Zwang zur Teilungsversteigerung durch Hartz IV / SGB II
Hallo miteinander,
ich stelle gerade einen Antrag zum Bezug von Hartz IV. Leider ist meine Situation dabei etwas verzwickt: Meine Frau ist Teil einer Erbengemeinschaft, die sich zu viert ein Haus mit Grund teilt, das teils vermietet, teils von einem anderen Mitglied der Erbengemeinschaft bewohnt wird.
Nun wird das Vermögen meiner Frau ja als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mitberechnet. Um das Haus nicht als Vermögen anzurechnen, muss ich nun ja nachweisen, dass es nicht verwertbar ist. Dass der Anteil des Hauses von keiner Bank beliehen werden kann (Aufteilung des Hauses lässt keine klare Kennzeichnung des Erbanteils zu, finanzielle Rahmenbedingungen schrecken Banken eher ab da meine Frau noch in der Ausbildung ist), lässt sich wohl leicht belegen. Auch einfach zu belegen dürfte die Tatsache sein, dass die Miterben, da selbst finanziell schwach, nicht in der Lage sind, meine Frau auszuzahlen.
Nun aber meine Frage: Kann das Amt von meiner Frau verlangen, dass sie eine Teilungsversteigerung des Erbes durchführen lässt?
2 Antworten
In der Tat ist das eine verzwickte Sache. - Hole Dir unbedingt auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger
Arbeitslosen Telefonhilfe
0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder
040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.
Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.
Hallo cyracus, da hat wohl jemand mit dem Jobcenter schlechte Erfahrungen gemacht, wenn man sich alles bestätigen läßt. Bei uns ist es eher so, daß oft Post bei den Alg-II-Beziehern verloren geht, so wie Einladungen zum Arbeitsvermittler oder Stellenvorschläge, die Leistungsbescheide kommen "komischerweise" immer an.
Dass Einladungen/Vorladungen an "Kunden" häufiger "verloren" gehen, kann ich mir auch gut vorstellen.
Abgegebene Anträge und Unterlagen gehen in Jobcentern offenbar tatsächlich häufiger verloren. Googelt man mit jobcenter unterlagen gehen verloren wird vielfach darüber berichtet. Mir persönlich wurde von solch Unterlagenschwund auch mehrfach berichtet. Und auch andere Seltsamkeiten erleben "Kunden" - bei folgendem war ich selbst dabei:
Die "Kundin" hatte den Fortsetzungsbewilligungsbescheid per Post bekommen, nur das Geld kam in dem Monat der Fortsetzung nicht aufs Konto. Die "Kundin" ging zum Jobcenter, die Mitarbeiterin behauptete, der Antrag sei nicht ausgefüllt gewesen. Die "Kundin" verwies auf die mitgebrachte Kopie des Bewilligungsbescheides. Die Mitarbeiterin telefonierte kurz, sprach dabei leise in den Hörer und behauptete sodann, der Antrag sei nicht unterschrieben gewesen. Erneut verwies die "Kundin" auf den bereits erhaltenen Bewilligungsbescheid. Nochmal telefonierte die Mitarbeiterin. Dann griff sie unter den Schreibtisch, holte ein Antragsformular hervor und forderte die "Kundin" barsch auf, sie solle jetzt den Antrag ausfüllen. - Die "Kundin" wies das empört zurück, schließlich hatte sie ihren Antrag ordnungsgemäß abgegeben und die Bewilligung bereits per Post erhalten, nur das Geld war nicht auf dem Konto. Nach einem weiteren Telefonat sagte die Mitarbeiterin, das Geld würde überwiesen werden. Das Geld war dann auch wenige Tage darauf auf dem Konto. - Gut für die "Kundin" war sicherlich, dass sie einen Zeugen dabei hatte.
Dies ist kein Schauermärchen, ich saß ja selbst dabei. Seitdem empfehle ich allen, alles persönlich abzugeben und sich dies per Stempel und Unterschrift bestätigen zu lassen.
Wie gut, dass Du in einem Jobcenter arbeitest, in dem es ordentlich zugeht, wie Du ja schon mehrfach erwähnt hast.
Das Problem lösen die auf ihre eigene Art: Man rechnet sich einen angeblichen Wert des Anteils zusammen und stellt dann die Zahlung ein. Danach steht für Euch die Entscheidung an, ob Ihr auf das Geld vom Amt verzichten wollt oder doch lieber die Teilung anstrebt.
Vielen Dank für deine Antwort!
Ist aber die Teilung aus oben genannten (und nachgewiesenen) Gründen nicht möglich, welche Möglichkeiten bleiben der ARGE dann noch, um die Verwertbarkeit des Anteils zu verlangen?
Vorsichtshalber noch diese Hinweise von mir:
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger behandelt.
Siehe hierzu auch diese Information von gegen-hartz:
Wenn Hartz IV-Anträge verloren gehen
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wenn-hartz-iv-antraege-verloren-gehen-9001291.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos „im Vertrauen“ landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ verwendet werden.
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Oft ist es ratsam, zum Amt als Zeugen eine Begleitung mitzunehmen. Diese muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterlotsen sind wertvolle Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen, und bestenfalls kennen sie sich auch noch mit Gesetzen aus.