Hamburger Modell- wie sind die Sozialleistungen hier?

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Während des Hamburger Modells (Wiedereingliederungsphase) erhältst Du weiterhin Krankengeld, kein Gehalt. Insoweit ändert sich nichts an den bisherigen Abgaben zur Sozialversicherung.

Falls Du verbeamtet bist, ist die Regelung allerdings anders.

Ob Du Urlaubsgeld bekommst, hängt ausschließlich von Deinem Arbeitgeber ab. Das ist entweder arbeits- oder tarifvertraglich geregelt.