Gekaufte Möbelstücke während Ehe, jetzt Trennung – Wer bekommt was?

3 Antworten

Grds. gilt vor und während der Ehe Eigentumsprinzip. Derjenige, der etwas gekauft und bezahlt hat, behält auch verheiratet sein Eigentum daran - so wie seine Schulden, die er allein machte :-)

Bei der Hausratteilung wären die Möbel also herausbeanspruchbar. Gemeinsam angeschaffter und bezahlter Hausrat würde dinglich und wertmäßig verteilt.

Beim Zugewinnausgleich hätte jeder Ehepartner sein Endvermögen (EV, Datum Scheidungsantragzustellung) und sein Anfangsvermögen (AV, Datum Eheschliessung) und ererbtes Vermögen zu ermitteln.

Die Differenz (EV ./. AV+Erbe) ergäbe seinen Zugewinn oder 0; derjenige, der weniger Zugewinn erzielt hat, bekäme die Hälfte der Differenz beider Zugewinne zugesprochen.

G imager761

Ich denke, die Dinge, die vor der Ehe angeschafft wurden, gehören dem, der sie bezahlt hat. Alles andere wird über den Zugewinnausgleich geregelt werden (falls gesetzlicher Güterstand). Gut und problemloser wäre es, wenn Du den Kauf jeweils belegen könntest. K.

Hallo - nun, das Anfangsvermögen wird mit dem Endvermögen verglichen, wenn eine Steigerung erfolgte, dann kommt der Zugewinnausgleich zum Tragen. Ich denke, dass Du nicht unbedingt Anspruch auf die Möbel hast, denn sie dienten ja auch zum Gebrauch während der Ehe. Gütliche Einigung und ein Vernunftsappell an die Beteiligten, das wäre sinnvoll.