Gebühr für Personalausweis und Reisepaß - Beleg aufheben? Ist der bei meinen Steuern anrechenbar?
Hab grade aufgeräumt und Quittung von Gebühr Personalausweis und vom Reisepaß gefunden, war ganz schön teuer, Perso kostet 28,80 Euro und der Paß 59,00 Euro. Soll ich die Belege aufheben, kann ich den bei den Steuern beim Finanzamt anrechnen lassen? Bin ab und an auch geschäftlich im Ausland (auf Messen), sonst hätte ich mir den teuren Paß gespart. Freu mich auf Antwort. Danke.
4 Antworten
wenn du einen direkten Zusammenhang herstellen kannst, dass du den Ausweis speziell für berufliche Zwecke, für speziell eine Dienstreise benötigt hast, dann mag das FA das anerkennen.
Ich kenne nur einen Fall: ein Bekannter hatte einen Pass, musste kurzfristig nach Asien und benötigte per Express einen neuen, biometrischen Pass. Die Kosten wurden bei ihm (anteilig) anerkannt.
Sonst ist das Privatvergnügen. Ausweis und Pass benötigt jeder auch für Privatzwecke.
Soweit ich weiß, ist das für den Personalausweis nicht möglich, da man ihn ja auch privat braucht. Wenn Du den Reisepass beruflich benötigst, kannst Du ihn bei der Steuererklärung angeben.
Also Dinos, die Gebühren für Personalausweis und den Reisepaß muß jeder zahlen, ich fürchte, da kannst Du bei den Steuern nicht machen, da das eben jeden trifft. Und jeder der in Urlaub fährt (besonders außerhalb von Europa) braucht eben nen Reisepaß, wie heißt es so schön, das sind ganz normale Lebenshaltungskosten.
Würde sagen eher nicht.