Kann man Kündigung einer Haftpflichtversicherung zurückziehen?

4 Antworten

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Also bei mir ging es -

Die Versicherung wollte mir weismachen, dass ich nach dem Verkauf des Erstfahrzeugs nicht mit dem Zweitfahrzeug in den Erstfahrzeugvertrag hineinkann.

Daraufhin habe ich gekündigt, weil ich nicht mit dem für das Erstfahrzeug erworbenen Schadenfreiheit absteigen wollte.

Nachdem die Geschichte geklärt war, und das ehemalige Zweitfahrzeug zum Erstfahrzeug mutiert war, habe ich die Kündigung zurückgezogen.

Allerdings war die Kündigung noch nicht wirksam geworden, weil sich das ganze im Frühjar/Sommer abspielte.

alfalfa  01.04.2013, 19:30

Ähem....das ist KFZ? War das wirklich gemeint? Ich dachte es geht um normale Haftpflicht?

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Mikkey  01.04.2013, 20:10
@alfalfa

Naja, ich denke Versicherung ist Versicherung - bzw. Dauerschuldverhältnis ist DSV, es kommt ja nur darauf an, dass der Vertragspartner sich drauf einlässt.

Eine Bestimmung im BGB habe ich nicht gefunden, ich war der Meinung, es gäbe so etwas wie die Angebot/Angebotsannahme - Regelung, aber dem ist wohl nicht so.

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alfalfa  01.04.2013, 21:00
@Mikkey

Nicht ganz. Es gibt nur eine Versicherung als Dauerschuldverhältnis. Die PKV. Der Rest ist zeitlich limitiert oder Fixterm. Die AVB regeln die Besonderheiten, ist oftmals anders geregelt als im BGB. Lex specialis sui Generalis... Dann gibt es noch Policenmodell versus Invitatiomodell. Also das unterscheidet sich schon sehr.

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Die Kündigung ist eine einseitig rechtsgestaltende Willenserklärung und kann -wenn sie denn den Empfänger erreicht hat- nicht mehr zurück gezogen werden. Neu abschließen kann man aber jederzeit. Da mußt Du uns nur verraten, wie jemand auf so drollige Ideen kommt.

althaus  01.04.2013, 18:56

Vielleicht ist ja in der Zwischenzeit ein Versicherungsfall eingetreten.

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alfalfa  01.04.2013, 19:22
@althaus

Bis zum Vertragsende - auch wenn gekündigt wurde - muss die Versicherung leisten. Nur kann man sich dann sicher sein, dass die Kündigung als Anlage zur Regulierung anbei ist. Dann wird es steil, etwas neues zu finden.

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Aus juristischer Sicht hat Privatier59 Recht, in der Realität würde sich die Versicherung mit einer Kündigungsrücknahme vermutlich einverstanden erklären, wenn diese in ihrem Sinne ist. Am besten, einfach mal nachfragen, grundsätzlich sind Versicherungen ja an laufenden und nicht an stornierten Verträgen interessiert.