Unterhalt für Heimunterbringung Mutter umgehen-aber wie?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo galvanik, die kürzeste Antwort wäre " Blut ist dicker als Wein " ! Ganz abgesehen davon , man kennt eure familiären Umstände nicht, ich werde mich hüten eine Bewertung abgeben zu wollen. Nur soviel, eure Mutter wird sich ihren damaligen Gesundheitszustand nicht ausgesucht haben.

Die Thematik zum Elternunterhalt wurde bereits zig- Mal hier beantwortet. Gib einfach mal rechts oben den entsprechenden Suchbegriff ( Elternunterhalt/ Heimunterbringung) in " Rat suchen und finden auf Finanzfrage.net " ein ! K.

Gaenseliesel  06.04.2013, 19:17

Danke ! schön wenn wir euch helfen konnten ! K.

0

Wie vermeidet man eine Unterhaltspflicht? Die Rechtsprechung zur Frage des Elternunterhaltes ist noch nicht gefestigt. Es sind viele Fragen noch offen. Einiges kann man aber schon jetzt als Vermeidungsstrategie empfehlen: •Verzichten Sie im Vorfeld einer möglichen Unterhaltspflicht gegenüber Ihren Eltern nicht auf notfalls auch kreditfinanzierten Ersatz von Hausrat und auch teuren Konsumgütern wie PKW und Einrichtungsgegenständen. •Betreiben Sie auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus eine angemessene Altersver-sorgung. Wann Sie mit dieser Altersvorsorgeansparung beginnen, ist gleichgültig. Auch wenn Sie nach Entstehen der Unterhaltsverpflichtung erst beginnen, Vorsorgerückstellungen in Höhe von 5% des sozialversicherungspflichtigen und 25% des nicht sozialversicherungs- pflichtigen Einkommens zu bilden, muss das vom Sozialhilfeträger akzeptiert werden. •Gelten Sie Familienführungs- und Betreuungsleistungen Ihres Gatten zur Verbesserung des-sen eigener Altersvorsorge ab und verlagern Sie in angemessener Weise Vermögen auf Ihren Gatten. Sichern Sie sich gegen einen Verlust dieses Vermögens im Fall von Trennung und Scheidung durch die vertragliche Vereinbarung ab, dass dieses Vermögen auf einen sich ergebenden Zugewinnausgleichsanspruch angerechnet wird. •Auch eine Vermögensverlagerung auf in der Ausbildung befindliche Kinder zum Zwecke der Ausbildungsfinanzierung kann sinnvoll sein, wenn das Erwerbseinkommen dann nicht zur Unterhaltszahlung für die Eltern herangezogen wird.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/familie/elternunterhalt.htm#ixzz2PKhV3Ff4

Bevor Du meinst zu Tricks greifen zu müssen, informiere Dich allgemein über den Elternunterhalt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Elternunterhalt_%28Deutschland%29

Kinder gehen nach § 1609 BGB allgemein den Eltern vor. Daneben ist im Einzelfall die Zumutbarkeit zu prüfen. Das ist Frage des Einzelfalles und läßt sich nicht anhand pauschaler Angaben beurteilen.

Würde nach Einsetzung des gesamten Vermögens der Pflegebdürftigen, ihrer Einkünfte und Ansprüche aus des gesetzl. Pflegeversicherung zur Deckung der Kosten eine Lücke bleiben, würde vor Gewährung von Grundsicherung durch das Sozialamt die Elternunterhaltsfähigkeit der Kinder geprüft.

Lägen deren regelmässige Einkünfte, nicht Vermögen, oberhalb des individuellen Freibetrages, wären sie heranziebar. Eine Versagung der Elternunterhaltspflicht käme nur bei unbilliger Härte in Betracht, die scheidet hier aus.

Elternunterhalt könnte man also nur vermeiden, in dem man Vorsorge für die Bedürftige träfe (Pflegerentenversicherung) oder eben niedrige oder keine Einkünfte hätte (mangelnde Unterhaltsfähigkeit).

Pflegerenten setzen meist langjährige (3 Jahre) Beitragszahlungsdauer vor Rentenbezug voraus, wenn altersbedingte Pflegebdeürftigkeit einträte.

Das abbezahlte Haus müsste als Vermögen eingesetzt werden, entweder über Vermietung oder Verkauf. Vorherige Schenkung(en) könnten widerrufen oder Forderung 10 Jahre lang auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden.

G imager761