Hab von einem Kaufvertrag für ein Grundstück gehört, da steht als Klausel mit drinnen, daß der Vermieter bei Wertsteigerung des Grunds binnen der nächsten 2 Jahre nochmals Geld in Höhe der Wersteigerung verlangt. Ist sowas überhaupt erlaubt? Und üblich? Wird das Grundstück bebaut, ist der Grund ja vermutlich autom. mehr wert,oder?