Wer ist dafür zuständig und wer muss was bezahlen?

6 Antworten

Meine Güte, althaus, da hast Du Dir ja einen Kandidaten in Deine Wohnung geladen. Ich pflege nach der zweiten Beanstandung meinen Mietern besondere Fürsorge dadurch zukommen zu lassen, dass ich mir jede weitere Beanstandung höchstpersönlich anschaue und ausgiebig kommentiere. So viel Beachtung verunsichert die meisten Menschen und sie schweigen künftig lieber statt mir weiter auf den Wecker zu gehen.

Soviel zur Strategie, nun aber zur klopfenden Heizung. Das ist leider ein Thema mit sehr vielen Aspekten und läßt sich durch Entlüften nur in den allerseltensten Fällen aus der Welt schaffen. Manchmal sind es einfach die Heizkörper. Früher verwendete Gußheizkörper hielten nicht nur 1000 Jahre, sie gaben oftmals auch kein Tönchen von sich. Ihre leichter gebauten Nachfolger sind diesbezüglich eine wahre Landplage. Es kann aber auch daran liegen, dass der Heizkörper mit zuviel Spannung montiert wurde. Schließlich und endlich können auch die ohne Schutzmantel in der Wand verlegten Rohre Ursache des Problems sein.

Wenn überhaupt, kann nur ein Fachmann die Sache angehen. Sprech ganz einfach den Hausmeister an. Der wird Dich schon ggf weiter verweisen.

na Du scheinst mir ja ein ganz "netter" Vermieter zu sein, Privatier59 ! Bist wohl nicht so umgänglich, wie ? ;-)) K.

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@Gaenseliesel

Du kennst doch den Spruch "Der Chef ist weg, das haben wir gern. Wir mögen ihn nah und lieben ihn fern". Warum sollte das für Vermieter nicht gelten?

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@Privatier59

na toll, ne den Spruch kannte ich noch nicht ! Hat aber ne gewisse berechtigte Aussage ! .... lach ... Super !!!!!!!!

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Hallo althaus, .... wenn es bei mir an der Tür klopft, geh ich hin und regle das Anliegen, damit kann ich üm. Klopft es im Heizungssystem, obwohl entlüftet wurde, fehlt mir die weitere technische Voraussetzung. Dann ist wohl mein Vermieter gefragt, ist doch seine Anlage. Ich werde mich hüten, da irgendwelche weiteren Versuche zu starten.

Es gibt zum Glück auch für diesen Fall der Fälle Gesetze : " § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB beinhaltet auch eine Prüfungs – und Watungspflicht der Heizungsanlage. Demnach muss der Vermieter in angemessenen Zeitabständen prüfen, ob sich das Mietobjekt noch in einem zum " vertragsgemäßen Gebrauch " geeigneten Zustand befindet. Das schließt erforderliche Wartungsarbeiten an verschleißanfälligen Teilen der Mietsache ein ". Wie gehe ich vor ? Vermieter muss Bescheid bekommen ! K.

Der Hausmeister wird wohl wissen, wie eine Heizung zu entlüften ist. Solche Geräusche und lange Zeit, bis es warm wird, deuten auf Luft im Kreislauf und ggf. defekte Thermostate in den unteren Stockwerken hin.

Was spricht dagegen, sich die Sache - ggf. in fachkundiger Begleitung - mal persönlich anzuschauen?

Entweder ist das "Klopfen" thermische Ausdehnung des Metalls nach Erwärmung und nicht zu beanstanden oder ein technisches Problem: Entlüftung, Umwälzpumpe, ...

Und da muss der Mieter selbst garnichts machen, dafür zahlt er Miete, dass es störungsfrei funktioniert und tagsüber warm wird :-(

Für die mängelfreie Gebrauchsüberlassung haftets du als Vertragspartner des Mieters, und du müsstest eine Mietminderung hinnehmen und Instandsetzungskosten tragen, wenn die nicht gewährleistet wäre.

G imager761

Habe erfahren, daß der Mieter nie entlüftet hat und nicht weiss wie das geht. Werde es ihm zeigen. Vielleicht ist dann das Problem erledigt.

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Klopfgeräusche am Heizkörper rüren meist daher, das beim Anmachen der Heizung "Dehngeräusche" entstehen. Die Heizungsrohre dehnen sich etwas aus und "arbeiten"im Mauerwerk, das dann dieses Klopfen verursacht.

Das die Heizung nicht auf Temperatur geht, liegt dann wohl eher am fehlenden Entlüften. Dies ist aber an Den Heizkörpern zu machen die am höchsten angebracht sind, also an denen im obersten Stockwerk. Wissentlich steigt ja die Luft immer nach oben, und nur da kann sie auch vollständig entweichen.