befördert.

zu 2:

Zumindet kann er sie bedingt im Rahmen der Einnahmen aus Vermietung als Aufwand steurmindernd gegenrechnen. Auf Staatskosten sanieren kann er nicht.

zu 1:

Richtig.

G imager761